Regelungen-Mietvertrag rechtens? 180€ Pauschale

Hallo Leute,

ich schreibe heute zum ersten mal in ein Forum, bin mir also nicht sicher wie alles funktioniert.

Ich erklär mal kurz, worum es geht.
Ich wohne seit September 2009 in einer 4er WG und werde im Juli diesen Jahres (2011) ausziehen. Jeder Bewohner dieser Wg hat einen eigenen Mietvertrag mit der Vermieterin über je ein Zimmer, aber im Prinzip haben wir alle den Gleichen.

Mein Mietvertrag erschien mir schon von Anfang an sehr wiedersprüchlich, da ich aber die Wohnung brauchte, hab ich ihn unterschrieben.
Ich würde sogar behaupten, das die ihre Texte aus einem anderen Mietvertrag kopiert sind, natürlich nur jene, welche einen Vorteil für die Vermieterin bringen würden.
Das sind alles Orginal Formulierungen, welche ich einfach abgeschrieben habe.

Meine 1. Hauptfrage bezieht sich auf den Punkt Schönheitsreperaturen und Instandhaltung:

Zitat:

" Der Mieter hat die Verpflichtung, auf seine Kosten alle Schönheitsreperaturen Innenanstrich- auch Heizkörper und Rohre- sowie Malerarbeiten in den der Mieträumen fachmännisch auszuführen. (hochwertige Farben - Alpinweiß) (§7 Abs. 3 von meinem Mietvertrag)

Der Mieter hat ferner auf seine Kosten die mitvermieteten Anlagen, Einrichtungen in den Mieträumen, wie Bad - und Duscheinrichtungen sowie Warmwasserversorgungsgeräte, Licht- und Klingel-Sprechanlage, Einbauküche mit Elektrogeräten, schlösser, Hausbriefkasten, Wasserhähne, Klosettspüler, Wasser und Abflussbecken in gebrauchsfähigenn Zustand zu halten un alle an diesen Anlagen notwendige Reperaturen-

auch bei natürlicher Verschleiß- AUF SEINE KOSTEN DURCHFÜHREN ZU LASSEN. "

???

Jetzt weiß ich aus dem BGB- § 538, dass die Abnutzung der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch, nicht vom Mieter zu vertreten sind.
Liege ich da richtig ?
„Einbauküche mit Elektrogeräten“- die Spülmaschine war schon beim Einzug defekt. (Vermieterin gewusst)
Hätten wir ein Recht auf eine Reperatur auf ihre Kosten gehabt?

Meine 2. Hauptfrage:
Beendigung der Mietzeit und Auszug:

Zitat:

" Die Mieträume sind bei Auszug sauber und ohne Rücksicht auf den in § 7 Absatz 3 ( siehe oben) vereinbarten Zeitablauf in renovierten Zustand zurückzugeben. Hierzu gehört insbesondere das Anstreichen der Wände und Decken, dass Steichen der Heizkörper, Innentüren, Balkontüren und Fenster.

… das gemietete Zimmer ist frisch gestrichen, sauber und ordentlich gereinigt zu übergeben…"

In diesen „§ 7 Abs. 3“ - gibt es keine zeitlichen Vereinbarungen…
Das Zimmer hatte und hat einen weißen Anstrich. ( hat jetzt 1-2 Flecken von toten Mücken…), ansonsten habe ich garnichts verändert. Die Fenster waren bei Einzug nicht frisch gestrichen.
Bin ich nun verpflichtet, den Raum vollständig zu streichen und dazu noch mit Alpinweiß?

Bis jetzt sind das alles noch vertretbare Klauseln,aber jetzt kommt Eine, für die ich noch keine rechtliche Regelung, dafür oder dagegen, gefunden habe.

