Registrar möchte Domain zurück

Guten Tag zusammen,
ich habe eine einstellige Domain bestellt und erhalten.
Jetzt ruft mich der Registrar an und sagt, dass es ein Fehler war, dass ich die Domain erhalten habe und er möchte sie zurück.
Er hat mir eine kleine Entschädigung angeboten. Allerdings kein Verhältnis zum tatsächlichen Wert.
Es soll laut den Vorgaben legitim sein, bei einem solchen Fehler den Vorgang rückgängig zu machen.
Soll ich die Domain zurückgeben oder kämpfen?

Klingt sehr danach, dass man versucht, dich über den Tisch zu ziehen.

Gruß,
Steve

Wenn es solche „Vorgaben zur Rückgängigmachung“ gibt kann der Registrar diese bestimmt auch liefern.
Müsste ja in den Registrierungsbedingungen, AGBs und/oder ICANN-Regeln zu finden sein.

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Hallo,

das hängt auch davon ab, wie die domain heißt. Wenn kein unbefugter Namensgebrauch (z. B. ein bekannter Unternehmensname), keine Namensanmaßung (auch eines im Verkehr bekannten Pseudonyms) , keine Verwechslungsgefahr bei zwei Unternehmen am selben Standort vorliegt, dann hast du gute Karten.

Allerdings müssten in dem Fall die Geschädigten gerichtlich gegen dich vorgehen. Auch für mich klingt das Angebot einer Entschädigung durch den Registrar verdächtig.

Gruß
t.