Regelungen nach einem möglichen Tod der Eltern?

Hallo,

ich mache mir seit einiger Zeit sehr beunruhigende Gedanken - was passiert wenn mein Mann und ich zusammen umkommen, Autounfall oder so, und unser Sohn zurückbleibt.

Bricht dann ein „Krieg“ der Großeltern aus, wer ihn groß zieht? Sollte man das nicht irgendwie schriftlich regeln, wie man sich das als Eltern vorstellt? Aber wie, und wohin mit so einem Schriftstück?

Ebenso denke ich, dass Angaben über Vorstellung bzgl. Bestattung usw. doch eher hilfreich wären? Oder ist sowas eher belastend?

Danke!

Hallo
schau mal hier:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/in…

LG

Hi

Bricht dann ein „Krieg“ der Großeltern aus, wer ihn groß
zieht? Sollte man das nicht irgendwie schriftlich regeln, wie
man sich das als Eltern vorstellt? Aber wie, und wohin mit so
einem Schriftstück?

Uhm… sagt dir das Wort „Testament“ etwas?
Das ist der Ort, wo man sowas für gewöhnlich festlegt.
Oft werden aber auch Paten bzw. Onkel/Tanten so vorhanden benannt, da jünger als Großeltern…
Für ein Testament geht man zum Notar, wenns amtlich sein soll.
Das bewahrt man entweder im Dokumentenkoffer zuhause auf, oder man geht zum Anwalt und dann kann es beim Amtsgericht hinterlegt werden.
Alternative ist ein Berliner Testament, also ein von den Eltern gemeinsam aufgesetztes…
Näheres im Rechtsbrett.

Ebenso denke ich, dass Angaben über Vorstellung bzgl.
Bestattung usw. doch eher hilfreich wären? Oder ist sowas eher
belastend?

Danke!

Wo jetzt?
Du kannst beim Notar eine Verfügung über die Art der Bestattung etc. aufsetzen lassen, da ein Testament für gewöhnlich viel später verlesen wird.

Wie alt ist dein Kind?
Meine Mutter hat sich glaub ich… als ich 11/12 war das erste Mal ausführlicher mit mir über das Thema Tod unterhalten, ich hatte aber auch Glück weil ich zu klein war als meine Urgroßmutter starb und meine Oma erst dann… also vorher mit dem Thema wenig zu tun hatte.*

Ab 13/14 wusste ich dann detailliert bescheid, wie genau meine Mutter wann wo sterben und erdigen will. Sie erinnert mich allerdings auch oft dran,auch wenn sie das nicht braucht.
Thema, sollen Lebenserhaltende Maßnahmen an bleiben oder abgeschaltet werden?
Sollen Organe gespendet werden? (Zusätzlich zum Ausweis) hat sich erledigt…
Wie soll wo bestattet werden (z.B. unbedingt beim Ehemann)…

Ich persönlich fand es nicht belastend, das sind halt ihre Wünsche und das respektiere ich.

Bei jüngeren Kindern würde ich persönlich aber nicht so genau darauf eingehen… wenn etwas passiert ist es schlimm genug, wenn also keine akute Gefahr für euch besteht…
Und falls es Paten bzw. Kandidaten dafür gibt, immer schön den Kontakt´bewahren, damit, wenn der schlimmste aller Fälle eintritt, das Kind nicht zu fremden kommt.

lg
Kate
* Ich war übrigens auch ein Klammerkind. Meine Eltern kamen wenig raus, und mein größter Alptraum war, dass sie vielleicht nicht wieder kamen, da hatte ich eine lebhafte Fantasie. Die hab ich manchmal heute noch. Aber meine Eltern waren für mich immer erreichbar… genau wie ich, als ich in meiner sehr kurzen wilden Zeit ausging, Regeln hatte wann ich zu Hause sein sollte und wann ich anrufe, haben auch meine Eltern mir immer Zeiten genannt oder angerufen, nur kriegen die natürlich keinen Terror wenn sie es nicht tun… meistens.

Einmal kam ich aus Köln zurück und mein Vater hatte mir versprochen mich abzuhölen, ich ruf zuhause an, keiner da. Schon etwas beunruhigt. Komme nach Hause, niemand da… kein Zettel, keine Nachricht… da geriet ich schon leicht in Panik. Sie waren dann bei Bekannten zum Waffelnessen aber das ist dann auch nie wieder vorgekommen… also, das WAffelessen schon aber nicht das Zettellos-verschwinden.