Meine 3. Hauptfrage:

Zitat:

" Der Mietvertrag enthält ZWEI Anlagen: - Hausordnung + Hausarbeits und Musiklärmverordnung …+ sonstige Vereinbarung
( „sonstige Vereinbarungen“ und der folgende Texte wurde von Vermieterin mit Kugelschreiber darunter geschrieben)

Bei Auszug verpflichtet sich der Mieter für die Malerarbeiten bei den gemeinschaftlich genutzten Räumen: Flur mit Kammerl, 2 Bäder, Küche - folgenden Betrag zu bezahlen bzw wird dieser von der Kaution abgezogen.

Mietdauer: 0 - 6 Monate: 60,00 Euro
ab 6 - 12 Monate: 120,00 Euro
ab 12 Monaten: 180,00 Euro

Party´s und feiern sind in der WG nicht gestattet !!
Die Ruhezeiten und die Hausordnung sind verbindlich einzuhalten."

Erst schreibt sie - " enthält 2 Anlagen" und macht dann noch ein handschriftliches " + sonstige Vereinbarungen" mit dazu.

gilt dann diese Anlage ?
und ist es überhaupt irgendwie rechtlich geregelt, das sie mir 180,00 Euro für, ich nenn es mal -

„Pauschalbetrag für Renovierung der Gemeinschaftsräume“ abnehmen darf - bzw. diese einfach von meiner Kaution einbehalten kann ?

Hätte ich jetzt 5, 6 oder 7 Jahre in der Wohnung gewohnt, wären es AUCH NUR 180,00 Euro… wo sind da die Relation.???

Ist sie irgendwie verpflichtet- selber Rücklagen zu bilden oder darf sie einen derartigen Betrag einfach von der Kaution einbehalten??

Wie schon gesagt- ich ( bzw wir alle haben… )habe diesen Vertrag ganz unten unterschrieben.

Eine Menge Text und eine Menge Fragen, aber ich hoffe jemand kann mir mit Gesetzen und Paragrafen helfen.

Danke schon mal im Voraus.

Zu 1)
Ja, da liegst Du richtig!
Außerdem würde des Passus schon alleine deshalb gekippt, weil hier durch gleichlautende Mietverträge VIER unterschiedliche Personen verpflichtet werden, EINE Einbauküche, EINEN Briefkasten etc. instand zu halten.
Und JA, ihr hättet die Instandsetzung der Spülmaschine verlangen können.

Zu 2)
Du brauchst nicht neu zu streichen.

Zu 3)
Hier muß man das Pferd vielleicht von hinten auzäumen. Setzt man eine eiheitlich vermiete Wohnung voraus und der Mieter der kompletten Wohnung müßte die Küche und die Bäder in - sagen wir mal - 4 Jahren streichen, würden diesem Mieter Kosten entstehen.
Vorliegend hat aber niemand der vier WGler die Pflicht, Schönheitsreps in den Gemeinschaftsräumen vorzunehmen > Der Vermieter müßte diese Kosten tragen und versucht diese umzulegen, da er sie bei einer ‚normal‘ vermieteten Wohnung nicht zu tragen hätte.
Setzte doch bitte mal die realistisch geschätzen Kosten, die bei Ausführung der Arbeiten durch einen Maler zustande kämen ins Verhältnis zu Deinem Anteil.
Bei langfristigen WGlern hätte sie insg. und maximal 720€ zur Verfügung. Ist die Summe angemessen? Dann überlege Dir, ob Du darauf eingehst.

Grundsätzlich fehlt noch die Info, ob die Vermieterin eher moderate oder sehr hohe WG-Mieten einfordert. Das macht juristisch zwar keinen Unterschied, erleichtert aber das ‚feeling‘ für die Fragestellungen.

