Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Welche Vor- bzw. Nachteile hat es, wenn man eine Ehe, die im Ausland mit einem Auslaender (ausserhalb EU) geschlossen worden ist, im deutschen Eheregister registrieren laesst?

Der auslaendische Partner lebt und arbeitet weiterhin im Ausland, der deutsche Partner lebt und arbeitet weiterhin in Deutschland.

Danke.

Hi,
darauf weiss ich leider auch keine Antwort.
Vielleicht kann das auswaertige Amt da weiterhelfen?
Viele Gruesse
Bea

Sorry, weiss ich auch nicht. Fragt doch mal bei Standesamt oder im Rathaus Eurer Stadt nach. Vielleicht gibt es dort nette Menschen, die Euch die Auwirkungen erläutern können. MfG. M.M.

Wirklich handfeste Vorteile gibt es nicht. Man erhält eine deutsche Heiratsurkunde, die im deutschen Behördenverkehr natürlich einfacher zu verwenden ist als eine ausländische, da sie Beweiskraft entfaltet. Aber auch das kommt ganz darauf an. Mit einigen Ländern gibt es völkerrechtliche Abkommen, dass auch deren Urkunden automatisch als echt anzusehen sind.
International sind deutsche Urkunden eher anerkannt als solche aus afrikanischen oder asiatischen Ländern.

Tut mit leid, das weiß ich nicht. Herzlich.m.p.

Leider kann ich diese Frage nicht beantworten,
es tut mir leid.
Alles Gute

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vorteil:
Falls der Partner aus dem Nicht-EU-Land auch mal nach Deutschland einreisen will: Oft gibt es bei Nicht-Verheirateten aus Nicht-EU-Ländern Schwierigkeiten bei der Visaerteilung.
Wenn ihr verheiratet seid, gibt das jedoch als „Familienzusammenführung“.

Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschladn leitet sich jedoch daraus ausdrücklich NICHT ab !
Dazu sind Kenntnisse der deutschen Sprache/Kultur etc. nachzuweisen (Goethe-Institut des jeweiligen Landes)

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Eine sehr wichtige Frage für euch ist jedoch auch:
Welches Rechtssystem soll für die Ehe gelten ?

Denn wenn ein Deutscher dauerhaft in D. lebt und die Ausländerin in einem Nicht-EU-Land, dann hat das Paar die freie Wahlmöglichkeit !
Um zukünftige Probleme zu vermeiden, sollte man sich jedoch auf EINES der Rechtssysteme eines der Länder festlegen.
Macht ihr das nicht, kann es u.U. im Scheidungsfall dazu kommen, dass für den Deutschen (automatisch) deutsches Recht angewendet wird, mit allen Unterhalts-, Versorgungs-, Zugewinnausgleichs- und Rentenausgleichsansprüchen) und für den ausländischen Partner das Recht seines Landes.

Sprich:
Du hast alle Pflichten und keine Rechte, deine Partnerin hat nur Rechte und keine Pflichten.

Besser ist daher von vornherein ein Ehevertrag, u.zw. muß dieser in dem Land notariell geschlossen werden, für dessen Rechtssystem ihr euch entscheidet !