Registergereicht sich eintragen lassen?

Frau M. betreibt einen gut gehenden ÖKO - Supermarkt. Der Betrieb müsste von seiner Ausprägung her( Arbeitnehmeranzahl, Umsatz, Lagerhaltung) kaufmännische Einrichtungen haben.Frau M hält so etwas für überflüssig, ja als Ausprägung konventioneller Wirtschaftsweisen sogar für schädlich. Entsetzt ist Frau M. auch über die Aufforderung des Registergerichts sich eintragen zu lassen. Sie lehnt ab. Wie ist die Rechtslage?

Hallo!

Frau M. betreibt einen gut gehenden ÖKO - Supermarkt. Der
Betrieb müsste von seiner Ausprägung her( Arbeitnehmeranzahl,
Umsatz, Lagerhaltung) kaufmännische Einrichtungen haben.

Also ist Frau M Kaufmann bzw. Kauffrau nach § 1 HGB

hält so etwas für überflüssig, ja als Ausprägung
konventioneller Wirtschaftsweisen sogar für schädlich.
Entsetzt ist Frau M. auch über die Aufforderung des
Registergerichts sich eintragen zu lassen. Sie lehnt ab. Wie
ist die Rechtslage?

Das Registergericht wird eine Nachfrist setzen und wenn dann weiter nichts passiert ein Zwangsgeld festsetzen, § 14 HGB, das kann bis zu 5.000 Euro betragen, bei weiteren Weigerungen mehrmals. Das Registergericht wird also die Eintragung zwangsweise durchsetzen.

Frank.

Hi Detlef,

Frau M. betreibt einen gut gehenden ÖKO - Supermarkt. Der
Betrieb müsste von seiner Ausprägung her( Arbeitnehmeranzahl,
Umsatz, Lagerhaltung) kaufmännische Einrichtungen haben.Frau M
hält so etwas für überflüssig, ja als Ausprägung
konventioneller Wirtschaftsweisen sogar für schädlich.

Entlohnt sie ihre Angestellten mit Naturalien und/oder Deputat? *bg*

Entsetzt ist Frau M. auch über die Aufforderung des
Registergerichts sich eintragen zu lassen. Sie lehnt ab. Wie
ist die Rechtslage?

Die Eintragung ist eine Formsache und hat deklaratorischen (rechtsbezeugenden) Charakter.

Ergänzend zu dem, was Frank schon schrieb:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann_(HGB)

mfg Ulrich (IANAL)

Halo,

Das Registergericht wird eine Nachfrist setzen und wenn dann
weiter nichts passiert ein Zwangsgeld festsetzen, § 14 HGB,
das kann bis zu 5.000 Euro betragen, bei weiteren Weigerungen
mehrmals. Das Registergericht wird also die Eintragung
zwangsweise durchsetzen.

ich habe jeden Tag im Schnitt drei Wirtschaftsprüferberichte vor mir liegen, in denen darauf hingewiesen wird, daß man der Plicht zur Offenlegung nicht nachgekommen ist. Daß irgendein Unternehmen jemals hätte ein Zwangsgeld zahlen müssen, ist mir noch nicht untergekommen. Ich habe allerdings davon gehört, daß man mal Hinweisen aus der Bevölkerung bzw. von Konkurrenten nachgegangen ist, aber daß da Strafen fällig geworden wären…nä.

Gruß
Christian

Hallo!

ich habe jeden Tag im Schnitt drei Wirtschaftsprüferberichte
vor mir liegen, in denen darauf hingewiesen wird, daß man der
Plicht zur Offenlegung nicht nachgekommen ist. Daß irgendein
Unternehmen jemals hätte ein Zwangsgeld zahlen müssen, ist mir
noch nicht untergekommen.

Wenn Du auf § 335 HGB hinaus willst, mekrst Du doch ganz schnell den Unterschied zwischen dieser Vorschrift und der von mir erähnten, oder nicht? Denn in § 335 HGB ist explizit erläutert, dass das Registergericht nur auf Antrag einschreitet und der von mir zitierte § 14 überhaupt nicht anzuwenden ist. Also vielleicht ist die Rechtslage bei eintragungspflichtigen Tatsachen ja doch etwas anders?
Was die Statistik der von Registergerichten wegen Nichteintragung einer Eintragungspflichtigen Tatsache verhängten Zwangsgelder angeht, kann ich allerdings nichts dazu sagen. Es würde mich nur wundern, wenn das Registergericht einfach mal so auf seine Kompetenzen verzichten würde…was ja nach Verwaltungsrechtlicher Binsenweisheit im übrigen gar nicht möglich wäre, denn wenn die Behörde eine Kompetenz hat, dann muss sie diese auch ausüben. Und § 14 HGB sieht mir nicht wie eine typische Ermessensvorschrift aus.
Ach so, um nocheinmal auf den letzten Satz in Deinem Posting enzugehen, damit wir nichts verwechseln: Ein Zwangsgeld ist KEINE Strafe!

Frank.