Hallo Experten,
angenommen, ein Mobilfunkhändler verwendet die ihm im Rahmen von Vertragsabschlüssen zugesendeten Unterlagen (Verträge mit persönlichen Daten wie Anschriften und Bankverbindungen, sowie Kopien von EC-Karten und Personalausweisen), um ohne Auftrag und Wissen der Kunden auch Prepaidkarten auf diese zu registrieren.
Würde ein solcher Händler sich nach deutschem Recht strafbar machen, auch wenn die Betroffenen keinen materiellen Schaden nachweisen können? Gegen welches Gesetz oder welche Gesetze würde er gegebenenfalls verstoßen?
Wäre es in einem solchen Fall sinnvoll, Anzeige zu erstatten oder sind solche Fälle derart „alltäglich“, dass sich niemand darum kümmern würde?
Gruß
Markus