Regelung Kindesunterhalt

Hallo zusammen,

ich möchte mich kurz fassen:

Wie ist die derzeitige Rechtslage wenn ein volljähriges Kind den
Schulabschluss bestanden hat, ein Jahr auf seine Ausbildung wartet und währendessen einen Nebenjob ausübt. Angenommen das Kind lebt dauerhaft bei Ihrem Partner, ist offiziell aber bei der Mutter gemeldet. Die Eltern sind geschieden, der Vater hat eine neue Familie.

Und wie ist die Regelung wenn das Kind in der Ausbildung wäre.

Herzlichen Dank und die besten Grüße!

Dominic

Hallo,
ab dem 18.Geburtstag sinde beide Eltern barunterhaltspflichtig, das heißt Vater UND Mutter müssen zahlen. Einkommen ,auch Kindergeld, jeder Art, hier Nebenjob, werden angerechnet.Sobald es Ausbildungsvergütung gibt, wird das auch angerechnet.

lisa

Hallo Lisa,

vielen Dank für Deine pragmatische Antwort. Nur noch abschließend: Somit werden Gehälter von Vater und Mutter zusammengerechnet und dann das Gesamteinkommen mit der „Düsseldorfer Tabelle“ verglichen, richtig? Wo das Kind gemeldet ist spielt somit also auch keine Rolle? Es ist also auch gleichgültig ob das Kind jetzt in einer Ausbildung/ Studium steckt ober nicht, solange der Bedarf da ist, ist an das Kind Unterhalt zu bezahlen?

Vielen Dank nochmal, alles Gute und ein schönes Wochenende!

Viele Grüße!

Dominic

Hi,

vielleicht ist es hier verständlicher:

http://www.finanztip.de/recht/familie/ur15p02024.htm

Gruß
Tina

Hallo,

Es ist also
auch gleichgültig ob das Kind jetzt in einer Ausbildung/
Studium steckt ober nicht, solange der Bedarf da ist, ist an
das Kind Unterhalt zu bezahlen?

NEIN!!! Eltern von volljährigen Kindern müssen nur Unterhalt bezahlen, wenn das volljährige Kind nicht in der Lage ist, seinen eigenen Unterhalt zu erwirtschaften. Wenn es also eine Ausbildung macht, studiert (was ja auch eine Ausbildung ist) oder wegen Krankheit/Behinderung unterhaltsbedürftig ist.

Wenn das volljährige Kind „gammelt“ zahlen Eltern nicht.

Gruß
Ingrid