Regenschutz auf dem Balkon zulässig?

Hallo,

ist es erlaubt, in einem Haus, in dem alle Balkone durch den oberen Balkon von Regen geschützt sind, außer der oberste Balkon (weil keiner mehr darüber ist), einen Regenschutz anzubringen?
Der oberste Balkon - welcher schließlich als zusätzlicher Wohnraum gemietet worden ist - ist sonst nicht zu gebrauchen, wenn es regnet oder schneit.

Also der Regenschutz würde natürlich so angebracht werden, dass er locker aufsitzt (also mit Holzpflöcken), allerdings zusätzlich mit Schnüren oder Kabelbindern gesichert, dass er natürlich nicht runterfallen kann.
Das Holz würde so gestrichen sein, wie die Fensterläden und -rahmen, damit sie nicht auffallen, die Plane wäre witterungsbeständig und wasserabweisend - farblich so, dass sie zum Haus natürlich passt.

Darf man das?
Wenn nicht, wer muss dem zustimmen?
Reicht die Mehrheit der Hausmitbewohnern?

Vielen Dank

Hallo,

solche umbauten brauchen die erlaubnis des Vermieters. Einen Anspruch auf zustimmung hat man nicht, es war ja bei Mietbegin mehr als deutlich zu erkennen, das der Balkon kein Dach hat.

hth

Also würde die Zustimmung vom Vermieter alleine reichen? Sonst müsste im ganzen Haus (18 Parteien) keiner zustimmen?

Hi,

jain, handelt es sich um ein reines Mietgebäude oder sind es Eigentumswohnungen die zum Teil oder auch alle vermietet wurden?

Um auch bei Unwetter so etwas oben zu halten bedarf es schon eine feste Verbindung mit der Fassade/ Bodenplatte des Balokns.

Bei ein reinen Mietobjekt langt die Zustimmung des Vermieters aus.

Sind es Eingentumswohnungen muss darüber bei einer Eigentümerversammlung abgestimmt werden. Bei den Dach handelt es sich um eine Bauliche Veränderung hier muss die zustimmung Allstimmig erfolgen.

Das bedeutet jede Stimme /Person muss zustimmen. Dies ist bei einer Versammlung meist schon mal ausgeschlossen da so gut wie nie alle Eigentümer Kommen. Daher bedarf es den Umlaufbeschluss. Wenn nur einer dagegen stimmt oder sich enthält ist der Beschluss nicht zustande gekommen.

Hallo,

Der oberste Balkon - welcher schließlich als zusätzlicher
Wohnraum gemietet worden ist -

ein Balkon ist ein Balkon und kein Wohnraum und …

ist sonst nicht zu gebrauchen,
wenn es regnet oder schneit.

… wer setzt sich schon auf seinen Balkon, wenn es schneit?

Also der Regenschutz würde natürlich so angebracht werden,
dass er locker aufsitzt (also mit Holzpflöcken), allerdings
zusätzlich mit Schnüren oder Kabelbindern gesichert, dass er
natürlich nicht runterfallen kann.

Darf man das?

Nein.

Wenn nicht, wer muss dem zustimmen?

Kein vernünftiger Vermieter würde so eine selbstgebastelte Konstruktion genehmigen.

Beim ersten heftigen Sturm flöge das Teil davon und den angerichteten Schaden durch die umherfliegenden losen Holzpflöcke mag ich mir nicht vorstellen, schon gar nicht als zufällig vorbeikommender Passant oder Autofahrer…

Das Ding ist entweder eine stabile, fachgerecht ausgeführte und fest mit dem Gebäude verbundene Angelegenheit
oder
vergiß es und kauf Dir einen Sonnen-/Regenschirm, den Du bei Bedarf aufstellen kannst.

Gru0

oh danke für die Antwort. Also es sind hauptsächlich Eigentumswohnungen, aber einige sind auch vermietet.
Die Konstruktion würde keine Befestigung erfahren mit Dübeln oder ähnlichem, da an dem Balkon einige Eisenstangen sind, an denen man wunderbar Schnüre oder Kabelbinder anbringen kann.
Wäre das dann auch schon wieder verwerflich?

Was könnte denn schlimmstenfalls passieren?

ja natürlich ist diese Konstruktion fachgerecht (auch von Meisterhandwerkern ausgeführt), da man den Verletzungsgefahren entgegenwirken möchte. Trotzdem ist die Konstruktion so, dass sie nicht fest mit dem Mauerwerk verbunden wird.

Die Vermieterin selbst hat den Balkon als Wohnraum deklariert, weshalb ein ahnungsloser Mieter dies für bare Münze nimmt und ihn soweit gestaltet, dass man sich auch bei Sommergewitter darauf aufhalten kann.

Wo kann man denn nachlesen, bis wohin ein Regenschutz erlaubt ist und ab welcher Konstruktion genehmigungspflichtig?

Wäre ein Pavillon auf einem Balkon erlaubt? Sonnenschirm klappt einfach nicht, da von oben etwas überhängt und der Sonnenschirm dadurch schief steht.

Hi,

gut es handelt sich also um Wohneigentum, damit muss die Gemeinschaft zustimmen.
Egal wie die es befestigst, es ist und bleibt eine Veränderung des Gesamtbildes der Wohnungsanlage.

Hinzu kommt das mit Schnüren und Kabelbinder eine Überdachung nicht sicher befestigt werden kann. Die schnüre und Kabelbinder sind der Witterung ausgesetzt und werden so zum teil recht schnell spröde. Eine Böhe und weg ist das Dach und verursacht schaden.

