Regenwasserbeseitigung durch fremdes Grundstück

Hallo, folgendes Problem:
Haben ein Reiheneckhausgrundstück direkt von Stadt gekauft (Lastenfrei). Die zwei Nachbarhäuser stehen bereits. Beim Ausheben der Baugrube stellte sich heraus, dass die beiden Nachbarn Ihre Regenwasserableitungsrohre durch unser Grundstück in den Kanal geleitet haben (mit Genehmigung vom Tiefbauamt). Dies wurde uns jedoch beim Kauf Verschwiegen.
Da nun Gefahr im Verzug war und ich meine Baugrube zuschütten wollte habe ich die Rohre der Nachbarn bei mir mit angeschlossen und um mein Haus herum in den Kanal geleitet. Dadurch enstanden für mich Mehrkosten von ca. 500 EUR.
Meine Fragen:
Kann ich von der Stadt nachträglich eine Entschädigung geltend machen und den Kaufpreis mindern?
Im Kaufvertrag ist vereinbart dass die Stadt das Recht hat Leitungen durch das Grundstück zu legen und dieses Recht auch auf Dritte übertragen kann. Hat die Stadt dadurch einen Freibrief, so dass ich jederzeit gezwungen werden kann, die Ableitungen kostenfrei zu dulden?
Vielen Dank für Eure Meinungen!

schnell mal dazu

  1. Im Grundbuch nachsehen, ob Grunddienstbarkeiten eingetragen sind.
  2. Die verlegten Rohre würde ich wie einen Überbau betrachten, die zu dulden du verpflichtet bist, es sei denn Verjährungen sind noch nicht eingetreten. Dann sollten die Rohre weg kommen.
  3. Unabhängig von der Duldung, steht dir eine Entschädigung zu. Nicht von der Stadt, sondern von den Nachbarn.
    Sie nutzen dein Gelände. Es ist auch zu Vermuten, daß diese Nachbarn die Rohre auf deinem Gelände verlegt haben, nicht die Stadt.

Im Kaufvertrag ist vereinbart dass die Stadt das Recht hat
Leitungen durch das Grundstück zu legen und dieses Recht auch
auf Dritte übertragen kann.

Das trifft in der Regel auf Stromkabel vom Versorger (Stadtwerke, Stromversorger)zu, nicht jedoch auf Abwasserrohre.

  1. Problematisch wird es für die Zukunft
    zb: Die Nachbarn haben eine Rohrverstopfung im Bereich deines Grundstückes. Wenns der Teufel will, weil dein Baum, auf deinem Grundstück mit den Wurzeln ins Rohr gewachsen ist (nur ein blödes Beispiel).
    Wer zahlt die Behebung? (Aufbaggern? Kanalfräse?usw).

  2. Es hilft nicht, du mußt den Dialog mit deinen Nachbarn suchen und vermutlich auch einen Rechtsberater für einen Vertrag einschalten.

Salute

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Hallo, folgendes Problem:

angeschlossen und um mein Haus herum in den Kanal geleitet.
Dadurch enstanden für mich Mehrkosten von ca. 500 EUR.
Meine Fragen:
Kann ich von der Stadt nachträglich eine Entschädigung geltend
machen und den Kaufpreis mindern?
Im Kaufvertrag ist vereinbart dass die Stadt das Recht hat
Leitungen durch das Grundstück zu legen und dieses Recht auch
auf Dritte übertragen kann. Hat die Stadt dadurch einen
Freibrief, so dass ich jederzeit gezwungen werden kann, die
Ableitungen kostenfrei zu dulden?
Vielen Dank für Eure Meinungen!

Tja die Falle der Verträge und der Notare, die auf Nachfrage erläutern müssen, aber nicht einseitig rechtsberaten können. Und der eilige sparsame Bauherr, der sich die Kosten für den eigenen Anwalt sparen will. die unendliche Geschichte.

