Hallo zusammen!
Vielleicht kann hier jemand helfen…
Folgender Sachverhalt:
Morgen soll ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Beide Parteien möchten gerne folgende Regelung in den Mietvertrag aufnehmen:
Die Mieter beschaffen auf eigene Kosten eine Einbauküche. Im Gegenzug erlässt der Vermieter Ihnen 1-2 Nettokaltmieten. Nach Beendigung des Mietvertrages soll die Küche in das Eigentum der Vermieters übergehen - jedoch ohne Ablösesumme, sofern das Mietverhältnis mehr als zwei Jahre andauert.
Die Formulierung der Regelung stellt kein Problem dar. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Partei lt. Gesetz in diesem Falle für die Instandhaltung der Einbauküche zuständig ist. Und für den Fall, dass der Vermieter diese Pflicht zu tragen hat: Kann man diese Pflicht per zusätzlicher Formulierung auf den Mieter übertragen?
Vielen Dank schonmal!