Hallo,
ist es generell Aufgabe des Mieters, die Regenrinnen der von ihm gemieteten Haushälfte zu reinigen?
Darf der Vermieter vom Mieter verlangen, dass er die Regentonnen abschöpft, damit sie nicht überlaufen?
Vielen Dank für die Antwort.
Herzliche Grüße
Erich
Beide Aufgaben gehören, wenn sie, wie in allen Standardmietverträgen üblich, mietvertraglich vereinbart wurden und regelmäßig ausgeführt werden, zu den umlegefähigen Nebenkosten.
Die Arbeiten können vertraglich auf den Mieter abgewälzt werden. Alternative wäre die Besorgung durch Dritte und Kostenübertragung auf die Mieter.
vnA