Regenwasser von Nachbargrundstück ohne

Hallo Wissensgemeinde,
falls falsches Brett, bitte verschieben.

2 Gründstücke, welche mit jeweils einem 2-Fam.-Haus, freistehend, bebaut sind, werden von der Strßenseite her durch eine ca. 1,5 mtr. Hohe Mauer, auf der Grenze gebaucht und dem Grundstück 1 zuzuordnen, getrennt. Nach ca. 8 m wird die Mauer durch eine Garage, ebenfalls auf der Grenze bebaut und dem Grundstück 1 zugeordnet, abgelöst.
Der Nachbar überdacht seine Terrasse von ca. 30 qm und fängt das Regenwasser mit einer Dachrinne ab, welche er dann über eine ca. 6m lange und in etwa 1,8 mtr. Höhe laufende Rinne zur gemeinsamen Grundstücksgrenze leitet und lässt dann dort das Regenwasser, ca. 15 cm von der Garagenwand entfernt, ohne Fallrohr nach unten fallen. Es wurde lediglich am Ende der Regenrinne auf ca. 1,80 m ein 90Grad-Winkel angebracht.
Die Eigentümerin von G1 hat das Haus und auch die Garage, selbst die Rückwand zum Nachbargrundstück, erst 2012 aufwendig renovieren und streichen lassen. Eine Kommunikation mit den Mietern von G2 ist nicht möglich, da diese sehr „umweltbewusst agieren“ und zudem auf den Eigentümer verweisen; der Eigentümer wiederum verweist an die Mieter, da diese das gesamte Haus gemietet haben.
Die Grundstücke stehen in einem regenreichen Gebiet in Baden-W. Denkansätze, Hinweise und Links werden dankend angenommen.
Schönen Abend.

Hallo,

Regenwasser gehört zu den „unwägbaren Stoffen“. Im BGB sind diese unter §906 geregelt (http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html).

Dort heißt es ausdrücklich:
(3) Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig.

Insgesamt dürfte so eine Konstellation eine Besitzstörung darstellen, die so nicht hingenommen werden muss (§1004 BGB).

Allerdings ist das Zitieren von Paragraphen oder das Einschalten eines Anwalts immer ein zweischneidiges Schwert. Immer erst ein Gespräch ggf. unter Mithilfe eines Mediators führen! Ein Nachbarschaftsstreit hat in der Regel zwei Verlierer!

Grüße
Lumpi