Regelsatz ohne KDU

Sachverhalt:

Frau befindet sich in Zwangsunterbringung wird am 18.04.2022 entlassen, sie bekommt Alg 2 wohl noch zur Zeit.

Mann zog wieder mit ins Haus, dass wurde gemeldet von Frau.

Die Leistungen für Wohnen wurden eingestellt (Hauslasten vom Kredit) ab April.

Die Frau soll nach der Entlassung in eine Pension per Einweisungsverfügung für Obdachlose.

Auf dem Leistungsbescheid stand keine Adresse mehr nur navh 40 SGB II 48 X und 22 SGB II, Einstellung der Leistung KDU.

Frau hat rechtliche Betreuung.

Man sagte ihr der Regelsatz wird normal weitergezahlt.

Können die KDU einfach eingestellt werden und der Regelbedarf wird trotzdem weitergezahlt?

Muss sie nach der Entlassung einen neuen Antrag stellen auf Alg 2?

Welche Adresse wird genommen?

Bitte dringend um Rückantwort.

Aus diesen Angaben werde ich nicht schlau.

Aber hier steht:

Warum fragst Du nicht die? Da können doch gleich die entsprechenden Dokumente eingesehen und geschrieben werden - was hier nicht möglich ist.

Sie bekommt darauf leider keine klaren Antworten deswegen frage ich hier.
Ein Anwalt ist zu teuer.
Bitte dringend um Hilfe bzw. Antworten.

Ich schrieb schon, aus den Angaben werde ich nicht schlau.
Wer betreut denn rechtlich und was kann man sich darunter vorstellen?

Wenn von dort keine vernünftige Antwort kommt, würde ich mich mal an den Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts wenden und nachfragen, welche juristischen Möglichkeiten ihr offenstehen.
Der Rechtspfleger ist da vermutlich nicht zuständig, zumindest kann er aber evtl. sagen wo sie am ehesten in der Region Hilfe finden kann.

Wenn das Einkommen zu gering ist, besteht die Möglichkeit, Beratunghilfe in Anspruch zu nehmen. Näheres z. B. hier: https://www.sozialleistungen.info/themen/beratungshilfe/

Die Anwälte wollen die Betroffene Person selbst beraten. Hab ich schon versucht…

Fraglich ist wie die Person ohne Adresse auf dem Leistungsbescheid leistungsberechtigt ist Alg 2 zu erhalten bzw. den Regelsatz ohne Kosten der Unterkunft bekommt.

Das Amt hat Kenntnis davon dass sie wohnungslos ist.

Ich hoffe so auf Antworten bitte helft mir.

Dann sollen sie das doch machen, wo ist das Problem?

Hier
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
sehe ich nicht einen festen Wohnsitz als Voraussetzung. Sogar Obdachlose können ALG2 bekommen: https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/obdachlos/

Was genau ist dein Ziel bzw. worauf willst du hinaus??

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Die Betroffene Person ist zwangsuntergebracht bis 18.04.2022…

Das Problem ist die Meldeadresse die fehlt selbst wenn die Person obdachlos ist und dann ohne vorherige feste Meldeadresse stationär im Krankenhaus ist ob dann Leistungsberechtigung besteht.

Das heißt die Person ist im Krankenhaus obdachlos geworden und bezieht Alg 2 wovon das Jobcenter weiß und streicht zusätzlich die Leistung für Kosten der Unterkunft behält aber den Regelsatz für arbeitssuchende arbeitsunfähige bei…

Ich will darauf hinaus herauszufinden ob die Betroffene sie ist seit 15.11.2021 bis 18.04.2022 zwangsuntergebracht Sozialhilfe Regelsatz bezieht… oder nicht.

Jedoch kommt der Leistungsbescheid vom bisherigen Jobcenter und auch der Leistungsbescheid auf Einstellung der KDU ohne Adresse von diesem.

Warum kannst du die Person nicht fragen?

Das erscheint mir logisch, denn bei der Zwangsunterbringung hat sie keine KdU, oder?

Bitte helft mir…

Ich kann die Person fragen, sie weiß es selbst nicht und ich versuche dies herauszufinden für sie…

Nach § 7 Abs. 4 SGB II passt das auch nicht die Zwangsunterbringung gilt unter 6 Monate…

Der Prognosezeitraum kann nicht greifen nach diesem Gesetz…

Ist das vielleicht von der Meldung abhängig wo man sonst gemeldet wäre wenn man kommunal in eine Obdachlosenpension geht…

Bitte helft mir es ist wichtig ich muss das vor Entlassung der Person wissen.

Es kann doch nicht sein, dass man obdachlos ist und trotzdem Regelsatz nach SGB 2 bezieht?

Warum nicht? Wäre es besser, wenn man gar nichts bekäme?? Was steht in dem Bescheid, auf welcher Grundlage wurde er erlassen?

40 SGB II 48 SGB X 22 SGB II ohne Adresse der Betreuerin zugestellt, in dem Bescheid wurden die Hauslasten gestrichen, mit der Mitteilung, von der Betreuung zuvor, dass sie nicht zurück ins Haus kann, dass steht auf diesem Bescheid.
Die Frau hat versucht eine Wohnung zu bekommen, das wurde ihr vom zuständigen Jobcenter genehmigt nach 50 SGB II…

Bitte helft mir, es geht kaum noch…