Aber es kommt noch schlimmer für dich:

  1. Das Grundstück war lastenfrei, als du es gekauft hast.
  2. Mit dem Kauf hast du aber einer Last (Durchleitungsrecht) zugestimmt.
  3. Gleichzeitig hast du zugestimmt, dass der Eigentümer des Rohres jederzeit bei Bedarf und insbesondere bei gefahr im verzuge dein Grundstückbetreten, aufbaggern und verunstalten darf.
  4. Dadurch entstehende Kosten sind zu deinenLasten.
  5. die 500 hättest du dir sparen können, indem du dem Eigentümer sagst, er soll nun seine rohre anschließen. Dafür daß du das getan hast, wird das Amt darauf verzichten dich wegen Falschanschließung oder anderen dadurch enstandenen Schäden bis auf weiteres nciht in anspruch zu nehmen. weil es nachträglich nciht dprüfen kann, ob du das ordnungsgemäß hast erledigen lassen.

also 2 chancen: Schlucken oder wiederaufbuddeln lassen, damit das Amt prüfen kann. (Natürlich auf deine Kosten).

gruss
local

Nun mal langsam
so ist es nun auch mal nicht:

Aber es kommt noch schlimmer für dich:

  1. Das Grundstück war lastenfrei, als du es gekauft hast.

Lastenfrei ist, wenn im Grundbuch nichts eingetragen ist oder?

  1. Mit dem Kauf hast du aber einer Last (Durchleitungsrecht)
    zugestimmt.

Hat er das? ohne Vertrag? nur mündlich? Tut mir leid, wenn es keine schriftlichen Verträge / Grundbucheintrag gibt, hat er gar nichts zugestimmt.

  1. Gleichzeitig hast du zugestimmt, dass der Eigentümer des
    Rohres jederzeit bei Bedarf und insbesondere bei gefahr im
    verzuge dein Grundstückbetreten, aufbaggern und verunstalten
    darf.

So ein Schmarrn DAS IST NICHT RICHTIG!!! Es liegt keine Zustimmung (in welcher Form??) vor. Und was soll der Blödsinn mit " Gefahr in Verzug" ??? Bei Gefahr in Verzug muß jeder handeln/zustimmen/dulden und das auch ohne Grunddienstbarkeit.

  1. Dadurch entstehende Kosten sind zu deinenLasten.

SCHMARRN!!

  1. die 500 hättest du dir sparen können, indem du dem
    Eigentümer sagst, er soll nun seine rohre anschließen. Dafür
    daß du das getan hast, wird das Amt darauf verzichten dich
    wegen Falschanschließung oder anderen dadurch enstandenen
    Schäden bis auf weiteres nciht in anspruch zu nehmen. weil es
    nachträglich nciht dprüfen kann, ob du das ordnungsgemäß hast
    erledigen lassen.

Einfach nicht auf so nen Blödsinn hören!! Auf die entsprechende Behörde gehen (Tiefbauamt? wohl eher Stadtwerke) mit den Leuten reden. Es geht ja um eine Abwasserleitung, die nur für Oberflächenwasser bestimmt ist.

also 2 chancen: Schlucken oder wiederaufbuddeln lassen, damit
das Amt prüfen kann. (Natürlich auf deine Kosten).

gruss
local

Das was mich hier in diesem Forum so nervt, ist daß jeder hier seinen Müll ausschütten kann.
Auch mein Geschriebenes könnte Müll sein.
Ein Minimalkriterium sollte sein, wenn einer her schreibt, muß er ein Gesicht -------eine Visitenkarte haben.

Salute–der Genervte

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Hallo,

daran gedacht, dass neben Eintragungen von privatrechtlichen Grunddienstbarkeiten auch öffentlich-rechtliche Baulasten im Baulastenverzeichnis eingetragen sien könnten? Beide Register überprüft und leer vorgefunden?

Dann stellt sich jetzt die Frage, ob die Rohrstecke auf deinem Grundstück privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich zu beurteilen ist. Ob sie also schon zur öffentlichen Entsorgung gehört oder noch ein Privatvergnügen der Anlieger ist. Im ersten Fall müsste eine Eintragung ins Baulastenverzeichnis erfolgen und müsste man bzgl. Entschädigung mit dem Betreiber der Abwasserentsorgung verhandeln, im zweiten Fall müsste für die Nachbarn zu deren Gunsten eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch über ein Notleitungsrecht (analog Notwegerecht, steht im BGB) eingetragen werden, dies wird üblicherweise dann über eine jährliche Rente oder mit einem einmaligen Betrag abgefunden.

Gruß vom Wiz

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BRAVO!
Hallo Willi,

Das was mich hier in diesem Forum so nervt, ist daß jeder hier
seinen Müll ausschütten kann.
Auch mein Geschriebenes könnte Müll sein.
Ein Minimalkriterium sollte sein, wenn einer her schreibt, muß
er ein Gesicht -------eine Visitenkarte haben.

