Regelsatzänderung pro Person vorher alleine jetzt in einer Bedarfsgemeinschaft im ALG-II-Bezug

Als alleinige ALG-II-Leistungsbezieher bekam ich bisher einen Regelbedarfsatz von 374,-- Euro im Jahr 2013. Nun in einer Bedarfsgemeinschaft lebend bekomme ich 345,-- Euro.

Kann mir jemand bitte sagen, ob dass so seine Richtigkeit hat?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

VG Gel Tin

Ja, das stimmt.
Der monatliche Regelsatz für Ehepaare, zusammenlebende Partner ohne Trauschein beträgt 345 €. Für Alleinstehende beträgt er monatlich derzeit 382 €.

Regelbedarfsstufe 1 (ALG II Eckregelsatz Alleinstehender): 382 Euro.

Regelbedarfsstufe 2 (Partner in einer Bedarfsgemeinschaft): 345 Euro.

Regelbedarfsstufe 3 (Volljährige 18 - 24 jährige in einer Bedarfsgemeinschaft im Haushalt der Eltern oder ohne Zustimmung des SGB II – Trägers Ausgezogene): 306 Euro.

Regelbedarfsstufe 4 (Kinder und Jugendliche zwischen 14- und 17 Jahre in einer Bedarfsgemeinschaft): 289 Euro.

Regelbedarfsstufe 5 (Sozialgeld für Kinder Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren): 255 Euro.

Regelbedarfsstufe 6 (Sozialgeld für Kinder unter 6 Jahre): 224 Euro.

Du scheinst Pertner in einer Bedarfsgemeinschaft zu sein, also nicht Haushaltsvorstand.

Grüße - Ernst