Regelung bei Namensänderung

Hallo,

ich möchte meinen Nachnamen ändern, mich aber vorher ein wenig informieren und schlau machen und frage deswegen erstmal hier. Ich habe weder einen rassistischen, noch schlecht-klingenden oder störenden Namen, allerdings habe ich einen Sammelnamen (Schmidt). Nun kam es bereits deutlich mehr als einmal in der Vergangenheit vor, dass meine Post falsch zugestellt wurde oder ich Post von anderen bekam (ich wohne in einer Neubau-Siedlung, in der es viele Mehrfamilien Häuser gibt und in der Nachbarschaft hab es eine Dame, deren Kurzform auch D.Schmidt ist). Es liegt letzten Endes in den Händen des Amtes, ob einer Namensänderung zugelassen wird, oder nicht. Das soll hier auch gar nicht zur Sprache stehen, worum es mir geht ist, wenn die Namensänderung angenommen wird, steht es dem Antragsteller frei, sich einen neuen Nachnamen auszusuchen (sofern er nicht wieder in die Namensänderung fällt (Sammelname, anstößiger Name, etc.))?! Und in dem Zuge, wäre es möglich beispielsweise einen Nachnamen wie „von Brams“ zu wählen?! Im Jahr 1919 wurde ja der Adel „abgeschafft“ und Titel gingen in Nachnamen über, dürfte man also solch einen „Nachnamen“ wählen?! Oder müsste es dann „van Brams“ sein?! (Der Name soll nur als Beispiel gelten)

Grüße

Hallo. So viel ich weiß, sollte der Name bereits Teil der Familie sein. Sprich: man kann sich nicht eifach einen Namen raussuchen. Es kann der Name der Mutter oder einer den die Großeltern bereits hatten.
Gruß - Helena