Ich schrieb schon, aus den Angaben werde ich nicht schlau.
Wer betreut denn rechtlich und was kann man sich darunter vorstellen?
Wenn von dort keine vernünftige Antwort kommt, würde ich mich mal an den Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts wenden und nachfragen, welche juristischen Möglichkeiten ihr offenstehen.
Der Rechtspfleger ist da vermutlich nicht zuständig, zumindest kann er aber evtl. sagen wo sie am ehesten in der Region Hilfe finden kann.
Fraglich ist wie die Person ohne Adresse auf dem Leistungsbescheid leistungsberechtigt ist Alg 2 zu erhalten bzw. den Regelsatz ohne Kosten der Unterkunft bekommt.
Das Amt hat Kenntnis davon dass sie wohnungslos ist.
Die Betroffene Person ist zwangsuntergebracht bis 18.04.2022…
Das Problem ist die Meldeadresse die fehlt selbst wenn die Person obdachlos ist und dann ohne vorherige feste Meldeadresse stationär im Krankenhaus ist ob dann Leistungsberechtigung besteht.
Das heißt die Person ist im Krankenhaus obdachlos geworden und bezieht Alg 2 wovon das Jobcenter weiß und streicht zusätzlich die Leistung für Kosten der Unterkunft behält aber den Regelsatz für arbeitssuchende arbeitsunfähige bei…
Ich will darauf hinaus herauszufinden ob die Betroffene sie ist seit 15.11.2021 bis 18.04.2022 zwangsuntergebracht Sozialhilfe Regelsatz bezieht… oder nicht.
Jedoch kommt der Leistungsbescheid vom bisherigen Jobcenter und auch der Leistungsbescheid auf Einstellung der KDU ohne Adresse von diesem.
40 SGB II 48 SGB X 22 SGB II ohne Adresse der Betreuerin zugestellt, in dem Bescheid wurden die Hauslasten gestrichen, mit der Mitteilung, von der Betreuung zuvor, dass sie nicht zurück ins Haus kann, dass steht auf diesem Bescheid.
Die Frau hat versucht eine Wohnung zu bekommen, das wurde ihr vom zuständigen Jobcenter genehmigt nach 50 SGB II…