Hallo,
ist es erlaubt, in einem Haus, in dem alle Balkone durch den oberen Balkon von Regen geschützt sind, außer der oberste Balkon (weil keiner mehr darüber ist), einen Regenschutz anzubringen?
Der oberste Balkon - welcher schließlich als zusätzlicher Wohnraum gemietet worden ist - ist sonst nicht zu gebrauchen, wenn es regnet oder schneit.
Also der Regenschutz würde natürlich so angebracht werden, dass er locker aufsitzt (also mit Holzpflöcken), allerdings zusätzlich mit Schnüren oder Kabelbindern gesichert, dass er natürlich nicht runterfallen kann.
Das Holz würde so gestrichen sein, wie die Fensterläden und -rahmen, damit sie nicht auffallen, die Plane wäre witterungsbeständig und wasserabweisend - farblich so, dass sie zum Haus natürlich passt.
Darf man das?
Wenn nicht, wer muss dem zustimmen?
Reicht die Mehrheit der Hausmitbewohnern?
Vielen Dank