Hallo zurück.
Eins ist sicher: Es gibt keine fertigen Bauteile dafür. Und warum nicht? Weil das so, wie es geplant ist, ganz schlicht und einfach verboten ist.
Zunächste gibt des das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das einzelne regeln dann die Landeswassergesetze (LWG). Rechtlich ist alles was zur Versickerung kommt eine Einleitung ins Grundwasser, auch wenn der Boden dazwischen ist. Und der muss dazwischen sein, in NRW mindestens 1 m bevor das Grundwasser kommt. Am besten über die sogenannte belebte Bodenzone, also humosem Grund.
Sofort ab durch das Rohr ist eine Direkteinleitung. Die ist genehmigungspflichtig und wird ab und an bei Sanierungen angewendet, also dreckiges Wasser raus, reinigen, ab in den Schluckbrunnen. Mit Auflagen, was noch im Wasser drin sein darf und entsprechender Analytik.
Bei Regenwasser vom Dach ist das bei Bitumenbelag eher schwierig, dieses Wasser wird normal noch nicht mal einer RW-Nutzung zugeführt.
Also: Das ist ein Verstoß gegen das LWG. Das ist kein Spaß, da es im Regelfall keine Ordnungswidrigkeit ist sondern eine Straftat.
Nicht machen.
Wenn das Wasser schon abgeleitet werden soll, dann bitte über eine Versickerungsanlage, nie direkt in das Grundwasser. Davon abgesehen setzt sich der Brunnen sonst tatsächlich zu. Einmal durch Sand und Feinstaub (letzteres ist auch mit den besten Filtern nicht herauszubekommen), zum anderen wird viel Sauerstoff eingetragen, was bei entsprechenden Eisen-II- und Mangangehalten im Wasser (abhängig von der Region) zum Aufällen von einer harten Ockerkruste führt. Dann ist es vorbei mit Brunnen, ist es das wert?
Lieben Gruß