o.K. die Schlacht ist eröffnet
Hallo, Du Schlauberger,
Du hast Dir ja scheinbar alle genannten Gesetze und Verordnungen durchgelesen, sonst würdest Du hier nicht so auftrumpfen, oder ?
Dann sag mir doch mal bitte, auf welchen Paragrafen welches dieser vielen genannten Gesetze, die Du hier aus dem Hut gezaubert hast, Du Deine Meinung gründest.
Gehen wir sie doch mal nach durch :
StVG : schreibt diverse Sachen zu Führerscheinen, Probezeit, Zulassung, Kennzeichen, Haftpflicht und verschiedene Register vor. Das ist alles nur global, es stehen z.B. garnicht die FS-Klassen drin, die es gibt.
FeV : Hier finden wir in §6 die Klassen. Der normale Autoschein hiess früher 3, jetzt B. Hiermit darf man „Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz“ führen. Bedeutet : Einen Zafira mit 7 eigentragenen Sitzplätzen darfst Du fahren, einen Kleinbus mit 9 eingetragenen Sitzplätzen nicht. Die Fahrerlaubnis bezieht sich auf die Sitzplätze, nicht auf die Anzahl der Mitfahrer.
StVZO : regelt (nachdem die FeV dort ausgegliedert wurde) eigentlich nur noch die baulichen Anforderungen an die Fahrzeuge, passt hier also auch nicht
PBefG : Ich zitiere nur §1 (Geltungsbereich) : Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Entgeltlich (geschäftsmässig passt nicht.
BOKraft : genauso unpassend, ich zitiere wieder den Geltungsbereich : „Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen.“ Unternehmen passt schon mal gar nicht.
Polizei-interne Dienstanweisungen haben keinen anweisenden Charakter. Wenn es verboten wäre, mehr Personen als Sitzplätze mitzunehmen, dürfte das nicht nur dort stehen, sondern müsste in irgendeinem Gesetz oder Verordnung verankert sein.
StVO : Hoppla, hier werden wir fündig.
§21 regelt die Personenbeförderung und sagt : (1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen, auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen. (die weiteren Absätze betreffen Fahrräder, Kinder auf dem Vordersitz, sowie Lastwagen, treffen hier also nicht zu.)
§22 sagt, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt sein müssen. (vorgeschrieben ist bei neueren Autos ein Gurt je Sitzplatz, und die vorhandenen Gurte müssen natürlich auch angelegt sein)
§23 behandelt die Pflichten des Fahrzeugführers. Ich habe nur mal den Anfang reinkopiert, der Rest passt nicht : „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet“.
Das wars auch aus der StVO. In einer Kommentierung (liegt mir leider nicht vor) habe ich gelesen, dass sich aus der StVO ein Verbot des Transportes von mehr Personen als Sitzplätzen sich nicht ableiten lässt. Ob das nun eine gewollte oder versehentliche Gesetzeslücke ist, kann ich nicht sagen. Ich will mir aber nicht anmassen, schlauer zu sein als dieser Verkehrsjurist, der das geschrieben hat. Ich denke, das willst Du auch nicht.
Also : Wo sind Deine Paragrafen ?
Gruss Hans-Jürgen
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P.S. : natürlich werden schon mal Fahrzeuge angehalten, weil mehrere Personen drinsitzen. Die Polizisten bekommen dann aber keinen „Mega-Orgasmus“. Sie haben dann etwas zu bemängeln, was nicht eingehalten wurde, z.B. das Gesamtgewicht, die Verkehrssicherheit etc. Nur wegen zuvielen Personen, bei Einhaltung der StVO, kann niemand belangt werden. Was mittlerweile streitig gesehen wird ist die Haftung, wenn dem unangeschnallten (weil kein Gurt mehr da) bei einem Unfall etwas passiert.