LG
virages

hi etti,

der mietvertrag ist ja mal der hammer… also ehrliche meinung: da stinkt was gewaltig und die haut dich in die pfanne wo sie kann, denke ich. also mein rat: ab zum mieterschutzverein, der kostet nicht so viel und hilfe holen.

hier eine rechtlich korrekte aussage zu den renovierungsfristen:

Grundsätzlich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig - so sieht es das Gesetz vor. In fast allen Fällen wälzt er diese Pflicht jedoch per Mietvertrag auf den Mieter ab

Auch in Formularmietverträgen ist dies bereits entsprechend festgeschrieben. Die übliche Klausel „Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen“ ist rechtlich wirksam. Dies stellt jedoch keine Übervorteilung des Mieters dar, da die Kosten ansonsten in die Miete einkalkuliert würden. So hat jeder Mieter die Möglichkeit, die Kosten gering zu halten, indem er sorgsam mit der Wohnung umgeht.

Was sind Schönheitsreparaturen?
Zu den Schönheitsreparaturen zählt alles, was sich während der Wohnzeit abnutzt und mit Farbe, Tapete und Gips zu beseitigen ist: also das Tapezieren und Streichen von Wänden, Decken, Türen, Fensterrahmen oder Fußleisten.

Reparaturen von Schäden, die der Mieter nicht verschuldet hat, wie zum Beispiel gerissene Decken, abgefallener Putz oder raue Badewannen sind keine Schönheitsreparaturen, ebenso wenig das Schleifen und Versiegeln von Parkettböden bei normaler Abnutzung. Für Glasarbeiten, Türschlösser oder Leitungen ist auf jeden Fall der Vermieter zuständig.

Die Fristen für die Schönheitsreparaturen sind gesetzlich festgelegt:

drei Jahre für Küche, Bäder, Duschen

fünf Jahre für Wohn- und Schlafräume

sieben Jahre für Nebenräume

Nach Ablauf dieser Fristen muss der Mieter die Reparaturen durchführen. Er kann jedoch während der Wohnzeit auf die Reparatur verzichten, solange die Bausubstanz nicht gefährdet ist. Der Vermieter hat zwar einen Anspruch auf Schönheitsreparaturen während Wohnzeit, diesen kann er aber erst bei Auszug des Mieters durchsetzen.

Kürzere Fristen im Mietvertrag?
In diesem Fall ist nicht nur die Frist unwirksam, sondern sogar die ganze Vereinbarung, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernehmen muss - ein Vorteil also für den Mieter. Ist bei einem Auszug die gesetzliche Frist noch nicht abgelaufen, muss der Mieter keine Reparaturen durchführen. In den neuen Mietverträgen gibt es jedoch eine so genannte Quotenabgeltungsklausel. Damit wird der Mieter verpflichtet anteilige Kosten für die Renovierung zu übernehmen:

Bei Küche und Bad: nach einem Jahr 33 Prozent, nach zwei Jahren 66 Prozent

Für Wohn- und Schlafräume: 20 Prozent im ersten Jahr, 40 Prozent nach zwei Jahren usw. Es ist daher meist günstiger, selbst zu renovieren

da bei dir keine fristen angegeben sind würde ich schätzen, dass dann die gesetzlichen gelten (ist bei arbeitsverträgen jedenfalls so) und dann musst du auch nur renovieren was oben für den zeitraum angegeben ist. ob die klausel mit der pauschale auf die mietzeit bezogen ist kann ich dir nicht sagen, ich kenne nur die prozentklausel, diese ist üblich. aber der vertrag ist schon sehr dubios.

was die vermieterin dir definitiv nicht vorschreiben kann ist, mit welcher farbe du streichen sollst. das ist käse. sie kann reinschreiben dass die renovierung fachmännisch gemacht werden muss, aber sie schreibt ja sogar rein dass du sie machen musst/sollst. aber das mit der farbe ist quatsch.

sie kann teile der kaution einbehalten um die nebenkosten damit abzudecken wenn die rechnung kommt. allerdings nur max 6 monate: Der Vermieter hat ein Recht zum Rückhalt der Kaution in angemessener Höhe. Hierzu kann die letzte Betriebskostenabrechnung herangezogen werden und die allgemeine Preissteigerung dieser. Ebenso kann der Vermieter die Kaution bis 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung einbehalten, zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen aus dem Mietverhältnis. Sollte sich kein Grund zum Einbehalt ergeben, so ist er zur Rückzahlung verpflichtet.

