Regenwasseranschluss Wer trägt die Kosten?

Guten Tag, Wir wollen eine neue Immobilie erwerben. Hier soll ggf. ein neuer Regenwasserkanal auf der Hauptstrasse vor dem Haus verlegt werden. Derzeit läuft das Regenwasser hinter dem Haus in einen alten Graben mit einem alten Rohr, welches wohl nicht mehr ausreicht bzw. defekt ist laut der örtlichen Stadtwerke. Frage: Sollte nun vor dem Haus ein neuer Regenwasserkanal eingezogen werden, muss ja von dem Haus auch ein neuer Anschluss an den Kanal gelegt werden, oder sehe ich das falsch?! Wer kommt für diese Kosten auf? Anschluss, Ausgrabung, Rohrverlegung…? Muss ich mich an den Kosten beteiligen oder komplett tragen?

Hi, für d. Kanal auf d. Strasse wird d. Gemeinde anteilige Gebühren erheben. Vieviel weiss nur d. Gemeinde. Das kann von 0 - 75% pro Anlieger sein.
Für den Anschluß zum Haus wird d. Anlieger mit 100% zur Kasse gebeten.
Das alles sind Kosten die sich locker mal zwischen 5.000.- und 50.000.-€ bewegen können.
MfG ramses90

Hallo Blip-Blop,

es muß zwischen dem Anschluss an den Kanal und dem eigentlichen Kanal unterschieden werden. Wichtig ist, ob es eine Abwassersatzung der Stadt gibt:

Entweder gehört der Gemeinde der Kanal von der (fiktiven)Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze und sie muss den Kanal deshalb selber zahlen. Dafür erhebt sie über die Abwassersatzung Gebühren.

Oder der Kanal gehört euch bis zur (fiktiven) Straßenmitte. Dann
muß der Kanal von euch selbst bezahlt werden.

Die Kosten für den Anschluss an sich werden entweder von der Stadt / Gemeinde in Rechnung gestellt, wenn es ihr Kanal ist und sie den Tiefbauer beauftragt hat. Ansonsten könnt ihr selber eine Firma wählen und beauftragen, wenn euch der Kanal gehört.

Bei der „fiktiven“ Straßenmitte handelt es sich um eine Definition in der Abwassersatzung, daß bei beidseitiger Bebauung keiner übervorteilt wird, wenn der Kanal aus technischen Gründen nicht mittig liegt.

Sonderfall: Es gibt keine Satzung und dadurch keinen Anschlußzwang, weil die Rechtsgrundlage fehlt. Man kann nun den Kopp in den Sand stecken und mit dem Anschluß abwarten, bis ein Zwang besteht. Das kann aber z.B. im Zuge einer Straßenbaumaßnahme teurer werden, als wenn man es gleich hätte machen lassen, weil dann auch noch die neue Straße wieder aufgerissen werden muß.

Es grüßt der
AallRounder