Hallo Leute,
ich schreibe heute zum ersten mal in ein Forum, bin mir also nicht sicher wie alles funktioniert.
Ich erklär mal kurz, worum es geht.
Ich wohne seit September 2009 in einer 4er WG und werde im Juli diesen Jahres (2011) ausziehen. Jeder Bewohner dieser Wg hat einen eigenen Mietvertrag mit der Vermieterin über je ein Zimmer, aber im Prinzip haben wir alle den Gleichen.
Mein Mietvertrag erschien mir schon von Anfang an sehr wiedersprüchlich, da ich aber die Wohnung brauchte, hab ich ihn unterschrieben.
Ich würde sogar behaupten, das die ihre Texte aus einem anderen Mietvertrag kopiert sind, natürlich nur jene, welche einen Vorteil für die Vermieterin bringen würden.
Das sind alles Orginal Formulierungen, welche ich einfach abgeschrieben habe.
Meine 1. Hauptfrage bezieht sich auf den Punkt Schönheitsreperaturen und Instandhaltung:
Zitat:
" Der Mieter hat die Verpflichtung, auf seine Kosten alle Schönheitsreperaturen Innenanstrich- auch Heizkörper und Rohre- sowie Malerarbeiten in den der Mieträumen fachmännisch auszuführen. (hochwertige Farben - Alpinweiß) (§7 Abs. 3 von meinem Mietvertrag)
Der Mieter hat ferner auf seine Kosten die mitvermieteten Anlagen, Einrichtungen in den Mieträumen, wie Bad - und Duscheinrichtungen sowie Warmwasserversorgungsgeräte, Licht- und Klingel-Sprechanlage, Einbauküche mit Elektrogeräten, schlösser, Hausbriefkasten, Wasserhähne, Klosettspüler, Wasser und Abflussbecken in gebrauchsfähigenn Zustand zu halten un alle an diesen Anlagen notwendige Reperaturen-
auch bei natürlicher Verschleiß- AUF SEINE KOSTEN DURCHFÜHREN ZU LASSEN. "
???
Jetzt weiß ich aus dem BGB- § 538, dass die Abnutzung der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch, nicht vom Mieter zu vertreten sind.
Liege ich da richtig ?
„Einbauküche mit Elektrogeräten“- die Spülmaschine war schon beim Einzug defekt. (Vermieterin gewusst)
Hätten wir ein Recht auf eine Reperatur auf ihre Kosten gehabt?
Meine 2. Hauptfrage:
Beendigung der Mietzeit und Auszug:
Zitat:
" Die Mieträume sind bei Auszug sauber und ohne Rücksicht auf den in § 7 Absatz 3 ( siehe oben) vereinbarten Zeitablauf in renovierten Zustand zurückzugeben. Hierzu gehört insbesondere das Anstreichen der Wände und Decken, dass Steichen der Heizkörper, Innentüren, Balkontüren und Fenster.
… das gemietete Zimmer ist frisch gestrichen, sauber und ordentlich gereinigt zu übergeben…"
In diesen „§ 7 Abs. 3“ - gibt es keine zeitlichen Vereinbarungen…
Das Zimmer hatte und hat einen weißen Anstrich. ( hat jetzt 1-2 Flecken von toten Mücken…), ansonsten habe ich garnichts verändert. Die Fenster waren bei Einzug nicht frisch gestrichen.
Bin ich nun verpflichtet, den Raum vollständig zu streichen und dazu noch mit Alpinweiß?
Bis jetzt sind das alles noch vertretbare Klauseln,aber jetzt kommt Eine, für die ich noch keine rechtliche Regelung, dafür oder dagegen, gefunden habe.
Meine 3. Hauptfrage:
Zitat:
" Der Mietvertrag enthält ZWEI Anlagen: - Hausordnung + Hausarbeits und Musiklärmverordnung …+ sonstige Vereinbarung
( „sonstige Vereinbarungen“ und der folgende Texte wurde von Vermieterin mit Kugelschreiber darunter geschrieben)
Bei Auszug verpflichtet sich der Mieter für die Malerarbeiten bei den gemeinschaftlich genutzten Räumen: Flur mit Kammerl, 2 Bäder, Küche - folgenden Betrag zu bezahlen bzw wird dieser von der Kaution abgezogen.
Mietdauer: 0 - 6 Monate: 60,00 Euro
ab 6 - 12 Monate: 120,00 Euro
ab 12 Monaten: 180,00 Euro
Party´s und feiern sind in der WG nicht gestattet !!
Die Ruhezeiten und die Hausordnung sind verbindlich einzuhalten."
Erst schreibt sie - " enthält 2 Anlagen" und macht dann noch ein handschriftliches " + sonstige Vereinbarungen" mit dazu.
gilt dann diese Anlage ?
und ist es überhaupt irgendwie rechtlich geregelt, das sie mir 180,00 Euro für, ich nenn es mal -
„Pauschalbetrag für Renovierung der Gemeinschaftsräume“ abnehmen darf - bzw. diese einfach von meiner Kaution einbehalten kann ?
Hätte ich jetzt 5, 6 oder 7 Jahre in der Wohnung gewohnt, wären es AUCH NUR 180,00 Euro… wo sind da die Relation.???
Ist sie irgendwie verpflichtet- selber Rücklagen zu bilden oder darf sie einen derartigen Betrag einfach von der Kaution einbehalten??
Wie schon gesagt- ich ( bzw wir alle haben… )habe diesen Vertrag ganz unten unterschrieben.
Eine Menge Text und eine Menge Fragen, aber ich hoffe jemand kann mir mit Gesetzen und Paragrafen helfen.
Danke schon mal im Voraus.