Hallo,

heute, als meine Schwiegertochter, mein Sohn und meine drei Enkel zurück nach Hause fuhren, kamen sie an einem schweren Unfall vorbei, wo beide Eltern starben und das Kind überlebte. Mein Sohn arbeitet ehrenamtlich als Rettungsassistent im Notarztwagen und muss oft miterleben, wie schnell etwas wirklich schlimmes passieren kann.

Wir hatten also wieder einen aktuellen Anlass über das Thema, „was wäre wenn…“ zu telefonieren.

Wenn ein Elternteil überlebt, kann er ja für die Kinder sorgen, aber wenn beide nicht mehr dazu in der Lage sind - muss ja nicht mal der Tod sein, kann ja auch „nur“ schwerste Behinderungen/Verletzungen o. ä. sein - muss für die Kinder vorsorglich gesorgt sein.

Wenn mein Sohn in Kürze etwas Urlaub hat, werden er, seine Frau, ich und mein Ehemann (ist der Stiefvater meines Sohnes) zum Notar gehen und festlegen, was in einem solchen Fall zu geschen hat.

Genauer gesagt, die Eltern legen fest und mein Mann und ich akzeptieren die Festlegung.

Festgelegt soll werden, dass die Kinder nie getrennt werden dürfen und dass sie bei uns leben, wenn beide Eltern für die Erziehung der Kinder ausfallen.

Begründet wird das, dass die Kinder ja dann schon die Eltern verloren haben und nicht weitere Verluste hinnehmen sollen. Die Kinder haben, da sie sehr häufig bei uns sind, obwohl wir 200 km auseinander wohnen, eine sehr gute und liebevolle Beziehung zu uns.

Wir sind räumlich (großes Haus mit Garten) und auch sonst in der Lage für sie zu sorgen.

Die Eltern wollen verhindern, dass Ämter und Gerichte die Kinder trennen und/oder in fremde Familien geben. Bei uns wissen sie, dass die Kinder aus Liebe versorgt werden und es keine finanziellen Motive gibt.

Die andere Oma kann die Voraussetzungen (räumlich usw.) so nicht bieten wie wir und die Bindung der Kinder zu ihr sind zwar sehr gut, aber nicht so eng wie zu uns.

Klar hoffen alle, dass wir die notarielle Urkunde nie benötigen werden. Aber wir denken alle, dass der Notfall meist dann nicht eintritt, wenn man Vorsorge getroffen hat.

Ob ein Testament die Sorge um die Kinder regeln kann, weiß ich nicht. Die Kinder sind ja keine Sache die man vererbt. Es ist ein ganz spezielles Dokument in Planung. Nach den Feiertagen werden wir bei einem Notar anrufen und es vorbereiten lassen.

Gruß
Ingrid

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Hallo Lara,

das letzte Wort hat wohl das Jugendamt, aber man kann diesem Amt Fingerzeige geben.
Man kann schriftlich festlegen, daß Kinder bei (einer) bestimmten Person/en leben soll und das Jugendamt wird üblicherweise diesem Ansinnen entsprechen, wenn keine gewichtige Gründe dagegen sprechen.
Natürlich müssen beide Seiten dies auch schriftlich bekunden.
Idealerweise werden solche Verträge von Fachanwälte formuliert und hinterlegt, dann werden viele juristische Fallstricke umgangen.

Gandalf

Danke…und wie nun genau?
Danke für eure Antworten!

Testament sagt mir schon was, klar. :wink: Aber ich dachte eben dass Kinder evtl. ein anders genanntes Schriftstück brauchen, sind ja nix materielles… Aber wie geht man das genau an? Formuliert man einen Text vor (null Plan wie man den formuliert, aber steht sicher auch im Netz) bzw. wenn man ihn formulieren lässt…macht man dann dafür 1 Termin beim Notar aus? Oder beim Rechtsanwalt oder wo? Zahlt man da für das Dokument oder auch die Zeit die man dort braucht (dann wäre vorformulieren ja angebracht)…
Und müssen alle Großeltern zustimmen, auch die die nicht für das Kind sorgen sollen? (Oje, dann haben wir ne tolle Stimmung weil die anderen beleidigt sind, wegen etwas was hoffentlich nie eintritt…)

Blöde Fragen wahrscheinlich, aber besser blöd fragen, als Sachen nie angehen nur weil man sich nicht auskennt…

Danke und liebe Grüße,

Susanne

Hi Lara

man geht zu einem Rechtsanwalt UND Notar (steht am Schildchen dran).
Und der wird fürs Aufsetzen bezahlt, der Stempel kostet also quasi Geld. (Der Stempel selbst ist übrigens auch teuer, meine Freut sich immer wie Schneehuhn, wenn sie einen verkaufen kann).

