Guten Tag,
habe hier schon einiges gelesen und kann dies aber an meine Situation nicht anpassen.
Selbst bin ich Immobilienverwalter und habe so auch Termine am Wochenende oder Abends wahrzunehmen.
Meine Arbeitszeiten sind starr geregelt.
Arbeitsvertragliche Regelungen
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Arbeitszeit: 8:00 -12:30 und 13:30-18:00
(wir arbeiten von Mo. bis Fr., dies ist aber vertraglich nicht geregelt)
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eine Stunde Mehrarbeit täglich ist mit dem Gehalt
(3500 brutto) abgegolten.
(Diese eine Stunde Mehrarbeit ist in der Arbeitszeit bereits enthalten)
Darüber hinaus fallen immerwieder Überstunden (pro Monat ca. 5 - 10 Stunden) an, welche nur mit grosser Mühe als Zeitausgleich abgegolten werden können. Einer Gleitzeitregelung wird durch meinen Arbeitgeber generell wiedersprochen.
Sind die Regelungen in meinem Arbeitsvertrag rechtens, oder verstossen diese nach §3 Arbeitszeitgesetz?
Vielen Dank
Tom
Hallo Tom,
im §3/Arbzg. steht genau: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Als Werktage sind in D der Mo bis Sa. zu bezeichnen - also kommt es auf die vom Arbeitgeber definierte Arbeitswoche an, auf deren Tage sich die wöchentlich vereinbarten Arbeitsstunden verteilen.
Wenn, wie bei euch die Arbeitzeiten vertraglich fixiert sind, ist JEDE mehrgeleistete Arbeitsstunde sowieso als Überstunde zu betrachten und auch zu bezahlen, ggf. sogar mit Zuschlag (z.B. So.). Und auch wenn „nur“ ein Zeitausgleich stattfindet, wäre in dem Fall ein Zeitzuschlag fällig. Der Zeitausgleich hat übrigens ZEITNAH stattzufinden…
Aber die bereits auf 9 Std. festgelegte tägliche Arbeitszeit im von Dir per Unterschrift akzeptierten Arbeitsvertrag ist m.E. schon grenzwertig, möglicherweise sogar sittenwidrig, weil sie ja die täglichen Überzeiten bewußt über die im Gesetz festgelegten 6 Kalendermonate hinaus ausdehnt. Aber das ist allein meine Einschätzung, wirklich rechtssicher kann Dich vermutlich nur ein gelernter Arbeitsrechtler beraten.
Lieben Gruss, HalloNate.