Regierungsbildung in Italien

Hallo,

in Italien muss die vom Ministerpräsident vorgeschlagene Regierung die Zustimmung beider Kammern erhalten. Die zukünftigen Regierungsmitglieder sind selbst Mitglieder der Kammern. Sind diese bei der Zustimmung des Parlaments betreffend der Regierungsmitglieder noch selbst wahlberechtigt, d.h. sind sie zu diesem Zeitpunkt noch Kammermitglieder, oder sind sie als zukünftige Regierungsmitglieder zu diesem Zeitpunkt selbst nicht mehr abstimmungstimmgsberechtigt? Wann rücken die neuen Mitglieder in der Kammer als Ersatz für die ausgeschiedenen Regierungsmitglieder nach? Doch erst nach der Zustimmung des Parlaments zu der vom Ministerpräsidenten vorgeschlagenen Regierung?

Vielen Dank

Martin Unterholzner