Moin!
so ähnlich wurde es mehrfach berichtet.
Und eigentlich isses so auch nicht richtig 
Zunächst müßten wir mal wissen, welche Versicherung denn gemeint ist. Meine Vermutung geht erstens in Richtung Hausrat, zweitens in Richtung Wohngebäude. Soweit richtig? In beiden Versicherungsarten sind in der Standardform (also ohne Deckungserweiterung und nicht AllRisk) weder Schäden durch Niederschläge noch durch Hochwasser noch durch Rückstau versichert.
Wasserschäden im Haus, weils bei uns regnet - Versicherung OK.
Ohne Zusätzlichen Einschluß einer Elementarschadenversicherung gibts da nix. Und da gibts auch nur eine Entschädigung, wenn der Schaden durch Überschwemmung verursacht wurde, für Rückstau gibt es da auch nichts. Rückstau ist in (fast?) allen Bedingungen ausgeschlossen.
Wasser im Haus, weils wo anders geregnet hat, und durch
Flußhochwasser zu uns kommt - nicht versichert.
Auch nicht richtig 
Wenn Du eine Elementardeckung vereinbart hast, dann wird ein Schaden, der durch Hochwasser entsteht, durchaus gezahlt.
Nun hats bei uns gestern ein Viertelstunde so stark geregnet,
daß das Wasser von der Kanalisation im Keller hoch ist und die
Ölheizung überschwemmt hat. Die Heizung ist nun hin. Ging ganz
schnell, dann war alles wieder weg. (Schneller als die
Feuerwehr, die in der ganzen Stadt am Pumpen war)
Das ist eine klassische Situation für einen Nicht versicherten Schaden. Das nennt sich nämlich Rückstau. Wenn Wasser durch die Kanalisation zurückfließt, weil es nicht abfließen kann, dann ist das Rückstau und nicht versichert.
Das ist ja nun nicht durch Regen von oben rein ge kommen, aber
doch durch das Unwetter, das bei uns war und nicht wo anders.
Müßte also versichert sein. Sehe ich das richtig? Kann die
Versicherung mich abwimmeln? (Ich möchte gern auf sowas
vorbereitet sein)
Ich weiß nicht, was Du genau versichert hast. Aber meinem Empfinden nach wirst Du von der Versicherung keinen PfennigCent sehen. Rückstau ist halt (fast?) überall ausgeschlossen. Wenn jemand Versicherer in D kennt, die auch Rückstau mit einschließen, dann wäre ich für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
Schau doch einfach mal in Deine Versicherungsbedingungen rein. Meist findest Du unter §9 die nicht versicherten Schäden aufgelistet.
Ich hoffe, das hilft Dir erstmal weiter. Weitere Fragen kannst Du gern hier loswerden.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.