Regenwasserschaden - wer zahlt?

Hallo www-Gemeinde!

Mieter A. hat einen Laden von Vermieter B. gemietet (gewerblich).

Nachdem nach heftigem Regen Wasser in den Mietraum eindrang, wurde unverzüglich der Vermieter B. informiert, der aber erst am nächsten Tag tätig werden konnte - nach eigener Aussage. Ok, es war auch schon 23 Uhr.

Es entstand ein Schaden von ca. 1000 Euro, der auf Fotos festgehalten wurde.

Das Dach wurde „repariert“, dachten jedenfalls alle. Ein paar Tage später, beim nächsten Regen, drang erneut Wasser ein. Wieder wurde B. informiert und wurde wohl auch tätig. Eine Kontrolle ist noch nicht möglich, da A. auf den nächsten Regen warten muss.

Der Schaden wurde dann der Sachversicherung von A. gmeldet, die jedoch an die Gebäudevers. von B. verwies. Diese lehnte die Regulierung unter Angabe von 2 Gründen ab:

  1. Es wurde unverzüglich seitens B. reagiert und somit alles notwendige unternommen.

  2. Es handelt sich hier um „höhere Gewalt“ und lediglich Sturmschäden wären versichert.

Nun die Frage(n):

  1. Stimmt das so und bleibt A. auf seinen Kosten sitzen?

  2. Regen und Sturm gingen einher - wie ist das juristisch zu trennen? Wer ist in der Beweispflicht?

Für eine Antwort - möglichst mit § - bedanke ich mich im Voraus!

Hallo,
Den Schaden der Haftpflicht (für die Vermietung von Gewerbeobjekten)
von B melden, die hat er hoffentlich.
Gruß

Hallo Kosakenzipfel,

die Gebäudeversicherung ist hier sowieso außen vor, weil es ja wohl hier um einen Schaden an der Geschäftsausstattung des A. ging. Ob es ein Haftpflichtschaden ist, wie Jörg König vermutet, läßt sich aus der Ferne nicht entscheiden. Und wenn, dann auf keinen Fall eine Haftpflicht des Hausbesitzers, sondern eher eine desjenigen, der das Dach unzureichend repariert hat.

  1. Stimmt das so und bleibt A. auf seinen Kosten sitzen?

Für mich sieht es danach aus, weil Regenwasserschäden in der Regel nicht mitversichert sind (evt. in der Elementarschadendeckung, wenn vorhanden, mit eingeschlossen).

  1. Regen und Sturm gingen einher - wie ist das juristisch zu
    trennen? Wer ist in der Beweispflicht?

Wenn es einen Sturm (=Windstärke 8) gegeben hat, dann ist der Regenwasserschaden evt. als Folgeschaden versichert. Beweispflichtig ist hier der Anspruchsteller. Dieser sollte seinen Versicherungsbetreuer in die Pflicht nehmen.

Für eine Antwort - möglichst mit § - bedanke ich mich im

Das meiste, was Du wissen mußt, steht im Versicherungsschein der Betriebsinhaltsversicherung.

Gruß

Nordlicht