Regelung des Eigentums eines EFH nach Trennung

Liebe/-r Experte/-in,

meine Lebengefährtin und ich haben seit 2003 ein gemeinsames Haus gebaut und finanziert. Beide haben zu gleichen Teilen die Kosten getragen. Finanzierung und der Grundbucheintrag ist gemeinsam.Wir habe ein gemeinsames Kind (6 Jahre).

Meine Lebensgefährtin will sich trennen und ausziehen.
Ich kann das Haus wirtschaftlich allein halten habe dann aber das Problem das Ihr das Haus denoch zur Hälfte gehört

Sie will auf das Haus und auf eine finanzielle Abfindung verzichten. Aus der Haftung entläßt Sie die Bank nicht.

Frage : Kann man im sogenannten Innenverhältnis notariell regeln das das Haus mir gehört und ich alleiniger Besitzer bin.
Der Grundbucheintrag läßt sich ja nicht verändern.

Im Haftungsfall ist natürlich meine Ex-Partnerin haftbar. aber dann könnte ein Hausverkauf vertraglich geregelt werden der die Finanzierung bedient.

Vielen Dank!

Norbert

Hallo,

Dein Problem ist rechtlich keines. Das Grundbuch besteht aus drei Abteilungen. In Abt. I sind die Eigentumsverhältnisse dargestellt, Abteilung II interessiert hier nicht und in Abt. III sind die Schulden aufgeführt. Es ist prblemlos durch notariellen Vertrag zu regeln, dass Du als alleinger Eigentümer in Abt. I eingetragen wirst. Da kann dann gleichzeitig geregelt werden, dass Du im Innenverhältnis alleine für die Schulden haftest. Ich würde weiter eine Klausel vorschlagen, in der Du Dich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirfst, falls die Bank, gegen Deine Ex-Partnerin vorgeht. Das soll der Notar alles entwerfen. Ist aber m.E. kleines Einmaleins.
Ingeborg