Ich möchte morgen mit dem Fernweh-Ticket von Ltur mit der Bahn von Basel nach Köln reisen.
Da ich nicht in Basel wohne, werde ich mir noch ein zusätzliches Ticket für die Regionalbahn holen, um von meinem Heimatort nach Basel zu kommen. Leider hat die Hochrheinbahn, die ich nehme um nach Basel zu kommen, etwa immer Verspätung.
Nun zu meiner Frage:
Welche Rechte habe ich, wenn ich aufgrund der Verspätung der Regionalbahn, den vorgesehenen Zug auf meinem Fernweh-Ticket nicht erreiche?
Wie soll ich mich am besten Verhalten?
Leider habe ich nicht die Möglichkeit viel früher loszufahren sonst würde ich mir eine Stunde Umsteigezeit einplanen…
Ab dem 29. Juli 2009 gelten erweiterte Rechte für Reisende im Eisenbahnverkehr bei
Zugverspätungen - Zugausfällen - Versäumnis von Anschlusszügen
In dieser Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen dargestellt. Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte finden Sie hier.
Die Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE zu verstehen, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse oder Oberleitungsbusse fallen nicht hierunter.
Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt wurden. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.
Fahrgastrechte im Überblick
Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort
Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz (z.B. Bus oder Taxi)
Übernachtung
Geltendmachung Ihrer Ansprüche
Haftungsausschlussgründe
Beschwerden, Schlichtung und nationale Durchsetzungsstelle
Bitte suchen sie nach den Fahrgastrechten im Internet!
Keine Ahnung, da es für Verbindungen über das Ausland sein kann, dass die Fahrgastrechte nicht gelten auch wenn der Bahnhof unter DB-Verwaltung betrieben wird. Frag da lieber mal vor Ort nach.
Ansonsten ist es im NATIONALEN Fahrgastrecht so, dass Du nur Anspruch hast für Verspätungen zwischen Start- und Zielbahnhof der Fahrkarte. Heißt im Klartext also, falls Du wegen der Regionalbahn den Fernverkehr verpasst bekommst Du nur Entschädigung und kannst nur kurzfristig kostenlos umbuchen, wenn auf der Fahrkarte die Strecke von Deinem Heimatort nach Köln steht. Würdest Du mit 2 Fahrkarten fahren und kannst wegen Verspätung der Regionalbahn dann das Fernweh-Ticket nicht nutzen, wäre das Pech.
Hallo,
da du ein Zuggebundenes Ticket hast, musst du diesen Zug nutzen der auf deiner Fahrkarte steht.
Falls du wegen einer Verspätung von der DB, diesen Zug nicht erreichen kannst, kann die Zugbindung aufgehoben werden.
Dies musst du dann bei der DB Information machen lassen. Du benötigst dafür, von der DB Informationen eine Bestätigung für den Verspäteten Regional-Zug.
Wenn die Bahn die du benutzt, von Zuhause zum Bahnhof zu kommen, eine DB-Bahn ist (RB,RE,IRE…) nur dann ist es möglich eine Zugbindung aufzuheben.
ES muss das verschulden der DB sein, um die Zugbindung aufheben zu können (z.B wegen Verspätung)
Aber bitte gehe noch mal zu DB INFO oder zum DB Reisemarkt, die können dir dies noch einmal anhand der Richtlinie erklären.
Ich hoffe ich konnte dir vorerst weiterhelfen.
MfG
Julian
hallo, ich war im urlaub, verzeihen sie die späte anwort. wenn die regionalbahn verspätung hat, muss das unternehmen ihnen die mehrkosten für eine neue fahrkarte erstatten. so steht es im gesetz. es nennt sich fahrgastrechte. das schreiben müssen sie ausfüllen und dem unternehmen zusenden. mit dem orginalbeleg, falls sie eine neue karte kaufen mussten. das fernwehticket gilt ja nur in dem zug der drauf steht.