Regelrechter Krieg mit dem Mieter!

Guten Tag liebe Gemeinschaft,folgendes… Vermieter V vermietet ein Einfamilienhaus an eine 5-köpfige Familie F. Das Haus ist unrenoviert,V gab F also einen Monat mietfrei und kürzte die Kaution von 3 auf 2 MM. Eingezogen ist F direkt am 1.April,Mietvertrag lief am Mai. Renoviert hat F nicht wirklich,nur die Wände und Türen weiss gestrichen. F hat V beim Besichtigungstermin über einen mittelgroßen Hund informiert. Im Endeffekt hat F 2 Listenhunde(Pitbulls),einen kleinen Hund,mehrere Katzen und Kleintiere. V war vorerst damit einverstanden,da F einen netten und solventen Eindruck machten. Nachdem F nun den Monat mietfrei genutzt hat,kam Mitte Mai per Einschreiben eine Mägelliste über 2 Seiten,alles Mängel die vorher ersichtlich waren.Zudem wurde per Telefon mitgeteilt,dass die Miete zu teuer wäre.Eine MM Kaution fehlt auch noch. V hat 3 lange Telefonate mit F geführt und versucht die Mängel zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren.F drohte mit Anwalt und eine Woche später kam ein Brief vom dessen Anwalt.(Mitte Juli) Mietkürzung um 25%,auch rückwirkend für Juli…somit im August nur 50% Miete. V hat F darauf aufmerksam gemacht,dass bei vorher ersichtlichen Mängeln keine Mietkürzung wirksam sei.Keine Reaktion. Daraufhin hat V dem F gesagt,Kampfhunde seien nicht erwünscht,diese sind bis zum 01.08 zu entfernen,ansonsten fristlose Kündigung.Keine Reaktion. Daraufhin hat V dem F ordentlich gekündigt,Begründung Eigenbedarf zum November und mit der Bitte die letzen Monate die Miete komplett zu zahlen und auch die zweite Kautionsrate zu überweisen.Zwischenzeitlich war V dort und hat einige Mängel repariert. Nun hat F heute doch nur 50% der Miete überwiesen und noch Handwerkerkosten abgezogen,da er eigenmächtig einen Handwerker bestellt hat.Also nur insgesamt 40% der normalen Miete überwiesen. Was zu Teufel kann V nun tun? Kann V die ordentliche Kündigung in eine fristlose Kündigung umwandeln,bspw.da die Hunde immer noch dort sind? V hatte Skrupel,da nun eben auch kleine Kinder da sind… Was für einen Zeitrahmen kann V für die fristlose Kündigung einräumen?

