Regelung von Wohnungsmängeln bei Auszug

Angenommen bei Auszug eines Mieters werden Mängel in der Wohnung festgestellt: Katsche in einer Türe, Riss in einer Fliese. Wie regelt man diesen Fall: a) Mieter gesteht Verursachung ein b) Mieter weist Verursachung von sich.

Schönen Dank und Gruß
Ulrich

Angenommen bei Auszug eines Mieters werden Mängel in der
Wohnung festgestellt: Katsche in einer Türe, Riss in einer
Fliese. Wie regelt man diesen Fall: a) Mieter gesteht
Verursachung ein b) Mieter weist Verursachung von sich.

Ganz einfach
a) Der Mieter zahlt den Schaden

b) Vermieter muss beweisen, daß der Mieter den Schaden verurscht hat.

Jakob

(aber Riss in einer Fliese ohne Anlass zB. Schlagmarke lässt auf Bauphysikalischen Mangel des Untergrundes schließen.)Dann keine Haftung d. d. Mieter. Ursacheprinzip.

Schönen Dank und Gruß
Ulrich

b) Vermieter muss beweisen, daß der Mieter den Schaden
verurscht hat.

Hm, und wie beweist der Vermieter das?

Gruß Ulrich

b) Vermieter muss beweisen, daß der Mieter den Schaden
verurscht hat.

Hm, und wie beweist der Vermieter das?

Gruß Ulrich

Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug ja und …

Auf dem Tisch liegt eine Wurst.

ein Hund ist allein im Zimmer.

Herrchen kommt wieder

Die Wurst fehlt.

Obwohl Herrchen nicht gesehen hat wer es getan hat kommt Herrchen durch ableiten und schließen zum Täter.

Jakob

Ohne Übergabeprotoll hilft das hier

Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken;
zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste;
und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.
Konfuzius

Wobei sich das geltende Recht weder an Konfuzius noch an anderen Pseudoheiligen hält.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Angenommen bei Auszug eines Mieters werden Mängel in der
Wohnung festgestellt: Katsche in einer Türe, Riss in einer
Fliese. Wie regelt man diesen Fall: a) Mieter gesteht
Verursachung ein b) Mieter weist Verursachung von sich.

Hallo Ulrich,

Mängel an der Mietsahe hat der Mieter zu beseitigen, wenn diese durch ihn verursacht sind. Dasselbe gilt für Schäden. Hier die Versicherung hinzuziehen.

Bei der Zurückweisung eines Schadens durch den Mieter muss der Mieter, wenn der Schaden nicht im Übergabeprotokoll bei Einzug steht, beweisen, dass der Schaden nicht von ihm verursacht ist.

Gruss Günter

Deshalb steht da…Ohne Übergabeprotoll h. Konfuzi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kein Übergabeprotokoll vorhanden
Nun gut, wir haben den Fall, das bei Einzug kein Übergabeprotokoll erstellt wurde. Und nu?

Gruß Ulrich

Nun gut, wir haben den Fall, das bei Einzug kein
Übergabeprotokoll erstellt wurde. Und nu?

Gruß Ulrich

Wohl dem, der gelernt hat, zu ertragen, was er nicht ändern kann, und preiszugeben mit Würde, was er nicht retten kann. (Friedrich Schiller)

Jakob

Nun gut, wir haben den Fall, das bei Einzug kein
Übergabeprotokoll erstellt wurde. Und nu?

Gruß Ulrich

Hallo Ulrich,

dann hoffe ich, dass Du für den Einzug Zeuge hast, die sich auch jetzt noch an etwaige Mängel erinnern. Mnachmal ist es aber auch gut, wenn der Mieter seinen Vormieter findet und mit diesem abklärt welche Forderungen an den gestellt wurden. Nicht selten kommt es vor, dass der Vormieter bereits einen Schaden bezahlt hat, was aber der Vermieter nach zwei Jahren nicht mehr weiss.

Gruss Günter

Angenommen bei Auszug eines Mieters werden Mängel in der
Wohnung festgestellt: Katsche in einer Türe, Riss in einer
Fliese. Wie regelt man diesen Fall: a) Mieter gesteht
Verursachung ein b) Mieter weist Verursachung von sich.

Hallo Ulrich,

Mängel an der Mietsahe hat der Mieter zu beseitigen, wenn
diese durch ihn verursacht sind. Dasselbe gilt für Schäden.
Hier die Versicherung hinzuziehen.

Hallo Günter,

danke für Deine Antwort. Greift hier die Private Haftpflicht-Versicherung des Mieters, oder ist für diesen Fall eine gesonderte Versicherung notwendig?

Schönen Gruß
Ulrich

Hallo,

Greift hier die Private
Haftpflicht-Versicherung des Mieters, oder ist für diesen Fall
eine gesonderte Versicherung notwendig?

Normalerweise wird sowas über die Private Haftpflichtversicherung des Mieters gedeckt, sofern sogenannte Mietsachschäden nicht ausgeschlossen sind.

Gruß vom

Dicken MD.