Regenwasserschaden gebäudeversicherung

Ich habe einen durch ein undichtes Dach verursachten Wasserschaden in zwei Räumen.
Die Undichtigkeit ist wahrsacheinlich an meiner dachintegrierten Solaranlage und die Fachfirma, die diese Anlage vor Jahren in das Dach eingebaut hat, hat in den letzten Wochen schon zweimal versucht, das Dach im Bereich dieser Anlage abzudichten. Inzwischen habe ich in einem Raum massiven Schimmelbefall.
Ich bin Eigentümer des Hauses und frage mich: muss für die Schimmelsanierng meine Gebäudeversicherung ran?
Oder die Haftpflicht der Fachfirma?

Eindringendes Regenwasser und ggf. daraus resultierender Folgeschaden sind nur dann für die Gebäudeversicherung ein Schadenfall, wenn das Haus (bspw. das Dach) wegen eines Sturmes beschädigt wurde und anschl. der Regen eindringt.

Im Zweifel ist es vllt. eher ein Fall f. d. Haftpflicht der Solarfirma. Da hierbei für eine verbindliche Auskunft aber viele Details eine Rolle spielen und auch das Schadenbild in Augenschein genommen werden sollte, empf. ich, den Vermittler / Betreuer des Gebäudevers.-Vertrags zu Rate zu ziehen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Herr Sternberg,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde die Möglichkeiten entsprechend prüfen.

Beste Grüße,
Jens Wark

Ich habe einen durch ein undichtes Dach verursachten
Wasserschaden in zwei Räumen.

Hallo,
der Schaden am Dach und auch die folgeschäden sind meines wissens nach durch den Verursacher zu beseitigen. Genau Auskunft gibt da ein Anwalt.

grüße uwe

Die Undichtigkeit ist wahrsacheinlich an meiner
dachintegrierten Solaranlage und die Fachfirma, die diese
Anlage vor Jahren in das Dach eingebaut hat, hat in den
letzten Wochen schon zweimal versucht, das Dach im Bereich
dieser Anlage abzudichten. Inzwischen habe ich in einem Raum
massiven Schimmelbefall.
Ich bin Eigentümer des Hauses und frage mich: muss für die
Schimmelsanierng meine Gebäudeversicherung ran?
Oder die Haftpflicht der Fachfirma?

Hallo!
Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung und über eine mögliche Haftung eins anderen (Firma im Rahemn der Gewährleitung) sind zwei Paar Schhe. Versichert die Gebäudeversicherung diese Gefahr (Feuchtigkeitseintritt infolge baulicher Mängel in Verbindung mit einer gefahrerhöhenden und daher extra einzuschließenden Solaranlage - halte ich für unwahrscheinlich, dass dies mitversichert ist aber wäre konkret in der Police nachzusehen), dann wird dies über die Gebäudeversicherung bezahlt und anschöießend Regress bei der Firma genommen (wenn diese im Rahemn der Sachmängelhaftung haftet, wovon hier auszugehen ist) wird. Da die Firma aber sinnigferweise selbst ihren Murks/Fehler ausbaden und beheben sollte, kommt deren direkte Inanspruchnahme aber aufs Gleiche raus und wäre von daher vorzuziehen. Sofern es eine seriöse Firma ist (und davon gehe ich anhand der Versuche der Ursachenbehebung aus) besteht für diese eine Betriebhaftpflichtversicherung, in deren Rahemen die unmittelbar kausalen Folgeschäden (Schimmel und Co.) ohnehin versichert sein sollten.
Grüße