Hallo nochmal,
Es geht nicht darum dass man einen vorgefertigten Wisch
ausfüllt wie beim Bafög-Antrag, das kann man wirklich auch
zuhause.
Es geht darum, was Du in deiner ersten Antwort geschrieben hast: Da stand drin, dass man zu einem Anwaltsnotar gehen sollte, und ich habe mir erlaubt darauf hinzuweisen, dass dieser Hinweis schon alleine deshalb Unfug ist, weil es Anwaltsnotare nur in einem Teil der Bundesländer überhaupt gibt. Ist die Urkunde eines ausschließlich als Notar tätigen Kollegen Deiner Auffassung nach weniger wert? Und was machen Leute aus BW, wo es nur ein staatliches Notariat gibt? Müssen die jetzt alle quer durch die Republik zu einem Anwaltsnotar reisen, um fachlichen Rat und eine gültige Urkunde zu bekommen?
Mal Klartext: Du hast vom ganzen Notariatswesen nicht den Hauch einer Ahnung, was Dich aber offensichtlich nicht daran hindert im Brustton der Überzeugung hier Ratschläge zu geben, die schon im Ansatz haarstreubend sind.
BTW: Ein Anwaltsnotar darf übrigens in ein und der selben Sache entweder nur als Notar oder nur als (parteiischer) Anwalt tätig sein. Man darf sich dann also aussuchen, ob man mit dem Kollegen als Anwalt oder Notar reden will. Ein Vorteil gegenüber der Ansprache eines ausschließlich als Notar oder Anwalt tätigen Kollegen besteht auch insoweit nicht!
Was die Frage rechtlicher Beratung zu dem Thema angeht, hatte ich bereits ausgeführt, dass so ein Dokument, egal von wem aufgesetzt, keinerlei Bindungswirkung für die Behörden hat. Insoweit erübrigt sich hier an sich weitere Beratung über den Inhalt eines solchen Dokuments. Trotzdem wird kein Anwaltskollege oder Notar jemanden wegschicken, der unbedingt so ein Schriftstück haben möchte, zumal es dafür Geld gibt. Also wird der Mandant entsprechend aufgeklärt, und man setzt ihm dann ein paar Zeilen auf.
Vor dem Hintergrund der Ernsthaftigkeit der Überlegungen ist ein anwaltliches oder notarielles Dokument vielleicht ein kleiner Pluspunkt, gegenüber dem Bierdeckel. Ein ordentlich verfasstes privatschriftliches Schreiben birgt dem gegenüber aber keine Nachteile, zumal man sich immer vor Augen halten muss, dass das Kindeswohl die 99,99% der Entscheidung des Gerichts ausmachen wird. Wenn man also so weit gekommen ist, dass die gewünschten Ersatzeltern ins Schema passen, dann freut es sicher jeden Vormundschaftsrichter, dass die ohnehin absehbare Entscheidung auch dem Elternwillen entspricht, bzw. diesem nicht direkt entgegen steht.
Und gerade hierin könnte im Einzelfall eher der Charme einer entsprechenden Festlegung liegen: Nämlich konkret potentielle Ersatzeltern auszuschließen, und hierfür objektiv nachvollziehbare Begründungen mitzuliefern. Dabei kann dann auch ein Anwalt oder Notar helfen, diese Dinge so zusammenzutragen, dass es nicht nach persönlicher Missgunst, sondern nach Sorge um die Kinder aussieht. Auch kann ein Anwalt oder Notar eine Einschätzung abgeben, ob die gewünschten Ersatzeltern denn überhaupt eine Chance haben würden, vom Gericht über die 99,99%-Hürde zu kommen, oder ob man ggf. besser gleich einen anderen Vorschlag macht. Mehr aber auch nicht!
D.h. wenn man ohnehin an einem unhaltbaren Vorschlag festhalten will, dann nützt einem die beste anwaltliche oder notarielle Beratung auch nichts. Und umgekehrt reicht ein vernünftiger Vorschlag privatschriftlich notiert eben auch aus.
Und was die Durchsetzung einer abweichenden Regelung angeht, sollte man sich nicht zuviel Hoffnungen machen. Dies passiert regelmäßig und in nicht ganz geringer Zahl. Erfolgreich sind aber nur die allerwenigsten entsprechenden Verfahren. Man muss hierbei nämlich nachweisen, dass die getroffene Regelung dem Kindeswohl weniger entspricht als die gewünschte, bzw. dass sonstige Aspekte wie die Unterbringung in der Verwandtschaft trotz ebenfalls optimaler Sicherstellung des Kindeswohls nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Und dabei ist die schriftliche Festlegung der Eltern kaum mehr als eine Randnotiz. Allein damit vor Gericht ziehen zu wollen, dass die Eltern aber eine andere Festlegung getroffen haben, als sie jetzt das Vormundschaftsgericht beschlossen wurde, ist eine mehr als schlechte Idee. Deine Antwort hingegen ging recht deutlich in die Richtung, dass man nur die Urkunde vom Anwaltsnotar bräuchte, und schon wäre die Katze im Sack. Dies ist aber nun mal leider falsch.
Gruß vom Wiz