Regelungen AG (Mutter) und GmbH (Tochter)

Liebe/-r Experte/-in,

habe ein Frage hinsichtlich Regelungen zwischen Muttergesellschaften (AG) und deren Töchtern (GmbH).

  • Muttergeselschaft mit Sitz im europäischem Ausland.

  • Tochtergesellschaft mit Sitz in Deutschland erzielt Umsätze in Deutschland über eigene Vertriebseinheit.

  • Wie ist zwischen beiden die Verbuchung von Umsätzen, Gewinnen und Kosten im allgemeinen gerelgelt?

  • Wie ist zwischen beiden im speziellen die Verbuchung von Kosten geregelt, wenn diese über eine Abteilung der Muttergesellschaft (Entwicklung, Marketing, Konstruktion) verursacht wurde?

Mit freundlichen Grüßen.
Umek73

Hallo Umek73
mit Buchungen von grenzüberschreitenden Finanztransaktionen habe ich mich noch nicht beschäftigt.
mfg xgwx