wie gesagt, ich rate zu einer mitgliedschaft zum mieterschutzverein, kostet ca. 40 euro im jahr und die haben anwälte und vor den haben vermieter auch respekt. das hört sich leider stark so an dass du ärger bekommst wenn du den vertrag anzweifelst und somit rate ich dir zu professioneller unterstützung.

ach eines noch: steht am ende des vertrages die klausel, dass der vertrag wirksam bleibt auch wenn einzelnen klauseln unwirksam sind? wenn nicht dann musst du nur einen satz finden der rechtlich nicht wirksam ist und schon bist du raus, dann ist nämiolich der ganze vertrag unwirksam.

ich drücke die daumen für einen guten abschluss!!!

vg

Komplezierter Fall,lass Dir von einem Profi helfen.

Die aufgeführten Vereinbarungen, und um solche handelt es sich nun einmal, erscheinen in Teilen recht weit hergeholt und dürften vor Gericht z.Teil keinen Bestand haben. Es ist nun an Ihnen abzuwägen, ob Sie die von ihnen unterschrieben Dinge wie vereinbart erledigen wollen oder im Hinblick auf die z.Teil doch recht überzogen scheinenden Forderungen auf Vermieterseite ein Prozesswagnis eingehen möchten.

na,

glück gehabt!
1: bei der formulierung sind KEINE schönheitsreparaturen durch zu führen!
2. selbstverständlich hätte sie das auf ihre kosten reparieren lassen müssen.
3. das ist ja wohl ein witz…
wenn du die paragrafen haben willst, einfach deine anfrage mal googeln, dann wirst du drauf stoßen. jetzt am wochenenende habe ich meine bücher auf arbeit.
einfach mit der 3monatsfrist kündigen. zögert sie mit der auszahlung der mietsicherheit, einfach einen mietrechtsanwalt nehmen - die kosten wird sie tragen müssen nach verlorenem prozess.
unglaublich!
mfg,
udo meyer

Hallo auch :smile:
Ich würde dir empfehlen mal zum Mieterschutzbund zu gehen.
Bei solchen verträgen ist es immer besser vor Leistung einer Unterschrift den Mietvertrag von einem Anwalt oder Mieterschutzbnd prüfen zu lassen. Im nachhinein ist es immer sehr schwierig dagegen anzukommen.
Mehr kann ich dir leider nicht helfen
Grüße
Petra

Hallo,

das einzige was ich Dir dazu sagen kann ist:

Die Farbe kann sie Dir nicht vorschreiben und du brauchst auch keine Türen und Fenster zu streichen.
Zu " Kleinreparaturen " zählen z. B. Glühbirnen oder ausbesserungen am Anstrich, alles andere was euch die Vermietrin mit vermietet hat (die Küche z. B.) ist ihr Eigentum und muss auch von ihr instandgehalten bzw. repariert werden, schließlich bezahlt ihr dafür ja Miete. Bei den anderen Sachen kann ich Dir leider nicht helfen, ich würde Dir raten den Mieterschutzverein einzuschalten.

Gruß Bukatcho

Danke für die schnelle Antwort.

Zum Mietpreis, die Mietsache ist mein Zimmer 15m² und kostet 270 euro warm, enthalten sind da Wasser und Heizung eventuell noch Müllabfuhr.

Langzeit WGler -gibts in dieser Wohnung nicht, da wir in einer Hochschulstadt wohnen und regelmäßig wegen den Praxissemestern ausgezogen wird.

Die Wohnung im Allgemeinen in einem guten Zustand. - die Bäder sind bis an die Decke gefließt und die Flurwände sind kaum gealtert. Also wäre der finanzielle Renovierungsaufwand mit ein paar Eimern Farbe schon behoben.