Tut mir leid aber dazu kann ich nichts sagen1LG Veronika

Guten Tag liebe Gemeinschaft,folgendes… Vermieter V
vermietet ein Einfamilienhaus an eine 5-köpfige Familie F. Das
Haus ist unrenoviert,V gab F also einen Monat mietfrei und
kürzte die Kaution von 3 auf 2 MM. Eingezogen ist F direkt am
1.April,Mietvertrag lief am Mai. Renoviert hat F nicht
wirklich,nur die Wände und Türen weiss gestrichen. F hat V
beim Besichtigungstermin über einen mittelgroßen Hund
informiert. Im Endeffekt hat F 2 Listenhunde(Pitbulls),einen
kleinen Hund,mehrere Katzen und Kleintiere. V war vorerst
damit einverstanden,da F einen netten und solventen Eindruck
machten. Nachdem F nun den Monat mietfrei genutzt hat,kam
Mitte Mai per Einschreiben eine Mägelliste über 2 Seiten,alles
Mängel die vorher ersichtlich waren.Zudem wurde per Telefon
mitgeteilt,dass die Miete zu teuer wäre.Eine MM Kaution fehlt
auch noch. V hat 3 lange Telefonate mit F geführt und versucht
die Mängel zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren.F
drohte mit Anwalt und eine Woche später kam ein Brief vom
dessen Anwalt.(Mitte Juli) Mietkürzung um 25%,auch rückwirkend
für Juli…somit im August nur 50% Miete. V hat F darauf
aufmerksam gemacht,dass bei vorher ersichtlichen Mängeln keine
Mietkürzung wirksam sei.Keine Reaktion. Daraufhin hat V dem F
gesagt,Kampfhunde seien nicht erwünscht,diese sind bis zum
01.08 zu entfernen,ansonsten fristlose Kündigung.Keine
Reaktion. Daraufhin hat V dem F ordentlich
gekündigt,Begründung Eigenbedarf zum November und mit der
Bitte die letzen Monate die Miete komplett zu zahlen und auch
die zweite Kautionsrate zu überweisen.Zwischenzeitlich war V
dort und hat einige Mängel repariert. Nun hat F heute doch nur
50% der Miete überwiesen und noch Handwerkerkosten
abgezogen,da er eigenmächtig einen Handwerker bestellt
hat.Also nur insgesamt 40% der normalen Miete überwiesen. Was
zu Teufel kann V nun tun? Kann V die ordentliche Kündigung in
eine fristlose Kündigung umwandeln,bspw.da die Hunde immer
noch dort sind? V hatte Skrupel,da nun eben auch kleine Kinder
da sind… Was für einen Zeitrahmen kann V für die fristlose
Kündigung einräumen?

An Laura!
Zuerst möchte ich Sie begrüßen. Ihr Problem besteht erst mal darin, dass wohl kein Übergabeprotokoll besteht. Sinn eines solchen Schriftstückes ist eine genaue Beschreibung des Zustandes in dem das Mietobjekt an einen Mieter übergeben wird. Werden offensichtliche Mängel die einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache in Frage stellen,erkannt so muss der Vermieter dafür aufkommen. Hat der Mieter das Mietobjekt wie gesehen mit Unterschrift übernommen, dann kann er keine Mängel im Nachhinein geltent machen. Ein Mieter muss für alle Schäden, die er mit seinen Aktivitäten verursacht, aufkommen. Wenn also mehrere Haustiere und Kinder zum Haushalt gehören, wird die Mietsache wahrscheinlich über alle Maßen strapazier, geht somit über einen normalen Gebrauch hinaus. Dafür muss der Mieter aufkommen.
Was ich bis hier geschrieben habe, entspricht meinen Kenntnissen über das Mietrecht. Es sind Argumente, die vorgetragen werden, auch im Rechtsstreit. Wie letztlich eine Schiedsstelle oder ein Richter entscheiden, das kann keiner vorhersagen. So wie das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter besteht, wird die ganze Geschichte nur mit Hilfe eines Anwaltes zu klären sein. Wichtig ist eine schriftlich vorliegende Zustandsbeschreibung über das Mietobjekt bei Mietvertragsabschluss. Darin müssten alle Mängel aufgezählt sein. Und wenn keine Verpflichtung zu deren Beseitigung vereinbart wurde, hat der Mieter schlechte Karten. Allein, ohne Anwalt, geht in diesem Falle wohl nichts, auch was die Kündigungsfrist angeht, da gibt es gesetzliche Regelungen im Mietrecht BGB. (Internet ist hilfreich)
Eine bessere Antwort kann ich nicht geben.
Großer Sucher

hallo laura,

hm, das klingt alles sehr unschön, aber auch komplex. da ist die tatsache, dass F zuerst die hunde duldete, dann aber sie als kündigungsgrund benutzte. und die tatsache, dass anscheinend unklare vorstellungen über den renovierungsaufwand besteht - hätte man vorher schriftlich vereinbaren sollen, damit jetzt auch klar ist, welche mängel da sind, die nicht zulasten des mieters fallen oder eben doch, weil er sich mit deren beseitigung einverstanden erklärt hatte.

