Hallo,
ich habe ein R in einem Kreis gesehen bei einer Flashapplikation.
Nun bin ich schon seit langem mit diesem Programm unterwegs habe aber noch nie eine geschützte applikation gesehen. Zumal es sich bei dieser um eine Idee handelt die ich auch schon anderswo gesehen habe.
Nun ist mir klar das auf Software Marken- und Copyright liegt. deren rechtmässigkeit leuchtet mir auch ein. Aber ich weis nicht wie es bei einer erstellten Anwendung ist. Ist dann der genaue Code geschützt, ist es die Idee die den Schutz genießt. Und wie wird sowas geahndet. Nebenbei diese Anwendung die ich meine ist eigentlich ein „alter Hut“ wurde halt noch nie mit nem R versehen. Heißt das dann für alle anderen die eine ähnliche Applikation für einen Kunden entwickeln sich auf dünnem Eis bewegen.
Um es am Schluß nochmal klar zu stellen. Ich bitte um keine Rechtsauskunft, ich bin lediglich drüber gestolpert und hätte gerne mal eure Ansichten.
Hallo,
ich habe ein R in einem Kreis gesehen bei einer
Flashapplikation.
Hi ,
ich würde es so sehen, dass mit dem R das „Filmchen“ geschützt werden soll/wurde.
Gruß
BJ
Hallo Rosanne!
Nun ist mir klar das auf Software Marken- und Copyright liegt.
Eine Marke schützt Software überhaupt nicht. Nur das Urheberrecht greift.
Ist dann der genaue Code geschützt…
Das Urheberrecht schützt die Ausdrucksweise, bei Software letztlich den Quellcode.
… ist es die Idee die den Schutz genießt.
Irgendwas soll mit der Software gemacht werden. Das ist Funktionalität, die vom Urheberrecht nicht geschützt wird, sondern nur von Patenten und Gebrauchsmustern. Software ist aber nicht patentierbar.
…wurde halt noch nie mit nem R versehen.
Das R kennzeichnet eine geschützte Marke, die mit dem Urheberschutz der Software nichts zu tun hat.
Heißt das dann für alle anderen die eine ähnliche Applikation für
einen Kunden entwickeln sich auf dünnem Eis bewegen.
Wenn Du Software selbst entwickelst und nicht abkupferst, ist Deine Sorge völlig unbegründet, wie überhaupt alle Sorgen in der IT-Branche unbegründet sind, versehentlich Urheberrechte zu verletzen. Man braucht nur eine einzige eiserne Regel zu beachten: Finger weg von Bildern, Texten, Software, die man nicht selbst hegestellt hat.
Wenn Du Software selbst erstellst, kannst Du Dir ein C oder einen Copyright-Hinweis schenken. Deine Software ist automatisch vom Urheberrecht geschützt, Du bist die Urheberin, die Software ist Dein geistiges Eigentum.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
ich habe ein R in einem Kreis gesehen bei einer
Flashapplikation.ich würde es so sehen, dass mit dem R das „Filmchen“ geschützt
werden soll/wurde.
Interessant. Was genau wird denn damit geschützt? Und wie? Und warum?
Gruß
loderunner