Wird in Rahmen des Pflegerechtes auch Pflegegeld für reine Haushaltshilfe gewährt? Der Patient kann sich alleine waschen und an/ausziehen und ernähren.
Die im Rahmen der Pflege ereforderlichen Tätigkeiten durch eine selbst gewählte Person bezieht sich auf das nicht mehr mögliche Einkaufen oder Behördengänge und Haushaltstätigkeit. All diese Punkte sind ja im Rahmen der Pflegestufen 1 bewilligungsfähig.
Es geht nur um die Frage, ob parallel eine Grundpflege auch vorliegen muss um Pflegegeld zu erhalten.
um eine Pflegestufe zu erreichen, muss der Grundpflegebedarf dem hauswirtschaftlichen Hilfebedarf überwiegen.
Als Beispiel flegestufe 1 kann bei täglich im Durchschnitt insgesamt 90 Minuten Hilfebedarf gewährt werden. Hiervon müssen mindestens 46 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) entfallen.
Ohne Pflegestufe gibt es dann auch kein Pflegegeld und auch keine Sachleistungen n Form von hauswirtschaftlichen Hilfen über einen ambulanten Pflegedienst.
Um Ihre Frage:
Es geht nur um die Frage, ob parallel eine Grundpflege auch vorliegen muss um Pflegegeld zu erhalten.
zu beantworten: Eindeutig ja.
Der vollständigkeitshalber sein noch gesagt, dass es auch eine sogenannte Pflegestufe 0 gibt. Hier werden Betreuungsleistungen (keine Hauswirtschaft) bei verringerter Alltagskompetenz (zum Beispiel bei Demenz) gewährt.
Wenn ein Mensch aufgrund einer Krankheit ausschließlich hauswirtschaftliche Hilfen benötigt und kein ausreichendes Vermögen oder Einkommen hat, kann diese Hilfe über das Sozialhilfegesetz bekommen. Teilweise finanzieren Sozialämter auch eine selbst beschaffte Haushaltshilfe, dieses wäre dann mit der Behörde zu verhandeln.
Für den Bereich „Vertretung gegenüber Behörden“ könnte über eine rechtliche Betreuung nachgedacht werden (was heute ja keine „Entmündigung“ mehr ist).
Diese könnte die Hilfebedürftige selber beantragen oder sie könnte beim Betreuungsgericht vom sozialen Umfeld angeregt werden und ist in der Regel kostenfrei.