Regierungspartei hat Kontrollfunktion

Hallo,

rein theoretisch müsste doch das gesamte Parlament eine Kontrollfunktion gegenüber der Regierung ausüben und nicht nur die Oppositionsparteien. Auch die Regierungspartei im Parlament hätte diese Funktion zu erfüllen. So wäre eigentlich die Funktionsweise einer demokratischen Republik gedacht. Sehe ich das richtig?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Tach,

Ja und Nein. Grundsätzlich muss hier zwischen parlamentarischen und präsidentiellen Demokratien unterschieden werden. Bei parlamentarischen Demokratien ist die Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig, d.h. die Regierung kann aus politischen Gründen durch das Parlament aus dem Amt gebracht werden. Dies führt dazu, dass es im Parlament Parteien geben muss, die die Regierung stützen und sie gegen Angriffe verteidigen (schon aus eigenem Interesse, um die Regierungspolitik, die ja auch ihrer Programmatik entspricht, durchzusetzen). Die Kontrollfunktion kommt also in parlamentarischen D überwiegend der Opposition zu. Gleichwohl kontrolliert die Regierungspartei intern, also überwiegend nicht öffentlich, dass die Exekutive nicht zu sehr vom Kurs abweicht. Die Kontrolle erfolgt aber im Gegensatz zur Opposition nicht mit dem Ziel des Machtwechsels.

In präsidentiellen Systemen ist das etwas anders. Die Exekutive kann politisch nicht aus dem Amt gebracht werden (nur bei groben Rechtsverstößen); ist also nicht vom Vertrauen des Parlaments abhängig. Die Partei, die den Präsidenten stellt, muss deshalb nicht diese „Verteidigungsfunktion“ ausüben, da die Opposition machen kann was sie will: sie wird den Präsidenten nicht „stürzen“ können. Deshalb kann in präsidentiellen Systemen die Regierungspartei auch die (öffentliche) Kontrollfunktion eher wahrnehmen, d.h. die Kontrollfunktion kommt dem ganzen Parlament zu.

Eine Anmerkung zu Deutschland: In der Bevölkerung herrscht (denke ich mal) größtenteils auch die Aufassung vor, dass das ganze Parlament die Regierung kontrollieren muss. Hier herrscht dann aber wirklich ein falsches Verständnis von parlamentarischer Demokratie vor, was tw. noch aus dem Kaiserreich kommt, wo in der Tat das gesamte Parlament den Kaiser kontrolliert hat.
Dieses Denke spiegelt sich auch noch in der Sitzordnung des Bundestages wieder, wo die Regierung als Block dem Parlament gegenüber sitzt (Überbleibsel aus dem Kaiserreich). Eigentlich müssten wie im englischen Unterhaus die Regierungsmitglieder in den Reihen ihrer Parteiabgeordneten sitzen und direkt gegenüber die Opposition.

Hallo Martin

rein theoretisch müsste doch das gesamte Parlament eine
Kontrollfunktion gegenüber der Regierung ausüben und nicht nur
die Oppositionsparteien. Auch die Regierungspartei im
Parlament hätte diese Funktion zu erfüllen. So wäre eigentlich
die Funktionsweise einer demokratischen Republik gedacht. Sehe
ich das richtig?

Eine Kontrolle kann definitiv nicht statt finden.
Regierung und Parlament ist ein und der selbe Filz. Der überwiegende Teil im Parlament stellt die Regierung, die Regierung wird vom Parlament gewählt. Die Regierung beschließt das was bestimmte Lobbygruppen vorgeben und das Parlament was die Regierung gewählt hat muss dieses nur noch abnicken.
Sollte mal ein Parlamentarier der die Regierung mitgewählt hat auf die Idee kommen gegen den Gesetzentwurf zu stimmen dann ist seine politische Laufbahn in seiner Partei beendet.
Die Parteifunktionäre bestimmen wer bei Wahlen als Kandidat aufgestellt wird.
„Oppositionsparteien“ im Parlament gibt es nicht.
Sobald eine sogenannte „Oppositionspartei“ mit an der Regierung ist, macht sie die gleiche Politik gegen die sie als „Oppositionspartei“ gewesen ist.
Deshalb werden CSUCDUFDPSPDGrünePDS auch als System oder Einheitsparteien bezeichnet.
Parteienfilz und Korruption funktionieren in dieser Bananenrepublik ausgezeichnet, warum sollten die Machthaber in der BRD daran etwas ändern wollen ?

Gruß Iwan