Regionaldirektion

Hallo liebe Community,

ich hätte mal eine andere Frage, leider konnte ich im Forum diesbezüglich nichts finden.

Verjähren eigentlich Schulden bei der ARGE/Regionaldirektion? Habe irgendwo gelesen, wenn man in 3 Jahren nichts bekommen hat, dann verjähren schulden.

Denn ich habe durch viele Fehler seitens der ARGE und mir damals 4000€ Schulden angehäuft bei der ARGE. Beziehe seit 2 Jahren keine Gelder mehr. Habe aber auch seit dem 05.08.2009 keinen einzigen Brief mehr von der Regionaldirektion erhalten, geschweige ein Anruf oder ähnliches. Habe letztes Jahr sogar durch meine Schuldenanwältin einen Einigungsvorschlag unterbreitet, selbst da haben die nicht geantwortet oder sonstwas!! Es kommt absolut nichts mehr von denen.

Seit dem Datum 05.08.2009 ist absolute Sendepause. Frage mich warum? Naja wie dem auch sei.

Ist die Frist von 3 Jahren auch bei Forderungen von der Regionaldirektion gültig? Weil das ist ja eigentlich ein Staatsorgan, die nicht daran gebunden sind oder?

Würde mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße und noch ein schönen Abend.

Hallo,
ich mische mich ungern in den Job Deiner Anwältin ein. Generell ist zu sagen, dass die Verjährung auch „unterbrochen“ werden kann - z.B. durch bestimmte Verwaltungsakte.
Rede dringend mit Deiner Anwältin.
Viele Grüße
Klaus Marwede

Wenn es einen rechtskräftigen Bescheid mit der Rückforderung gibt, hält die Forderung 30 Jahre.

OFt wird eine Forderung aber nach einer gewissen Zeit nicht mehr verfolgt (befirstet oder unbefristet niedergeschlagen). Das gibt aber keine Rechtssicherheit, ob die Forderung nicht doch noch mal geltend gemacht wird.

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Guckst du hier:
http://schuldenfrust.de/Verj.fristen%20neu.pdf

Hallo,
Sozialleistungen verjähren nach 4 Jahren (§45 SGBI). Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn der Anspruch 2009 entstanden ist, verjährt die Forderung Ende 2013 (2010, 2011, 2012, 2013).
Viele Grüße
Micha