Genau das ist es, was ich auch seit Beginn meiner Schreiberei hier im Forum den Lesern/Fragern verklickern will.
Ein Großteil dessen, was hier im Forum unter die Leute gebracht wird ist völlig unbrauchbar und nur mit allergrößter VORSICHT zu genießen.

Aber keiner glaubt´s. :o)

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek

Grundbuch und Baulastenverzeichnis
du solltest, was die „Lastenfreiheit“ deines Grundstücks angeht neben dem Grundbuch auch das Baulastenverzeichnis deiner Gemeinde (idR beim TBA) prüfen, hier werden häufig öffentlich-rechtliche Fahr-Wege-und Leitungsrechte eingetragen, OHNE ins Grundbuch eingetragen zu sein. Und wenn dies der Fall ist, dann erwirbst du sehr wohl (im grundbuchrechtlichen Sinn) „lastenfrei“, aber eben mit diesen Beschränkungen, die nicht im GB stehen.

was den SE-Anspruch gegen die Gemeinde angeht wäre ich sehr vorsichtig, die Prüfung des Baulastenverzeichnisses ist Sache des Erwerbers, nicht des Verkäufers und schon gar nicht die des Notars.

Gruß
Ralf

Lastenfrei ist, wenn im Grundbuch nichts eingetragen ist oder?

Da irrt der schimpfende Schreiber, siehe auch die beiden Einträge neueren Datums.

  1. Mit dem Kauf hast du aber einer Last (Durchleitungsrecht)
    zugestimmt.

Hat er das? ohne Vertrag? nur mündlich? Tut mir leid, wenn es
keine schriftlichen Verträge / Grundbucheintrag gibt, hat er
gar nichts zugestimmt.

Nu mal langsam, Herr Aufgebracht, lese er bitte, was der frager aus dem kaufvbertrag zitiert hat!

  1. Gleichzeitig hast du zugestimmt, dass der Eigentümer des
    Rohres jederzeit bei Bedarf und insbesondere bei gefahr im
    verzuge dein Grundstückbetreten, aufbaggern und verunstalten
    darf.

So ein Schmarrn DAS IST NICHT RICHTIG!!! Es liegt keine
Zustimmung (in welcher Form??) vor. Und was soll der Blödsinn
mit " Gefahr in Verzug" ??? Bei Gefahr in Verzug muß jeder
handeln/zustimmen/dulden und das auch ohne Grunddienstbarkeit.

Inwiefern widerspricht das nun meiner Einlassung?

  1. Dadurch entstehende Kosten sind zu deinen Lasten.

SCHMARRN!!

die Lasten gehen immer zuerst auf Kosten des Grundstücksinhabers, dieser hat aber das Recht die Kosten anderweitig einzufordern. Wie schwierig es ist, eine Gemeinde davon zu überzeugen, daß das Rohr, das ich zugeschüttet habe gebrochen sit, weil die Stadt ein falsches hat einbauen lassen!

Einfach nicht auf so nen Blödsinn hören!! Auf die
entsprechende Behörde gehen (Tiefbauamt? wohl eher Stadtwerke)
mit den Leuten reden. Es geht ja um eine Abwasserleitung, die
nur für Oberflächenwasser bestimmt ist.

Erst nachdenken, bevor man motzt.

Das was mich hier in diesem Forum so nervt, ist daß jeder hier
seinen Müll ausschütten kann.
Auch mein Geschriebenes könnte Müll sein.
Ein Minimalkriterium sollte sein, wenn einer her schreibt, muß
er ein Gesicht -------eine Visitenkarte haben.

Salute–der Genervte

Meine Erfahrung rührt aus 5 Jahren Bau- und Baufinanzierungsberatung.
Größter anzunehmender Fehler: Der Bauherr macht was aus Eile, was jemand anders zu machen hätte. Garantie weg, Haftung weg, Haftung geht auf Bauherrn über.

Und nu reg dich wieder auf, solche regen mich nämlich auf, die sich immer aufregen und nie was zum Thema schreiben, außer daß sie sich aufgeregt haben, über eine Antwort, die sie nciht vertehen oder es gerne anders hätten. Aber die welt ist hart und ungerecht.

Und zum Thema VIKA. Wenn du erstmal ein paar Jahre hier bist und zum tausendsten mal wegen deines Alters, Wohnortes, Berufes, Familienstandes, der Haarfarbe, der Nasengröße oder der Schweißfüße dumm angemacht wurdest von irgendwelchen Aufregern, werden deine VIKA-Einträge entweder weniger oder falsch.