Da die Bewohner immer zwei bis drei Semester hier wohnen, sind die 12 Monate auch immer erreicht und sie kann die 180 Euro abkassieren.

Ich werd mich mal an den Mieterschutzbund / verein wenden, vielleicht können die mir helfen.

mfg

Hallo Petra,

ich konnte den Mietvertrag damals nicht von einem Fachmann überprüfen lassen. Sie sollte ihn mir per Post schicken und weigerte sich, " da sie immer gern ein persönliches Gespräch vor der Unterschrift mit dem Mieter hat".
Durch dieses Gespräch wollte sie anscheind ausschließen, das ich mit dem Vertrag zu jemand anderem zum kontrollieren gehe.

Es gibt hier in der stadt nur einen Mieterschutzverein und der verlangt 76 Euro Jahresbeitrag, deswegen muss ich erst nocheinmal überlegen, wie ich weiter verfahre.

Grüße Etti

Hallo Bukatcho,

danke für die schnelle Antwort.

Ich werde am Montag mal hier zum Mieterverein fahren.

Schönes Wochenende

mfg

Hallo Herr Meyer,

Ich habe schon mehrmals versucht, einen Paragrafen gegen diese Pauschale zu finden, aber irgendwie hatte ich noch keinen richtigen Erfolg.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie eventuell mal am Montag in Ihren Büchern nachsehen könnten.

Schönes Wochenende noch.

MfG Etti

Am Ende des Vertrages steht, dass wenn etwas ungültig ist, nur der entsprechende Teil wegfällt…

Danke für die ganzen Infos und Hilfe, damit kann ich auf jeden Fall schon mal was mit anfangen.

Schönes Wochenende noch

MfG Etti

ich drücke fest die daumen!!!

Kenne mich mit einer WG nicht aus

Hallo, ich denke hier solltes Du dich an die Verbraucherzentrale wenden, vielleicht bekommt Du
hier eine kostenlose Beratung oder Sie können Dir
eine Adresse nennen bei der genaue Auskunft bekommen kannst.

Am besten Du nimmst den Mietvertrag dann gleich mit…

Grüßle
Schönes Wochenende

Lieber Ratsuchender,

in der Kürze liegt die Würze.

Schönheitsreparaturen sind Sache des Vermieters. Die von Dir zitierten Klauseln hierzu sind unwirksam.

Reparieren muß der Mieter nur, was er selbst beschädigt hat. Sogenannte Kleinreparaturen an viel gebrauchten Gegenständen (z.B. Türklinken, Wasserhähne)kann der Vermieter auf den Mieter abwälzen, muß aber dann die Kosten beschränken auf einen bestimmten Betrag pro Monat bzw. pro Jahr (maximal x Prozent der Jahresmiete). Da diese Kostenbeschränkung in Deinem Vertrag fehlt, ist die gesamte Reparaturklausel ebenfalls unwirksam.

Viel Glück.

Hallo Etti,

lies mal hier nach, ich denke, das beantwortet schon mal einen großen Teil Deiner Fragen. http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/2…

Dort sind auch die entsprechenden BGH-Urteile genannt.

Und ja, sie hätte den Geschirrspüler reparieren müssen. Sie hat ihn mitvermietet und ist dafür verantwortlich. Das gilt für alle anderen mitvermieteten Gegenstände ebenso. Ausgenommen sind lediglich Kleinreparaturen. Hier muß ein Betrag oder Prozentsatz der Miete genannt sein, bis zu dem Du dafür zuständig bist. Das ganze pauschal auf euch abzuwälzen ist ein unverschämter Versuch, sich ihren Pflichten als Vermieterin zu entziehen.

