http://www.fahrgastrechte.info/Die-neuen-Fahrgastrec…
Ab dem 29. Juli 2009 gelten erweiterte Rechte für Reisende im Eisenbahnverkehr bei
Zugverspätungen - Zugausfällen - Versäumnis von Anschlusszügen
In dieser Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen dargestellt. Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte finden Sie hier.
Die Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE zu verstehen, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse oder Oberleitungsbusse fallen nicht hierunter.
Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt wurden. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.
Fahrgastrechte im Überblick
Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort
Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz (z.B. Bus oder Taxi)
Übernachtung
Geltendmachung Ihrer Ansprüche
Haftungsausschlussgründe
Beschwerden, Schlichtung und nationale Durchsetzungsstelle
Bitte suchen sie nach den Fahrgastrechten im Internet!