Gibt es Fälle, in denen man privat krankenversichert bleiben darf und nicht wieder gesetzlich pflichtversichert wird, auch wenn man durch Arbeitgeberwechsel wieder weniger verdient und unter die entsprechende Bemessungsgrenze fällt?
Für Hinweise aller Art - auch Internetseiten mit weiterführenden Infos - bin ich dankbar.
Gruß
Julie