Regionaler Feiertag und Notdienst

Hallo!

Wie ist das gesetzlich vorgesehen, wenn der Sitz der Firma z. B. in BaWü ist, ein Kunde in RP ist, die Firma an Sonn- und Feiertagen Notdienst anbietet, nun aber ein Feiertag nur in BaWü ist, in RP aber nicht?

Muss der Kunde dann Feiertagszuschlag zahlen oder nicht?

Herzlichen Dank schon mal!

Hallo,

das Wort „Kunde“ in der Frage verwirrt mich. Geht es darum, ob der Dienstleister dem Kunden den Zuschlag abknöpfen kann, oder was der Mitarbeiter des Dienstleisters von seinem Chef verlangen kann ?

Ersteres gehört nicht zum Arbeitsrecht, da ist massgeblich, was im Vertrag vereinbart ist.

Zum Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer kann ich nur das Wissen beisteuern, dass der Einsatzort relevant ist. Ein Beispiel: Ich wohne in Berlin und arbeite in Brandenburg, dort ist am 31.10. Feiertag, in Berlin nicht. Wir setzen am Reformationstag dort einen „Notdienst“ ein und wer dann arbeitet, bekommt einen Zuschlag, egal ob er in Berlin oder in Brandenburg wohnt. Selbst wenn ich dann dienstlich nach Berlin fahren müsste, wo ich eigentlich wohne und wo kein Feiertag ist, würde ich die Zulage bekommen.

Ob das irgendwo gesetzlich geregelt ist, weiss ich nicht, vielleicht kommt Guido heute noch vorbei…

Gruss Hans-Jürgen
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Was meinst Du mit Kunde?
Hi!

Muss der Kunde dann Feiertagszuschlag zahlen oder nicht?

Verstehe ich jetzt nicht. Was meinst Du mit Kunde? Ob der Kunde auf einer Rechnung für eine Leistung den Zuschlag bezahlen muss?

Dann wäre es das falsche Brett.

LG
Guido