Regensch mit Aufdruck gegen Nachahmung geschützt?

Guten Tag liebe wer-weiß-was-Kollegen,

ich hab eine Frage: Angenommen, jemand hat sich eine Grafik, ein Bild ausgedacht (gezeichnet), das möchte er nun auf z.B. einen Regenschirm drucken lassen (bei jedem Werbeversand möglich) und dann verkaufen. Gibt es für ihn einen Schutz vor Nachahmern, wie weit hilft da das Urheberrecht und wann ist es nicht mehr „mein“ Bild? -> Was oder welchen Anteil einer Grafik muss verändert werden, damit es nicht mehr das „Original“ ist (z.B. ist es doch vermutlich nicht erlaubt, wenn man das „T“-Telekom-Logo einfach nur in gelb-blau statt magenta-weiß „umwandeln“ würde und dann damit Dinge verkaufen würde?)

Bei bisherigen Recherchen kam ich leider nur immer auf das Recht am Bild im Zusammenhang mit Veröffentlichungen, Fotos oder Webseiten gefunden, nicht aber im Zusammenhang mit einem Produkt, das man mit dem Bild darauf vermarkten will.

Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus!

Euer Thaly

Servus,

du wirfst hier ein paar Begriffe durcheinander:

Zum einen gibt es den Urheberschutz, der mit Schöpfung eines Werkes (z.B. Gemälde) automatisch entsteht. Nachteil ist, dass man durch relativ einfache Abwandlungen schon den Schutz des Urheberrechtes umgehen kann.

Dann gibt es aber noch die sogenannten Marken, insbesondere Wort und Bildmarken. Hier wurde vorher beim Deutschen Markenamt ein entsprechendes Muster hinterlegt, dessen Nachahmung (je nach Ähnlichkeit) verboten ist. Die Anmeldung zur Marke kostet aber Geld und muss aktiv vorgenommen werden (d.h. entsteht in der Regel nicht automatisch - Ausnahmen würden jetzt hier den Rahmen sprengen…)

Dann gibt es noch weitere Schutzmöglichkeiten wie z.B. Geschmacksmuster, mit denen man einen noch breiteren Schutz für z.B. Formschöpfungen (z.B. Designervase) bekommen kann. Auch das kostet den Anmelder Geld.

Lies einfach mal die Wiki-Artikel zu den Themen „Marke“ und „Geschmacksmuster“.

Gruß,
Sax