Regelung fürs Fleddern

Hallo Allerseits,

gibt es bei modernen Armeen eigentlich Regelungen fürs Fledder, d.h. Regelungen, inwieweit Ausrüstung von gefangenen und gefallenen Gegnern in Privatbesitz einzelner Soldaten oder in den Besitz der Einheit gehen darf?

Gruß
Carlos

Hallo,
interessante Frage.

Im Zweifel wäre für sowas immer das früher so genannte Kriegsvölkerrecht zu befragen. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass dort etwas dazu steht.

Mal etwas anmaßend vom Zivilrecht geschlossen, müsste der private Besitz eines Soldaten eigentlich zu dessen privatem Erbe zählen und damit das Aneignen solcher Dinge Diebstahl oder Fundunterschlagung sein.
Die militärische Ausrüstung würde ich dagegen als Kriegsbeute betrachten, die aber dann auf keinen Fall dem einzelnen Soldaten zufiele, sondern dem Dienstherren.

Aber dann wäre wieder zu fragen, wessen Recht denn gilt, das territoriale Recht des Ortes des Geschehens (vor oder nach dem Krieg?) oder das Recht des jeweiligen Truppenstellers, auch wenn diese sich unangezweifelt auf fremdem Boden befinden?

Ich vermute auch ein gestandener Jurist könnte dies Frage nicht ohne Anlauf beantworten.
(Von daher gehörte das wohl auch mehr ins Rechtsbrett, wo es wegen seiner Spezialität vermutlich aber auch nicht recht gewürdigt würde.)

Gruß
Werner

*
Hallo Werner,

danke für deine Antwort
Neulich habe ich wieder einen Dokumentation aus dem Zweiten Weltkrieg gesehen. Wenn es Ressourcen gab, die an der Front knapp waren, dann waren es alle. Es war überlebenswichtig Ressourcen zu erbeuten und nutzen.
Wenn sich einzelne Soldaten einzelne Güter oder Wertgegenstände angeeignet haben, wurde dies nicht verfolgt.

Nun werden an moderne Armeen höhere Ansprüche gestellt. Ich kann mir gut Vorstellen, dass es gegen Dienstvorschriften verstößt, wenn ein Bundeswehrsoldat sich das Messer eines erschossenen Taliban aneignet.
Anderseits ist es bestimmte durch Vorschriften gedeckt, wenn der Soldat mit einer erbeuteten Waffe weiterschießt, weil ihm die eigene Muniton ausgegangen ist.
Und diese Vorschriften wird eben kein normaler Jurist kennen.

Gruß
Carlos

danke für deine Antwort
Neulich habe ich wieder einen Dokumentation aus dem Zweiten
Weltkrieg gesehen. Wenn es Ressourcen gab, die an der Front
knapp waren, dann waren es alle. Es war überlebenswichtig
Ressourcen zu erbeuten und nutzen.

Das ist heute nicht anders. Ein Soldat muss sowohl damals als auch heute essen, trinken und Munition erhalten.

Nun werden an moderne Armeen höhere Ansprüche gestellt. Ich
kann mir gut Vorstellen, dass es gegen Dienstvorschriften
verstößt, wenn ein Bundeswehrsoldat sich das Messer eines
erschossenen Taliban aneignet.

Messer ist Waffe und somit nicht anders zu behandeln als ein Gewehr

Anderseits ist es bestimmte durch Vorschriften gedeckt, wenn
der Soldat mit einer erbeuteten Waffe weiterschießt, weil ihm
die eigene Muniton ausgegangen ist.

Als Soldat darf man sich alles nehmen was das eigene Überleben sichert oder zum Vorteil der eigenen Truppen ist oder zum Vorteil von alliierten Truppen ist oder zum Nachteil des Feindes ist.
Darunter fallen alle Arten von Waffen(auch Messser) und Munition, Nahrung und Getränke, alles was meldetechnisch einen Wert haben könnte(Tagebuch Meldeblock etc.).

Fragwürdig wird es aus meiner Sicht erst wenn es um echte Wertsachen geht wie Goldkette oder Ehering, also Sachen ohne militärischen Wert.

Und diese Vorschriften wird eben kein normaler Jurist kennen.

Für die Bundeswehr gibt es die zentrale Dienstvorschrift, da ist sogar geregelt, dass der Soldat ab einer Wassertiefe von 80cm selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen hat. Und so was wie Kriegsbeute ist da sicherlich auch geregelt.

OT: Na, welche ist es denn?
Moin,

Für die Bundeswehr gibt es die zentrale Dienstvorschrift, da
ist sogar geregelt, dass der Soldat ab einer Wassertiefe von
80cm selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen hat.

Nicht immer alles glauben, was man irgendwo liest.

CU

Axel

Hi,

ZDv 3/11 von 1973, hab eine Kopie hier liegen außer Kraft getreten 1985.
Oh, es handelt sich um 1,20m nicht um 80cm. Sorry.

Hab ich erwähnt, dass ich bei der Bundeswehr in der 1ten Kompanie unseres Bataillons war? Hab das Ding beim aufräumen gefunden und sollte es eigentlich vernichten, hab es einfach mitgenommen.

MFG

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Hallo,
ganz grundsätzlich würde ich mal sagen, dass Armeen demokratischer Staaten (oder solcher, die sie anerkannt haben) die Genfer Konvention(en) und die Hager Landkriegsordnung einzuhalten haben (siehe insbesondere das Kapitel V der Genfer Konv. und den Art. 4 der HLKO).

Gruß vom
Schnabel

Hallo Schnabel,

da steht bezüglich Kriegsgefangene:
„Alles, was ihnen persönlich gehört, verbleibt ihr Eigentum, ausgenommen, Waffen, Pferde und Schriftstücke militärischen Inhalts.“

Das ist mal eine klare Aussage.

Gruß
Carlos