Sie darf zwar nichts von der Kaution hierfür einbehalten, aber die Praxis zeigt, daß das doch häufig der Fall ist. Und Du bist derjenige, der die Kaution letztendlich einklagen müßte. Es ist zwar nicht korrekt, aber bei dieser Vermieterin würde ich nicht davon ausgehen, irgendwas zurückzubekommen und würde einfach die letzte Miete oder Mieten entsprechend der Kautionshöhe nicht mehr bezahlen. Ich weiß, das ist nicht in Ordnung, aber in dem Fall müßte sie Dich verklagen und nicht Du sie. Sie wird sich aber gut überlegen, ob sie das tut.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung für Mietrecht hast, kannst Du natürlich auch alles korrekt abwickeln und hinterher die Kaution einklagen. Ist zwar jetzt ein worst case-Szenario, das ich gemalt habe, passiert aber eben leider sehr oft.

Viel Glück!

guten morgen etti.
seien Sie mir bitte nicht böse, aber es macht überhaupt keinen sinn, jetzt auf einzelnen paragraphen herum zu reiten. Ihr mietvertrag ist so sehr vermieter begünstigend mit absolut unsinnigen, sittenwidrigen klauseln, dass er von vorn bis hinten nichtig sein wird. jedoch werden Sie gewiss bei so einem vermieter ohne rechtlichen beistand die mietsicherheit nicht wieder sehen!
beraten Sie sich bitte über einen entsprechenden rechtsanwalt, bzw gehen Sie zum mieterverein!
sollten Sie geringverdiener sein (algII-empfänger, student, aufstocker, geringe rente…) haben Sie ja die möglichkeit über einen beratungsschein einen rechtsanwalt auf zu suchen. kostet dann maximal 10,- euronen!
das ist die professionellste antwort, die ich zu geben vermag!
mfg,
udo meyer

hallo,

leider sind deine fragestellungen etwaas schwer lesbar und verständlich. ich kann dir ganz allgemein den eindruck meienrseits wiedergeben, dass der mietvertrag mir nicht korrekt erscheint.

ein, zwei details dazu: der mieter muss kleinreparaturen bis zu einer höchstgrenze im jahr (prozentual von der miete - bei mir waren es 154 euro im jahr) selbst tragen, wenn diese gegenstände seinem gebrauch unterliegen. das heißt aber nicht, dass er alles zahlen muss, was anfällt… nach diesem betrag ist der vermieter dran! was ihr mit den briefkästen zu tun habt, verstehe ich auch nicht…

die spülmaschine hätte ich an eurer stelle, wenn mitvermietet, reparieren lassen. finde ich auch seltsam, dass ihr nicht drauf bestanden habt…? ihr habt dafür ja auch bezahlt…

keine parties feiern? jeder kann feiern in seinen vier wänden - wenn er die ruhezeiten und musikhöchstlautstärken einhält…

die regelung, dass fachmännisch gestrichen werden muss, ist okay - was aber NICHT heißt: vom fachmann.

reines weiß von höchster qualität…? es gehen auch andere farben, wenn diese nicht schwarz oder dunkelblau sind. es müssen gemäßigte farben sein, soweit ich weiß. und mittlerweile haben viele wandfraben eine sehr gute qualität. deswegen beim malerbedarf einkaufen? ich glaube nicht…

einfach streichen oder zahlen müssen für die nebenräume unabhängig vom zustand, klingt auch nicht korrekt. vor allem, da es nicht billig ist, welche kosten da anstehen, innerhalb kürzester zeit.

insgesamt erscheint mir dein vertrag in der tat, wie gesagt, sehr seltsam.

ich würde das geld investieren und den vertrag bei der mieterhilfe checken lassen - der betrag dort ist nichts gegen das, was evtl. auf dich zukommen würde, wenn du die ganzen bitteren klauseln schluckst.

wenn du dort den hinweis bekommst, dass der vertrag ungültige klauseln enthält (und das hört sich für mich stark danach an), dann wird sich dein aufwand, auch finanziell, bei auszug sehr in grenzen halten.

viele grüße
mannheim13