Liebe/-r Experte/-in,
habe ein Frage hinsichtlich Regelungen zwischen Muttergesellschaften (AG) und deren Töchtern (GmbH).
-
Muttergeselschaft mit Sitz im europäischem Ausland.
-
Tochtergesellschaft mit Sitz in Deutschland erzielt Umsätze in Deutschland über eigene Vertriebseinheit.
-
Wie ist zwischen beiden die Verbuchung von Umsätzen, Gewinnen und Kosten im allgemeinen gerelgelt?
-
Wie ist zwischen beiden im speziellen die Verbuchung von Kosten geregelt, wenn diese über eine Abteilung der Muttergesellschaft (Entwicklung, Marketing, Konstruktion) verursacht wurde?
Mit freundlichen Grüßen.
Umek73