Und nein, natürlich müssen die Großeltern, zu denen das Kind kommen soll, NICHT zustimmen. Nur die Großeltern, die es aufnehmen sollen, müssen zustimmen. Ist ja quasi eine zusätzliche „Belastung“.
Die andern Großeltern haben KEIN RECHT auf das Kind, das Kind ist ja kein Besitz, das Kind hat höchstens ein ethischen Recht auf Großeltern.
Es wäre z.B. nicht sehr fein, wenn Großelternpaar A den Umgang mit Großelternpaar B verbieten würde.

Aber es geht ja um „Eltern“ fürs Kind, und nicht um ein Kind für Großeltern…

Danke für eure Antworten!

Testament sagt mir schon was, klar. :wink: Aber ich dachte eben
dass Kinder evtl. ein anders genanntes Schriftstück brauchen,
sind ja nix materielles… Aber wie geht man das genau an?
Formuliert man einen Text vor (null Plan wie man den
formuliert, aber steht sicher auch im Netz) bzw. wenn man ihn
formulieren lässt…macht man dann dafür 1 Termin beim Notar
aus? Oder beim Rechtsanwalt oder wo? Zahlt man da für das
Dokument oder auch die Zeit die man dort braucht (dann wäre
vorformulieren ja angebracht)…
Und müssen alle Großeltern zustimmen, auch die die nicht für
das Kind sorgen sollen? (Oje, dann haben wir ne tolle Stimmung
weil die anderen beleidigt sind, wegen etwas was hoffentlich
nie eintritt…)

Blöde Fragen wahrscheinlich, aber besser blöd fragen, als
Sachen nie angehen nur weil man sich nicht auskennt…

Danke und liebe Grüße,

Susanne

Hallo Gandalf,

ich denke nicht, dass das Jugendamt das letzte Wort hat. Das dürfte das Vormundschaftsgericht haben. Der Richter kann, muss sich aber nicht an die Empfehlung des Jugendamtes halten.

Was viele nicht wissen ist, dass man gegen die „Entscheidung“ des Jugendamtes gerichtlich vorgehen kann. Diese berücksichtigen nämlich nicht immer die verfassungsgemäßen Rechte der Familien und zur Familie zählen auch die Großeltern. Auch die gerichtliche Entscheidung kann man angehen.

Laut Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1248/03) haben Großeltern Vorrang vor der Fremdunterbringung des Kindes. Im Urteil waren die Eltern zwar nicht verstorben aber die Mutter war nicht sorgefähig. Den Großeltern ist aber Vorrang vor der Fremdunterbringung zu geben.

Mit einer notariellen Vereinbarung - wie sie mein Sohn incl. Ehefrau mit mir und meinem Ehemann für die drei Kinder plant - hat man aber gute Voraussetzungen um den gerichtlichen Kampf zu gewinnen.

Anwalt alleine würde ich nicht für den Vertrag nehmen. Eine notarielle Urkunde gibt im schlimmsten angenommenen Fall den Großeltern die Möglichkeit effektiver für die Enkelkinder zu kämpfen.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

sorry, aber so einen Unfug habe ich selten gelesen. Da eine Festlegung der Eltern, wer im Zweifelsfall das Sorgerecht für die Kinder bekommen soll gegenüber Jugendamt und Vormundschaftsgericht keinerlei Bindungswirkung hat, gibt es auch keine Formvorschriften hierzu!

Natürlich schadet es nicht, ein entsprechendes Schriftstück vom Anwaltskollegen oder einem Notar (den Anwaltsnotar, der beide Tätigkeiten ausübt, gibt es übrigens längst nicht in allen Bundesländern) aufsetzen zu lassen, es wird dadurch aber nicht weniger oder mehr wert, als wenn man es privat aufsetzt.

Die im Falle des Falles berufenen Behörden haben ausschließlich im Interesse des Kindeswohles zu entscheiden, und werden sich an Festlegungen der Eltern selbstverständlich orientieren, wenn dies dem Kindeswohl nicht zuwider läuft. Einzig entscheidendes Merkmal hierzu ist und bleibt aber ausschließlich das Kindeswohl und keine Frage nach der Form eines Dokumentes, in dem die Eltern entsprechende Festlegungen getroffen haben. D.h. theoretisch kann der Wunsch der Eltern auch auf einem Bierdeckel stehen und wird respektiert werden, wenn dieser auch dem Kindeswohl gerecht wird. Andererseits kann ich ein Dokument vom Notar mit Siegel, Kordel und Oblate aufsetzen lassen, und es ist das Papier nicht wert auf dem es steht, wenn die darin getroffene Festlegung nach Auffassung der berufenen Behörden nicht dem Kindeswohl entspricht. Dann kann da 1000 mal drinstehen, dass Oma Petra die Kinder großziehen soll, und trotzdem bekommt sie Tante Klara, weil die Kinder im selben Alter hat, …

