Regenwasser läuft auf mein Grundstück

Liebe Alle,
ich habe ein Haus gekauft mit einer Ferngasanlage (wandelt den Gasdruck) als Nachbarn. Die Gasanalge ist ein Schuppen mit ein bisschen Grundstück drumherum und einem Maschendrahtzaun. Beim Kauf (im Sommer) habe ich zwei Sachen übersehen:

  1. Das Gelände ist gepflastert und das ganze Regenwasser vom Anlagegrundstück läuft auf mein Grundstück.
  2. Die Gasanlage ist ziemlich laut (im Winter).

Mit den Stadtwerken, den die Anlage gehört habe ich soeben telefoniert. Sie wollen aber weder das Gelände, noch den Zaun umbauen und behaupten die Anlage habe Bestandschutz und „man könne sich schließlich nicht über die Lautstärke beschweren, wenn man neben einem Flughafen baut“. Dabei habe ich nicht gebaut, sondern gekauft und man kann nicht immer alle „Katzen im Sack“ von vornherein sehen.
Ist das wirklich alles so, wie sie behaupten, muss ich jetzt mit den Wasserfluten leben?

Hallo,
Soviel ich weiß, darf mein Regenwasser nur auf meinem Grundstück versickern.
Frage:
Was wurde mit dem Vorbesitzer vereinbart? ??
Schriftl. … Mündliche. …
Was sagt die Gemeindesatzung.
Schonmal an Randsteine gedacht? ?
Bielefeld Erfolg
Werner

Hat der Vorbesitzer das Haus deswegen verkauft?
Wenn er Dir das im Wissen darum verschwiegen hat, wäre u.U. eine Rückabwicklung möglich.
Dann, in welchem Gebiet steht Haus und Anlage?
Reines Wohngebiet, Mischgebiet oder reines Gewerbegebiet.
Das spielt insofern eine Rolle, dass der Emmissionsschutz in reinen Wohngebieten ganz andere Anforderungen erfüllen muss wie in Gewerbegebieten.
Allein wegen des Regenwassers bedarf es hier auf jeden Fall eines Gurtachters,
ramses90

Hallo!

Mit dem Lärm (besser Geräusch) musst Du leben. Du hast gekauft mit der Kenntnis dieser erlaubten und vorhandenen Anlage.

Das Oberflächen- und Regenwasser von der Gasregelstation darf nicht auf dein Grundstück geleitet werden. Wasser vom Dach wird sicher im Regenrohr abgeleitet und muss entweder ins Siel oder in Versickerungsschacht eingeleitet werden.
Wasser von befestigten Flächen (Pflaster, Asphalt, Beton) muss ebenfalls gesammelt und ins Siel abgeleitet werden.

Anmerkung.
Wenn ich mir die Größe von solchen Anlagen und das kleine Betriebsgebäude (Größe Fertiggarage) anschauen, dann kann ich gar nicht glauben es würden nennenswerte Mengen oberflächlich ablaufendes Regenwasser überlaufen können.
Wie gesagt, im Einzelfall muss man das prüfen und der Gasbetreiber muss dann ggf. nachbessern.
Nur in Ausnahmefällen wird man wegen des Lärms Nachbesserung verlangen können. Lass Dich dazu beraten.

MfG
duck313

Vielen Dank für die Zahlreichen Tipps!
Das Haus steht in einer Ortschaft/Gemeinde und wurde, wie gesagt, im Sommer erworben. Die Gasanlage habe ich selbstverständlich gesehen, sie war damals aber komplett still. Die Mengen des Regenwassers lassen sich ertragen und notfalls tatsächlich mit einer Bordüre umleiten lassen. Dennoch werde ich mich jetzt beim Bauamt bzw. bei der Gemeinde informieren und berichten.