Wie stark so was ist merkt man wenn man sich mal ein großes Segelbot anschaut mit etwas Stoff im Wind kann man zich Tonnen bewegen.

Such doch nur mal einfach im internett unter den Schlagwörtern Sturm Dach abgerissen. Dann erkennt man welche Kraft dahinter steckt wenn selbst gut befestigte und schwere Dächer abgerissen werden.

Hier nur mal zwei Bilder:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/schwere-unwetter-i…

http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/region/S…

In der Gemeinschaftsortung kann es Ausnahme geben z.B. für Markieren (Achtung Farbeinschränkungen und Befestigungsarten) da hilft nur den Verwalter zu fragen.

markiese nicht makieren

In der Gemeinschaftsortung kann es Ausnahme geben z.B. für
Markieren (Achtung Farbeinschränkungen und Befestigungsarten)
da hilft nur den Verwalter zu fragen.

Markisen

„Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write

doch liebe Programierer man kann auch noch viel kürzer sinvoll antworten, z.B. eine frage mit ja - für euch ist es Antwort 42

aber wenn es nun um die Sicherheit geht, dann wäre ein Sonnenschirm ein wesentlich besseres Geschoss, welcher bedeutend schneller zu einer Gefahr werden kann - speziell bei Sturm

was wäre, wenn dieser Regenschutz in keinem Fall mit irgendwas befestigt ist, dann ist es er ja wie ein Sonnenschirm… Dann müsste es gehen, oder

was wäre, wenn dieser Regenschutz in keinem Fall mit irgendwas befestigt ist, dann ist es er ja wie ein Sonnenschirm… Dann müsste es gehen, oder

Dann wird aber dennoch der optische Gesamteindruck verändert - und ist damit wieder zustimmungspflichtig
Zudem bleiben auch hier die andere Problempunkte, z.B. die Frage der Entwässerung der Dachfläche, Anbindung an die Fassade, Statik/Belastung der Balkonkonstruktion (Schneelast!) etc.
http://www.rechtslexikon.net/d/bauliche-ver%C3%A4nde…

Das ist und bleibt zustimmungspflichtige Veränderung durch den Mieter.
Ob der Vermieter seine Zustimmung erteilen könnte, hängt bei einer Eigentumswohnanlage noch dazu davon ab, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft ebenfalls zustimmt.
http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/hier-liegt…

Du hast eben eine Wohnung mit einem Balkon ohne Regenschutz angemietet.
Einen Anspruch darauf, den Balkon mit einem Regenschutz zu versehen hat weder ein Mieter gegenüber dem Vermieter noch der Vermieter gegenüber seiner Wohnungseigentumsgemeinschaft.

ok, aber einen riesen Sonnenschirm darf man schon aufstellen, oder?

Gibt es da Einschränkungen, wie er auszusehen hat?

ok, aber einen riesen Sonnenschirm darf man schon aufstellen,
oder?

Gibt es da Einschränkungen, wie er auszusehen hat?

du willst es nicht verstehen, richtig? es ist völlig egal, ob du deine überdachung plötzlich „riesen-sonnenschirm“ nennst oder ihr tiernamen gibst. eine permanent aufgestellte konstruktion kann man nicht zum sonnenschirm erklären.

ein schirm, ebenso eine markise, wird temporär aufgespannt, wenn man sich auf dem balkon aufhält und wieder geschlossen bzw. noch besser abgebaut, wenn man den balkon wieder verlässt. damit er bei (stark-)wind oder gewitter vorbeilaufenden leuten eben nicht auf die rübe knallt.

was du vorhast

Der oberste Balkon - welcher schließlich als zusätzlicher Wohnraum gemietet worden ist :- ist sonst nicht zu gebrauchen, wenn es regnet oder schneit

ist ganz offensichtlich eine ganzjährig feststehende konstruktion zu errichten. und im verlauf des artikelbaums denkst du dir dazu immer aberwitzigere und gefährlichere
befestigungsmöglichkeiten aus.

weshalb du dafür von jedem gescheiten vermieter die rote karte bekommst, wurde dir inzwischen vielfach erklärt.

ok, aber einen riesen Sonnenschirm darf man schon aufstellen,
oder?

Gibt es da Einschränkungen, wie er auszusehen hat?

Was steht zu deinen Fragen in der Hausordnung ?

Gruß Merger

wenn ich das nur wüsste, ich habe die Hausordnung bereits 15 Mal angefordert, aber leider nie bekommen. Meine Vermieterin reagiert nicht darauf, wenn ich etwas will. Auch meine Abrechnungen bekomm ich nicht richtig, werden auch nicht korrigiert. Habe bereits den Mieterschutzbund eingeschalten, aber auch er bewirkt leider nix. Ich will doch alles richtig machen, aber man macht es mir schon sehr schwer.

Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Ist dort keine dabei -> gibt es keine, dann gilt das ganz normale BGB.

vnA

das ist gut zu wissen, denn ich habe keine Hausordnung (auch wenn ich darauf bereits hingewiesen worden bin). Müsste man die Hausordnung bei Änderung den Mietern eigentlich aushändigen?

Die Hausordnung ist ein Vertragswerk. Sie gilt dann, wenn die Vertragsparteien sie vereinbaren. Daher folgt, dass Änderungen auch von beiden Vertragsparteien (Vermieter / Mieter) geschlossen werden müssen. Eine einseitige Änderung ist nicht zulässig.

vnA … mehr auf http://w-w-w.ms/a4cqfx