zudem finde ich es schwierig, plötzlich auf eigenbedarf zu gehen. dieser ist nachzuweisen - und zwar nach strengen formellen kriterien… und wenn F die wohnung nicht wirklich für sich braucht, dann hat er nach ankündigung des eigenbedarfs nun auch ein problem…

da sich die sache so hochgeschaukelt hat, würde ich schleunigst den gang zum mediator oder anwalt empfehlen. ich kann hier keinerlei tipps oder hinweise mehr aussprechen, sorry!!

drücke dir oder F die daumen!!!

viele grüße
mannheim13

Liebe Laura1984,

bei deiner Anfrage handelt es sich um ein ausgesprochen komplexes Thema, dessen Aufarbeitung wohl eher in Händen
eine Fachjuristen für Mietrecht liegt. V sollte sich deshalb, so noch nicht geschehen, mit einem solchen in Verbindung setzen !

Gruß, bustobaer

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Bitte bei einem Anwalt anfragen.

Gruß
Udo

Hallo Laura1984,
da habt Ihr Euch was in Nest gesetzt.!!!
Die Umwandlung von ordendtlicher in eine ausserordendtliche Kündigung geht nicht.
Ihr solltet den Mieter abmahnen nach § 543 BGB und die Haltung der 2 Pitbulls untersagen. Frist setzen !!!
Falls der Mieter dem nicht nachkommt, (tut er auch nicht) fristlos kündigen wegen vertragswidriger Nutzung der Wohnung. Ist irgendwie Hunbdekot, jemand bedroht oder seid Ihr bedroht oder belästigt worden durch die Pitbulls?
Habt Ihr im Mietvertrag Renovierung durch den Mieter vereinbart, oder wenigstens mündlich vereinbart Renovierung durch F und wenn ja, was??? wird renoviert?
Wenn der Mieter unberechtigt dauernd unpünktlich zahlt, ist auch dies ein Kündigungsgrund. Selbst dann , wenn noch keine zwei Monatsmieten offen sind.
Auch hier den Mieter abmahnen und dann als Begründung in die fristlose Kündigung aufnehmen. Vertragsverletzung 543 BGB.
Die fristlose Kündigung sieht keinen Zeitraum vor, sondern sofort. Ist sicher nicht durchsetzbar, aber maximal 4 Wochen Frist setzen.
Könnt Ihr vom Vormieter von F Infos bekommen über sein Verhalten?
Ihr werdet aus der Geschichte leider ohne Anwalt nicht rauskommen fürchte ich.
Alles Gute
Gruß
fragmich46

Hallo,

kontaktieren Sie bitte einen Anwalt für Mietrecht,
da ich glaube, dass Sie mit den Leuten reingefallen sind.
ich hoffe, dass Sie bei dem Besichtigungstermin ein Übergabeprotokoll gemacht haben, dass ist immer GOLDWERT !!!
Viel Erfolg, liebe Grüsse von der weissen Riesin

Hallo Laura!
ziemlicher großer Komplex V sollte sich einen Anwalt
nehmen.

Hey.

Egal was vorliegt, Fakt dürfte doch sein, er ist eingezogen und zahlt nicht die Miete.

Sobald er zwei Monatsmieten nicht gezahlt hat, fristlos kündigen gemäß BGB und Räumung binnen zwei Wochen verlangen.

Erwartungsgemäß reagieren Mieter nicht darauf oder nur patzig. Warte die 2-Wochenfrist ab und dann stelle bei Gericht einen Räumungsantrag. Verzichte dabei auf Zahlungsansprüche, so wird nur über deinen Räumungsanspruch verhandelt und nicht über Mietstreitigkeiten über Mängel. Im Zweifel kannst du im Räumungsverfahren fehlende Glaubwürdigkeit über behauptete Mängel einwenden und auf die sofortige Räumung bestehen.

Obiges ist nur freie Meinung und kein Rechtsrat. Wende dich an einen Anwalt. Auch ein Vermieter sollte eine Rechtsschutzversicherung haben.

MfG
Delia