Regenwasser ableiten

Hallo,
darf man das Regenwasser von seiner Dachfläche einfach auf das eigene Grundstück / Rasenfläche / Garten ableiten?

Ja, Du must halt sicherstelle, dass das Wasser komplett auf Deinem Grundstück versickert und nicht andere Grundstücke flutet.

Es gibt Städte, da muß es in die Regenwasserkanalisation abgeleitet werden.

Frag mal beim Amt nach.

Globus.

Hallo,
im Prinzip JA!!!
Wie aber schon geschrieben: Es gibt Gemeinden, in denen das Regenwasser in eigene Kanäle eingeleitet wird/muß.
Dann gibt es Gemeinden in denen es im Garten versickern muß
Ebenso ist es egal.
Da gibt es 2 Varianten:
Eine: Gemeinde sagt: Egal.

Dann besteht auch die Möglichkeit, das das versickern auf eigenem Grund günstiger ist.
Wie bei mir, z. B. !!!

(für Kritiker: Zu Ende lesen und und dann Antworten)

Für dich:
Informiere dich mal bei diesem Link:
http://www.eglv.de/emschergenossenschaft/industrie-und-gewerbe/unser-angebot/umgang-mit-regenwasser/

Was ist zu beachten:
Das Wasser sollte nicht zur Hauswand versickern: Schäden am Mauerwerk
Es darf nicht das Nachbargrundstück beeinträchtigen.
Wenn bei Starkregen das Wasser schnell und gut versickert -wie bei mir- muß fast nichts gemacht werden.
Das Wasser wird auf Rasenfläche unter einem Baum abgeleitet.
Versickert dort schnell.
Folgendes:
Ich habe einen Antrag an meine Stadt gestellt.
Alle Angaben ausgefüllt.
Seitdem zahle ich weniger Abwassergebühren. Umleitungskosten sind schon lange raus.
Viel Erfolg
Werner
PS
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die welt ist zum glück erheblich größer als das kleine stückchen, was du zu kennen glaubst. es gibt je nach gemeinde völlig unterschiedliche regelungen.

2 Like

Hallo,
Wie schon geschrieben wurde ist das überall anders.

Rein technisch gibt es verschieden hydrologische Möglichkeiten:

  1. Leitet man das Wasser in die normale Kanalisation, muss diese entsprechende Kapazität haben. Zudem gibt es Probleme mit der Abwasserreinigung. Auch hier braucht man entsprechend grössere Becken. Ein weiteres Problem entsteht in der Bio-Stufe. Durch die Verdünnung mit dem „sauberen“ Regenwasser verhungern die Mikroorganismen.
  2. Man erstellt extra Meteo-Leitungen in welche nur das Regenwasser eingeleitet wird. Das Meteo-Wasser muss nur mechanisch (Siebe) behandelt werden und kann direkt in einen Bach oder Fluss eingeleitet werden.
  3. Man lässt das Wasser auf den Grundstück versickern.Beim Versickern lassen hebt sich aber grundsätzlich der Grundwasserspiegel. Meistens ist dies kein Problem, weil das Grundwasser abfliessen kann, aber in einer wasserdichten Senke kann dies zu einem Anstieg führen, welcher dann zusätzlich abgepumpt werden muss. Andernfalls stehen die Häuser dann im Wasser. In Hanglagen kann das Versickern auch zum Abrutschen des Hangs führen, wie man gerade dieser Tage mit dem Vielen Regen beobachten kann.
  4. In manchen Regionen der Welt ist Regenwasser die einzige Möglichkeit an Süsswasser zu kommen, da sammelt man es in Zisternen.
    Auch hierzulande kann man es zuerst sammeln und dann zum Wässern des Gartens und zur WC-Spülung verwenden. Manche waschen damit sogar die Wäsche. Damit kann man sich die Wassergebühren sparen und zahlt nur die Abwassergebühr.

Es macht also Sinn, hier keine allgemeinen Regelungen zu treffen!
Bei einer guten hydrologischen Planung, müsste man sogar innerhalb der Gemeinde unterschiedlich Vorschriften haben, je nach Lage des Grundstücks. Bei einem rutschgefährdeten Hang, müsste man versickern verbieten und möglichst viel Meteo-Wasser in extra Leitungen abführen. Aber das kostet halt etwas und die Schäden zahlt dann die Versicherung :frowning:

Hier in der Schweiz hat die Gebäudeversicherung des Kantons Bern vorausschauende Rechner. In Kanton Bern gibt es viele Chalets und entsprechend viele Brände, welche die Gebäudeversicherung dann bezahlen muss. Vor Jahrzehnten habe die dann Vorschriften erlassen, dass entsprechend gefährdete Häuser eine Sprinkleranlage haben müssen. Die Anlage wird dann hauptsächlich von der Versicherung bezahlt, aber dass kommt günstiger als die Schäden auszugleichen.
Aktuell beteiligen sie sich gerade am Blitzschutz. Im Kanton Bern muss die Gebäudeversicherung rund 3.5Mio CHF jährlich für Schäden durch Blitzschlag bezahlen. Wenn man hierbei Kosten sparen kann, kann man mit dem Ersparten den Blitzschutz subventionieren.
Auch für Massnahmen gegen Hagel, Schnee, Überschwemmungen Sturm und Erdbeben gibt es Hilfe und Subventionen.

Aber die Meisten Versicherungen erfinden einfach nur irgendwelche Klauseln und gehen die Ursachen nicht wirklich an.

MfG Peter(TOO)