Regen-Versicherung

Hallo…

Ich habe ein „Regenproblem“. bzw. Versicherungsproblem.

Ich habe eine Wohnung (Eigentum). Im August hat es so doll geregnet, dass der Balkon überschwemmt war und sich das Wasser seinen Weg in sie Unterwohnung gesucht hat.

Nun sagt jeder was anderes. Regen soll nicht versichert sein. Andererseits war an dem Tag auch Sturm. Es hat geregnet, wie seit 50 Jahren nicht mehr. Der Abfluss war OK auf dem Balkon. Wurde danach überprüft.

Meinungen:

  1. Die Haftpflichtversicherung des „Hauses“ muss es zahlen.
  2. Ich als Eigentümer der Wohnung drüber muss es zahlen.
  3. Der Eigentümer drunter ist selbst verantwortlich bzw. seine Versicherung.

Die eigenen Versicherungsbetreuer haben, wie immer, keine eindeutige Meinung. :smile: .

Hilfe, Hilfe…

Katrin

Hallo Katrin,

nach Deiner Beschreibung ist an dem Gebäude irgend etwas nicht nach den örtlich herrschenden Witterungsverhältnissen dimensioniert und/oder baulich ungeeignet ausgeführt oder defekt. Was soll „…hat sich das Wasser seinen Weg in die Unterwohnung gesucht“ und dann „der Abfluß war ok…“ heißen? Das sind widersprüchliche Aussagen. Der Abfluß ist höchstwahrscheinlich eben nicht ok. Schließlich gibt es zweifelsfrei einen Weg für Regenwasser in die Wohnung und diesen Weg darf es einfach nicht geben. Ich kann Dir nicht sagen, wo der Fehler liegt, aber es ist in jedem Fall ein Fehler am Haus.
Daß es besonders heftig geregnet hatte, spielt keine Rolle. Abflüsse müssen bei jeder Wassermenge dicht sein und es darf keinen Weg für Regenwasser gleich welcher Menge ins Haus geben. Eine Ausnahme sind z. B. Lichtschächte an Kellerfenstern. Wenn dort mehr Regenwasser hinein fließt, als unten abfließt, füllt sich der Lichtschacht mit Wasser. Das halten Dichtungen von Fenstern und Türen nicht unbedingt aus. An allen anderen Stellen eines Hauses ist das Gerede von zu viel Regen eine gerne benutzte Ausrede von Leuten, die das Problem abwälzen wollen. Oft verlaufen Abflüsse von Balkons in den Wänden. Wenn dort als Folge schlampiger Verarbeitung oder Frostschadens etwas undicht ist, kann es schwer werden, die richtige Stelle zu finden.
Langer Rede kurzer Sinn: Das Ganze ist kein Fall für eine Versicherung. Vielmehr ist der Schaden, insbesondere aber die Beseitigung der Ursache, aus der Reparaturrücklage der Eigentümergemeinschaft zu bezahlen. Wichtig ist hier nur, daß sich niemand mit dem Hinweis auf den starken Regen einlullen läßt. Es spielt keine Rolle, aus wievielen Kübeln es schüttet. Wasser hat in der Wohnung nichts zu suchen und wenn es dennoch hinein gelangt, hat das Gebäude einen Mangel.

Am Rande und etwas off topic: Zur Wasserdichtigkeit von Gebäuden haben viele Leute ein gestörtes Verhältnis. Bei noch so starkem Regen darf rein nichts passieren. Gleichwohl wird dabei Wassereinbruch oft genug hingenommen. Andererseits versuchen Leute, wie hier etwa beim Elbe-Hochwasser, ihr Haus abzudichten, wenn das Wasser draußen schon meterhoch steht. Dann wird plötzlich erwartet, daß alles dicht ist. Etliche verloren ihre Häuser, weil Scheiben und sogar Wände von der Wasserlast eingedrückt wurden. Schlau handelten nur wenige. Die fluteten nämlich ihr Haus mit sauberem Leitungswasser. Das klappt natürlich nicht exakt parallel mit dem außen steigenden Wasser, aber der ärgste Druck ließ sich so von der Konstruktion nehmen und es gelangte kein schlammiges Flußwasser ins Haus. Sauberes Leitungswasser läßt sich später wieder wegtrocknen, so daß der natürlich trotzdem eintretende Wasserschaden nicht ruinös wird.

Gruß
Wolfgang

Hallo Katrin,

Langer Rede kurzer Sinn: Das Ganze ist kein Fall für eine
Versicherung. Vielmehr ist der Schaden, insbesondere aber die
Beseitigung der Ursache, aus der Reparaturrücklage der
Eigentümergemeinschaft zu bezahlen.

Unter der Voraussetzung, dass Wolfgangs Analyse stimmt, wovon ich ausgehe, stellt sich die Bezahlung m.E folgend dar:

  • Mängelbeseitigung geht sicherlich auf Kosten der Eigentümergemeinschaft.
  • da der Mangel der Gemeinschaft vorher nicht bekannt war (?) haftet sie für den Wasserschaden sicherlich nicht. Dieser bleibt beim Eigentümer der geschädigten Wohnung.

Gruß Norbert