Regelung Verwahrung ausländischer Führerscheine

Hallo,

zu folgendem Fall konnte ich bisher keine entsprechende handfeste gesetzliche Regelung finden. Vielleicht weiß jemand mehr?!

X ist niederländischer Staatsbürger, hat einen EU-Kartenführerschein und von einer deutschen Behörde ein Bußgeld mit Fahrverbot auferlegt bekommen. Gem. § 25 II, III StVG ist der Führerschein für die Dauer des Fahrverbotes amtlich zu verwahren. Das StVG gilt jedoch nicht in den Niederlanden. Deshalb behauptet X, er müsse seinen Führerschein nicht an die deutsche Behörde senden bzw. sei es ihm gesetzlich verboten, da der niederländische Staat Besitzer dieses Führerscheins sei.

Hier gibt es doch sicher Regelungen, die EU-weit gelten. Ist im Schengener Abkommen etwas hierzu geregelt? Wie kann X klar gemacht werden, dass er seinen Führerschein zu übersenden hat.

Vielen Dank bereits vorab für die Hilfe.

X ist niederländischer Staatsbürger, hat einen
EU-Kartenführerschein und von einer deutschen Behörde ein
Bußgeld mit Fahrverbot auferlegt bekommen.

Hallo,

auch bei ausländischen Fahrern kann ein Fahrverbot verhängt, und durchgesetzt werden.

Gem. § 25 II, III
StVG ist der Führerschein für die Dauer des Fahrverbotes
amtlich zu verwahren.

Um das Fahrverbot anzutreten muss der deutsche Führerschein hinterlegt werden für die Dauer des Fahrverbots.

Das StVG gilt jedoch nicht in den
Niederlanden. Deshalb behauptet X, er müsse seinen
Führerschein nicht an die deutsche Behörde senden bzw. sei es
ihm gesetzlich verboten, da der niederländische Staat Besitzer
dieses Führerscheins sei.

Was in den Niederlanden gilt oder nicht gilt ist hier irrelevant. Auf deutschem Gebiet gelten die deutschen Gesetze, sprich das Fahrverbot in diesem Fall, gilt nur in Deutschland. ( Wäre es ein deutscher Führerschein kann es auch in anderen Ländern gelten ).

Das Fahrverbot muss angetreten werden. Der Führerschein wird natürlich nicht eingezogen und verwahrt. Es wird auf den niederländischen Führerscheinen das Fahrverbot eingetragen oder ein Aufkleber angebracht. Sobald das Fahrverbot eingetragen oder aufgeklebt wurde, darf in der Zeit in Deutschland für die Dauer des Fahrverbots nicht mehr gefahren werden.

Hier gibt es doch sicher Regelungen, die EU-weit gelten. Ist
im Schengener Abkommen etwas hierzu geregelt? Wie kann X klar
gemacht werden, dass er seinen Führerschein zu übersenden hat.

Er kann den Führerschein einschicken, und bekommt den dann mit Aufkleber postwendend zurück, oder er fährt hin und lässt das Fahrverbot eintragen, darf aber nicht zurückfahren, muss also einen Fahrer mitnehmen.

Wichtig ist, sobald das Fahrverbot gültig ist, aber nicht angetreten wurde, ist jede Fahrt in Deutschland eine Straftat ( fahren ohne Fahrerlaubnis ).

Gruß

Nostra

Zusatzfrage: ausländischer Führersche
Hallo,
spielt es dabei eine Rolle, ob der Betroffene in Deutschland lebt (also seinen Hauptwohnsitz hat) oder nicht?
Hintergedanke: es ist ja nicht schwer einen Führerschein aus einem anderen EU-Land zu bekommen (wenn man dort einige Zeit lebt und er etwa gestohlen würde). Dann hätte man ja selbst als Deutscher einen Führerschein, mit dem man überall außer in Deutschland (und wo es womöglich sonst noch untersagt ist) fahren darf.

Cu Rene

Hintergedanke: es ist ja nicht schwer einen Führerschein aus
einem anderen EU-Land zu bekommen (wenn man dort einige Zeit
lebt und er etwa gestohlen würde).

