Regelung des Unterhalts bei Trennung / Scheidung

Lieber Experte!

Vielleicht können Sie mir folgende Frage beantworten.
Mein Freund hat sich vor Kurzem von seiner Frau getrennt. Die ersten gemeinsamen Gespräche bei ihrer Anwältin haben bereits stattgefunden.

Nun zum Problem. Er will sie mit den 2 noch zu Hause lebenden Kindern (Sohn, noch 17 und in der Ausbildung und Tochter 12 und Schülerin) im gemeinsamen Haus mietfrei wohnen lassen. Er trägt hierfür weiter die Abzahlung. Ihr stehen lt. Anwältin mtl. ca. 130,00 € Trennungsunterhalt und für die beiden Kinder ca. 500,00 € Unterhalt zu. Die Miete für das Haus würde, wenn sie denn gezahlt werden müsste, bei ca. 900,00 € bis 1.000,00 € liegen.

Nun hat er alle seine Fixkosten, neben den Abtragungen für das Haus, einmal berechnet, die noch zu ändernde Steuerklasse berücksichtigt und landet fast am Existenzminimum. Da kann doch in der Berechnung etwas nicht stimmen…oder sehe ich das falsch?

Kann man die „Mietkosten“ gegen die Unterhaltskosten aufrechnen? Sie ist im übrigen selber berufstätig; derzeit auf einer 3/4 Stelle. Es kann doch nicht wahr sein, dass sie demnächst über das eigene Gehalt, über die Unterzahltszahlung für sich und die Kinder verfügt und darüber hinaus auch noch mietfrei wohnen kann.

Auch wenn ich weiß, dass es die „Schuldfrage“ beim Scheitern einer Ehe nicht mehr gibt sei gesagt dass sie die Ehe beendet und mehrfach gebrochen hat.

Für eine Antwort sage ich im Voraus vielen Dank.

Liebe Grüße Sylvia

Hallo,

habe zuerstmal einen Link eingestellt, der zeigt, das es konträr zum BGH-Urteil sehr wohl noch Trennungsunterhalt für die Ehefrau gibt.

http://www.jugendaemter.com/index.php/wie-lange-wird…

Dies ist jedoch richterlicher Entscheidung vorbehalten und Einzelfall-Betrachtung.

Ich habe persönlich schlechte Erfahrungen gemacht mit Auslegung durch Richter.
In Ihrem Fall arbeitet die Frau und wird ausser dem Kindesunterhalt und dem angebotenen mietfreien wohnen keine weiteren Zusprüche erhalten.

Es ist ratsam für Ihren Freund selbst einen Anwalt damit zu beauftragen. Er hat gute Aussichten ohne Trennungsunterhalt aus der Scheidung zu kommen.

Das Ihm am Ende nicht viel bleiben wird ist tatsächlich so und interessiert die Richter und Richterinnen keinen Deut.

Ich hoffe das diese Auskünfte ein bischen weiter geholfen haben und wünsche viel Glück.

Sorry, habe dies viel zu spät bekommen!