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Es geht nicht darum dass man einen vorgefertigten Wisch ausfüllt wie beim Bafög-Antrag, das kann man wirklich auch zuhause.
Der Notar berät bei dem, was man da aufsetzt, sprich ob man bei dem, was man aufsetzt, überhaupt was in der Hand hat, oder ob es für die Nüsse ist. Im letzeren Fall müssen sinnlose Verfügungen ja nicht aufgesetzt werden.

Und dann, wenn das, was aufgesetzt wurde, auch Hand und Fuß hat, kann man, wie weiter unten erwähnt wurde, im Notfall gegen die Verfügung des Jugendamts gerichtlich vorgehen.
Der Rest hängt auch von der Situation ab, ein Kind wird eher selten zu einem alkoholabhängigen, prügelnden Onkel, der wegen x- Sachen vorgestraft ist kommen, auch wenn es verfügt wurde.
Aber ich glaube, sowas wird eher selten verfügt.

Und das grundsätzlich zum Wohle des Kindes entschieden wird, davon bin ich aus einschlägigen Gründen auch nicht wirklich überzeugt, auch wenn dies sicherlich das Ideal ist oder sein sollte.

lg
Kate

Hallo,

hauptsache, du behältst das letzte wort, was? :smile:

frohes neues jahr
wünscht
ann

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Und das muss ich mir ausgerechnet von DIR sagen lassen?

lg
Kate (oh wei, eine Antwort! grässlich.)

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Hallo nochmal,

Es geht nicht darum dass man einen vorgefertigten Wisch
ausfüllt wie beim Bafög-Antrag, das kann man wirklich auch
zuhause.

Es geht darum, was Du in deiner ersten Antwort geschrieben hast: Da stand drin, dass man zu einem Anwaltsnotar gehen sollte, und ich habe mir erlaubt darauf hinzuweisen, dass dieser Hinweis schon alleine deshalb Unfug ist, weil es Anwaltsnotare nur in einem Teil der Bundesländer überhaupt gibt. Ist die Urkunde eines ausschließlich als Notar tätigen Kollegen Deiner Auffassung nach weniger wert? Und was machen Leute aus BW, wo es nur ein staatliches Notariat gibt? Müssen die jetzt alle quer durch die Republik zu einem Anwaltsnotar reisen, um fachlichen Rat und eine gültige Urkunde zu bekommen?

Mal Klartext: Du hast vom ganzen Notariatswesen nicht den Hauch einer Ahnung, was Dich aber offensichtlich nicht daran hindert im Brustton der Überzeugung hier Ratschläge zu geben, die schon im Ansatz haarstreubend sind.

BTW: Ein Anwaltsnotar darf übrigens in ein und der selben Sache entweder nur als Notar oder nur als (parteiischer) Anwalt tätig sein. Man darf sich dann also aussuchen, ob man mit dem Kollegen als Anwalt oder Notar reden will. Ein Vorteil gegenüber der Ansprache eines ausschließlich als Notar oder Anwalt tätigen Kollegen besteht auch insoweit nicht!

Was die Frage rechtlicher Beratung zu dem Thema angeht, hatte ich bereits ausgeführt, dass so ein Dokument, egal von wem aufgesetzt, keinerlei Bindungswirkung für die Behörden hat. Insoweit erübrigt sich hier an sich weitere Beratung über den Inhalt eines solchen Dokuments. Trotzdem wird kein Anwaltskollege oder Notar jemanden wegschicken, der unbedingt so ein Schriftstück haben möchte, zumal es dafür Geld gibt. Also wird der Mandant entsprechend aufgeklärt, und man setzt ihm dann ein paar Zeilen auf.

Vor dem Hintergrund der Ernsthaftigkeit der Überlegungen ist ein anwaltliches oder notarielles Dokument vielleicht ein kleiner Pluspunkt, gegenüber dem Bierdeckel. Ein ordentlich verfasstes privatschriftliches Schreiben birgt dem gegenüber aber keine Nachteile, zumal man sich immer vor Augen halten muss, dass das Kindeswohl die 99,99% der Entscheidung des Gerichts ausmachen wird. Wenn man also so weit gekommen ist, dass die gewünschten Ersatzeltern ins Schema passen, dann freut es sicher jeden Vormundschaftsrichter, dass die ohnehin absehbare Entscheidung auch dem Elternwillen entspricht, bzw. diesem nicht direkt entgegen steht.