Hallo,

ohne das ich jetzt ganz sicher bin, gestohlene Führerscheine kann nur die Stelle ersetzen, bei welcher die Führerscheinakte liegt. Also deutschen Führerschein in Spanien verlieren /gestohlen, dann kann der nicht durch spanische Behörden ersetzt werden. Umtauschen geht wenn in dem EU-Land der Umtausch gesetzlich nicht ausgeschlossen ist. Weil die EU-Fahrerlaubnis überall in der EU unbeschränkt gültig ist.

Dann hätte man ja selbst
als Deutscher einen Führerschein, mit dem man überall außer in
Deutschland (und wo es womöglich sonst noch untersagt ist)
fahren darf.

Das Fahrverbot gilt immer nur in dem Land indem es ausgesprochen wurde. Der Haken an der Geschichte ist, es gibt Länder die verlangen das die Fahrerlaubnis in dem ausstellenden Land gültig ist. Also deutscher Führerschein, Fahrverbot in Deutschland, darf man auch in Frankreich nicht fahren.

Französischer Führerschein, deutsches Fahrverbot, darf man überall fahren, nur in Deutschland nicht.

Gruß

Nostra

Hallo,

Hintergedanke: es ist ja nicht schwer einen Führerschein aus
einem anderen EU-Land zu bekommen (wenn man dort einige Zeit
lebt und er etwa gestohlen würde).

Hallo,

ohne das ich jetzt ganz sicher bin, gestohlene Führerscheine
kann nur die Stelle ersetzen, bei welcher die Führerscheinakte
liegt. Also deutschen Führerschein in Spanien verlieren
/gestohlen, dann kann der nicht durch spanische Behörden
ersetzt werden. Umtauschen geht wenn in dem EU-Land der
Umtausch gesetzlich nicht ausgeschlossen ist. Weil die
EU-Fahrerlaubnis überall in der EU unbeschränkt gültig ist.

Ich meine hier im Forum gelesen zu haben, daß in der EU immer das Land zuständig ist, in dem man gerade lebt.
Wäre ja schon blöd extra ein paar Tage Urlaub nehmen zu müssen um während der Dienststunden der Führerscheinstelle im jeweiligen Land zu sein (wobei ich nicht weiß, ob das im Konsulat auch ginge - das oft aber auch ein ganzes Stück entfernt vom Wohnort sein kann - oder gibt es in den Überseedepartements deutsche Konsulate?).

in dem ausstellenden Land gültig

Also wenn irgend möglich Luxemburg nehmen, da kommt man leicht drum rum dort zu fahren - SCNR

Cu Rene

Ich meine hier im Forum gelesen zu haben, daß in der EU immer
das Land zuständig ist, in dem man gerade lebt.

Hallo,

mit der nötigen Skepsis betrachtet der Hinweis vom ADAC
Ich zitiere
Ein Ersatzführerschein und ein neuer Fahrzeugschein werden nur bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Straßenverkehrsamt, Führerschein-Amt) in Deutschland ausgestellt.
http://www.verbrauchernews.de/artikel/0000008114.html

Also wenn irgend möglich Luxemburg nehmen, da kommt man leicht
drum rum dort zu fahren - SCNR

Nein, lieber nicht Luxemburg, dem Land wo Benzin und Zigaretten billig sind. :wink:
Auch SCNR

Gruß

Nostra

Hallo,
das gilt für Urlauber, ich rede von EU-Bürgern, die im EU-Ausland leben.
Was richtiges finde ich auch nicht. Nach http://www.edinburgh.diplo.de/Vertretung/edinburgh/d… ist in GB die dortige Behörde zu kontaktieren, wenn man keinen Wohnsitz in D hat.
in der FeV (was ja weitgehend Eu-einheitlich ist, wenn es nicht gerade um nationale Sonderregelungen geht) ist von Ersatzführerscheinen leider nicht die Rede, Führerscheine sind aber nur an Personen auszustellen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Cu Rene