Regelbedarfsstufe 1 (ALG II Eckregelsatz Alleinstehender): 382 Euro.
Regelbedarfsstufe 2 (Partner in einer Bedarfsgemeinschaft): 345 Euro.
Regelbedarfsstufe 3 (Volljährige 18 - 24 jährige in einer Bedarfsgemeinschaft im Haushalt der Eltern oder ohne Zustimmung des SGB II – Trägers Ausgezogene): 306 Euro.
Regelbedarfsstufe 4 (Kinder und Jugendliche zwischen 14- und 17 Jahre in einer Bedarfsgemeinschaft): 289 Euro.
Regelbedarfsstufe 5 (Sozialgeld für Kinder Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren): 255 Euro.
Regelbedarfsstufe 6 (Sozialgeld für Kinder unter 6 Jahre): 224 Euro.
Du scheinst Pertner in einer Bedarfsgemeinschaft zu sein, also nicht Haushaltsvorstand.
Grüße - Ernst