Und gerade hierin könnte im Einzelfall eher der Charme einer entsprechenden Festlegung liegen: Nämlich konkret potentielle Ersatzeltern auszuschließen, und hierfür objektiv nachvollziehbare Begründungen mitzuliefern. Dabei kann dann auch ein Anwalt oder Notar helfen, diese Dinge so zusammenzutragen, dass es nicht nach persönlicher Missgunst, sondern nach Sorge um die Kinder aussieht. Auch kann ein Anwalt oder Notar eine Einschätzung abgeben, ob die gewünschten Ersatzeltern denn überhaupt eine Chance haben würden, vom Gericht über die 99,99%-Hürde zu kommen, oder ob man ggf. besser gleich einen anderen Vorschlag macht. Mehr aber auch nicht!

D.h. wenn man ohnehin an einem unhaltbaren Vorschlag festhalten will, dann nützt einem die beste anwaltliche oder notarielle Beratung auch nichts. Und umgekehrt reicht ein vernünftiger Vorschlag privatschriftlich notiert eben auch aus.

Und was die Durchsetzung einer abweichenden Regelung angeht, sollte man sich nicht zuviel Hoffnungen machen. Dies passiert regelmäßig und in nicht ganz geringer Zahl. Erfolgreich sind aber nur die allerwenigsten entsprechenden Verfahren. Man muss hierbei nämlich nachweisen, dass die getroffene Regelung dem Kindeswohl weniger entspricht als die gewünschte, bzw. dass sonstige Aspekte wie die Unterbringung in der Verwandtschaft trotz ebenfalls optimaler Sicherstellung des Kindeswohls nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Und dabei ist die schriftliche Festlegung der Eltern kaum mehr als eine Randnotiz. Allein damit vor Gericht ziehen zu wollen, dass die Eltern aber eine andere Festlegung getroffen haben, als sie jetzt das Vormundschaftsgericht beschlossen wurde, ist eine mehr als schlechte Idee. Deine Antwort hingegen ging recht deutlich in die Richtung, dass man nur die Urkunde vom Anwaltsnotar bräuchte, und schon wäre die Katze im Sack. Dies ist aber nun mal leider falsch.

Gruß vom Wiz

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Hi Wiz

Ich glaube du hast einfach viel zu viel in meinen Beitrag reingelesen, was gar nicht drin steht.

  1. Ich habe nie gesagt, dass ein Schriftstück, das nicht von einem Anwalt und Notar stammt, weniger wert ist. Aber in solchen Fragen würde man hierzulande (NRW) hingehen. Ich bin bisher auch nur einem solchen Begegnet, wie es in andern Bundesländern aussieht, da muss man sich halt erkundigen, wenn man dort lebt, gell?

  2. Wenn ein Notar gefragt ist, sollte man eventuell im Rechtsbrett fragen, auf das ich die Threaderstellerin ja auch verwiesen habe.

  3. Du sagst einmal, dass so ein Dokument vollkommen wertlos ist, dann sagst du, dass es doch ein Pluspunkt gegenüber einem Bierdeckel ist… na also. Mehr habe ich auch nicht gesagt.

  4. Es wurde kein konkreter Fall genannt ob man jetzt jemanden unbedingt als Ersatzeltern reinzwingen will oder von einem anderen abraten.
    Davon habe ich absolute *nichts* in meinem Beitrag erwähnt.

  5. Von einem „unhaltbaren Vorschlag“ war überhaupt NIRGENDS die Rede, wie bitte kommst du darauf, ich würde jemanden sagen „Ja wenn du so nen Wisch hast, kannste auch unhaltbare Vorschläge durchkloppen“ wie kommst du darauf?

  6. Ansonsten hast du doch hier einen schönen, informativen Beitrag geleistet (eins der Sternchen ist von mir). Im Gegensatz zu deinem ersten, der hauptsächlich auf „das ist Schwachfug“ abzielt und mit dem Bierdeckel etwas polemisch wirkt.
    Dieser hier ist sowohl gut argumentiert (du kennst dich aus und ich spreche dir nicht ab, dass du Recht hast. Ich ging nur von meinen Erfahrungen aus. Wenn demnächst jeder, der nicht Jurist, nicht Jugendamtler oder Sozialamtler oder Pädagoge ist, in diesem Brett nicht mehr posten darf, bitte, aber dann dürfen hier viele Leute nicht mehr posten, die es sonst tun) als auch informativ.

Warum nicht gleich so?

Dein Punkt ist so wesentlich besser nachzuvollziehen.

lg
Kate

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