Wenn im Kaufvertrag (Gebrauchtwagenkauf) extra aufgeführt ist, dass „Mögliche Reperaturen werden vor Fahrzeugübergabe vom Verkäufer durchgeführt“, heißt dies, dass der Verkäufer alle Mängel beheben muss, welche der Käufer besanstandet (vor dem Kauf)?
Wenn im Kaufvertrag (Gebrauchtwagenkauf) extra aufgeführt ist,
dass „Mögliche Reperaturen werden vor Fahrzeugübergabe vom
Verkäufer durchgeführt“, heißt dies, dass der Verkäufer alle
Mängel beheben muss, welche der Käufer besanstandet (vor dem
Kauf)?
Nein.
Franz