Hallo,wir wohnen zur Miete in einem sehr alten Haus.Das Dach sollte dringend erneuert werden.Ist kein bischen isoliert,nur alte Dachziegel drauf.Nun tropft es schon zum 3 Mal durch die Kinderzimmerdecke.Heut war wieder alles naß(Betten,Matzratzen,Teppichboden)Unser Vermieter möchte aber kein neues Dach machen.Und wir wollen nicht ausziehen.Also,1.Frage,welche Versicherung bezahlt den Hausrat,2. Frage,wie können wir unserem Vermieter etwas Druck machen??Wir kommen eigentlich klar und machen sehr viel selbst am Haus,aber irgendwie reicht es jetzt mal.
Keine Versicherung.
Tipp:
Vermieter mit Fristsetzung zur Reparatur auffordern.
Passiert nichts, denn Miete einbehalten und die Reparatur selbst beauftragen.
Die Miete erst wieder bezahlen, wenn die Reparaturkosten davon bezahlt worden sind.
Ja, da sollte es tatsächlich mal reichen. Ein Wohnraum in den es reinregnet ist definitiv nicht als solcher vermietbar.
Was die Versicherung angeht: Ihre Hausrat bezahlt nur, wenn Sie Elementarschäden (also auch Regenwasser) mit abgesichert haben. Sie tun jedoch weder sich noch ihrer Versicherung einen Gefallen damit. Wenn dem Hauseigentümer die Undichtigkeit bekannt ist (und von mir hätte er das schriftlich erhalten, am besten per Fax), dann ist es ein klares Verschulden des Eigentümers und damit ist er in der Haftung. Ob und wie er für solche Fälle versichert ist, muss sie nicht weiter interessieren.
Mein Vorgehen wäre folgendes:
-
Falls noch nicht geschehen: Vermieter SCHRIFTLICH, idealerweise per Fax mit Faxsendebericht und zusätzlich als Postbrief, auf den Schaden aufmerksam machen und die Behebung innerhalb einer Frist von 14 Tagen einfordern. Hierzu ein entsprechendes Datum angeben (14 Tage nach Datum ihres Schreibens).
-
Ihren Schaden dokumentieren mit Fotos und in Euro gegenüber dem Vermieter geltend machen. Idealerweise legen Sie noch eine Kopie der Anschaffungsbelege bei um den Kaufpreis zu dokumentieren. Verlangen Sie den Wiederbeschaffungswert, nicht den Zeitwert!
-
Kürzung der Miete um die Quadratmeterzahl des Zimmers, in das es reinregnet, da dieses definitiv als Wohnraum nicht vermietbar ist. Nach Behebung des Schadens wieder normale Mietzahlung.
Offensichtlich „saniert“ sich hier ein Vermieter auf Kosten der Mieter. Sicherlich ist es legitim, wenn ein Vermieter Geld sparen will und sollte auch akzeptiert werden. Es muss jedoch der Mindeststandard einer vermietbaren Wohnung eingehalten werden. Dazu zählt für mich, dass Sie kein „fließendes Wasser von der Decke“ haben. Wenn Sie schon einen Gutteil am Haus machen und reparieren, dann sollte der Vermieter doch wenigstens für ein dichtes Dach sorgen können.
Viel Erfolg!
Hallo,
das wird von keiner Versicherung übernommen. Sie sollten Ihren Vermieter schriftlich darauf hinweisen und eine Frist setzen, bis wann das behoben werden muß. Sie können Ihn in dem Schreiben auch sofort darauf hinweisen, dass Sie andernfalls nach dem Termin die Miete kürzen würden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, die auch die Mietwohnug mit einschließt, dann würde ich empfehlen, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, der dann auch Schadenersatz geltend machen kann.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
Nun, eine Versicherung kommt für diesen Schaden nicht auf.
Und den einzigen Druck auf den Vermieter den ihr ausüben könnt ist, eine Mietkürzung.
Hier solltet ihr anwaltlichen Rat einholen.
OK ?
Hallo!
Zur Frage 1 eine Hausrats/Haushaltsversicherung.
Allerdings, würde ich wenn Sie eine besitzen es genau so schildern wie sie es mir geschrieben haben. Die Versicherung wird den Schaden bezahlen und wahrscheinlich dem Vermieter in Rechnung stellen.
Zur Frage 2 eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz als Mieter.
Hatte bei einem Kunden den ähnlichen Fall. Die Außenwand von dem gemietet Gebäude ist der verputz abgefallen, hatte zur folge, dass es in der Wohnung schimmelte. Die Kundin hatte noch keinen Mietrechtsschutz und hat bei der Arbeiterkammer nachgefragt, es gibt einige Organisationen die sich drum kümmere allerdings um nicht wenig Geld.
Wichtig ist allerdings, in meiner Firma z.B. ist eine Wartefrist von 3 Monate für einen Mietrechtsschutz vorgesehen, das heißt wenn sie heute einen abschließen würden, könnte nur ein ähnliches Problem was nach 3 Monate stattfindet über den Mietrechtsschutz geklärt werden.
Er schützt auch bei Rauswurf, also falls der Vermieter meint er müsste Sie wegen den Vorgedrungen rauswerfen, können Sie ebenfalls gerichtlich vorgehen.
Wohnen Sie in Österreich oder Deutschland ?
Sollten Sie noch Fragen haben oder etwas nicht genau verstanden haben, können Sie mich gerne anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Hallo,
für den Schaden am Dach kommt keine Versicherung auf, da sich keine versicherte Gefahr realisiert hat. Für den Schaden am Hausrat kann man u.u. den Vermieter haftbar machen, das wäre etwas für seine Haftpflichtversicherung. Leider zahlt auch die eigene Hausratversicherung nicht, ebenfalls aus dem Grund, dass sich keine versicherte Gefahr realisiert hat, viele Grüße Andreas
Also die Hausratversicherung leistet bei Leitungswasser, also Rohrbruch oder Hagel oder Schneelawine. Regenwasser ohne Sturmschaden ist m.E. nicht abgedeckt.
Sie sollten Ihrem Vermieter eine Frist setzen und sonst ggf. die Miete kürzen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Wenn es durch die Decke regnet, hat der Vermieter seinen Teil des Vertrages wohl nicht erfüllt.
Hallo, dafür muss keine Versicherung einstehen! Renovierungsstau zählt nicht zu den versicherten Gefahren. Ein Versuch wäre die Hausratversicherung, aber dass wäre eher eine Kulanzregelung. Und da das Dach immer noch undicht ist wird dass schwierig. Der Vermieter muss dass Dach abdichten, ansonsten Miete kürzen und zum Mieterschutzverein gehen.
Meiner Ansicht nach besteht nach jedem „Regeneinbruch“ ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter. Dieser hat hoffentlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung die diese Ansprüche dann prüfen und bezahlen würde. Um das Dach endlich dicht zu kkriegen hilft vielleicht der Besuch beim Mieterschutzbund oder einem Anwalt. ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Dach in einem Mietobjekt einfach undicht gelassen werden darf. Viel Erfolg
Der Vermieter zahlt, oder seine Versicherung, da er fahrlässig gehandelt hat und das Dach nicht repariert hat. Mietminderung könnte mann machen. Dazu die Gesetze lesen.
Sonst bleibt nur noch Ausziehen, oder das Haus kaufen und selbst renivieren, oder in letzter Instanz verklagen.