Registrierungsgebühr trotz abweichendem Angebot?

Hallo,

ich habe im November bei der Medius GmbH in München eine Anlageberatung machen lassen. Die Berater empfahlen einen Immobilienkauf und schlugen zwei Objekte vor, die sie auch selbst vermakeln.
Sie unterbreiteten bei einer Gesamtsumme von 245.000 Euro einen Finanzierungsvorschlag bei dem ich nur die Erwerbsnebenkosten von ca. 12.000 zahlen sollte. Konditionen: 4,7% , effektiv 4,8%, Tilgung 1% p.a… Vor der Besichtigung und Vermittlung des Kredits war eine Reservierungsgebühr i.d.H. von 1% abzuzeichnen. Das tatsächliche Kreditangebot war 5,53%, Tilgung 1,5% p.a. plus 0,25% Bereitstellungszins und kam erst 2 Monate später. Die Kreditrate stieg um 255 Euro pro Monat woraufhin ich von meiner mündlichen Kaufzusage zurückgetreten bin. Zur Begründung hieß es die Zinsen wären eben gestiegen. Muss ich die Reservierungsgebühr, die nun von mir verlangt wird zahlen obwohl das tatsächliche Finanzierungsangebot deutlich teurer war als vor Besichtigung in Aussicht gestellt? Weiß jemand ob es eine Stelle gibt wohin man sich bei Problemen mit Anlageberatern und Immobilien Maklern wenden kann? Vielen Dank für Eure Tipps und Antworten im Voraus!

hallo,

hier kann ich dir nicht weiterhelfen
sorry…dafür bin ich kein experte

Hallo Jenny,

ich denke du solltest dich an einen Fachanwalt wenden, da es hier um eine größere Summe wird. Die zentrale Frage wird dabei sein, ob die Reservierungsgebühr abhängig vom Erfolg (Kauf) oder pauschal anfällt. Hier sollten die AGBs Aufschluss geben. Normalerweise gehe ich in den Immobilienbranchen von erfolgsabhängigen Provisionen aus bzw. evtl Fixkosten (z.B. 100€ pauschal für das Tätigwerden); prozentuale Kosten auf einen möglichen sich verändernden Kaufpreis halte ich für dubios.

Beste Grüße
JC

Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich wohne in Österreich und kenne die deutschen Gesetze in dieser Hinsicht zu wenig. Tut mir leid

Da kann ich leider nicht helfen. Sieht eher wie
eine Frage für einen Anwalt aus.

Hallo Jenny,

viel helfen kann ich Dir leider nicht. Besonders seriös klingt das alles nicht. Auch weiß ich nicht, wie hoch die Kreditzinsen im November waren. Aber der genannte Zinssatz höhrt sich auch recht hoch an. (–> hier spricht der Bankkaufmann aus mir…) --> Vielleicht bist Du auch nicht ausreichend über die Risiken der Finanzierung bzw. der Anlage aufgeklärt worden. Müßte mal ein Jurist prüfen.

Beschweren kannst Du Dich ggf. bei dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen. Vielleicht kann man Dir dort weiterhelfen.

Da es sich bei Dir um eine größere Summe handelt, könnte sich auch der Weg zum Anwalt lohnen. Da habe ich aber leider keine Erfahrungen, wenn ich Dir empfehlen könnte.

Falls Du eine Rechsschutzversicherung haben solltest, könnte es sein, dass sie Dir vielleicht auch einen Anwalt benennen kann. Versicherungsschutz dürfte aber m.E. i.dR. nicht über Rechtsschutzversicheurngen bestehn.

Wenn Du weitere Fragen hast,freue ich mich über ein Mail - Vielleicht kann ich Dir ja weiterhelfen.

Schöne Grüße

Christian

Hallo,

M.E. solltest Du die Verbraucherzentrale in Deiner Nähe aufsuchen und den Fall mit der zeitlichen Abfolge und den Unterschriebenen Verträgen vorlegen. Erst dann kann ein Gutachten über den Fall gemacht werden. Die Reservierungsgebühr (für den Kredit) wir normaer Weise erst fällig, wenn die Kaufabsicht klar ist und die Konditionen für einen Kredit gesichert werden sollen, bis die Formalitäten geklärt sind.
Da aber noch keine Besichtigung des Objektes statt gefunden hat, ist mir nicht klar, wer für was die Reservierungsgebühr bekommen soll.
Deshalb alles zusammenstellen und Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale einholen. Das ist das Einfachste.
Viel Erfolg.

Hallo Jenny28,

das klingt insgesamt relativ unseriös. Angefangen damit, dass Sie zu einer Anlageberatung gehen und dabei herauskommt, dass Sie auschließlich fremdfinanzieren sollen, oder ging es tatsächlich um einen Anlagebetrag in Höhe von 12.000 Euro? Falls ja, dann wäre das ein gigantischer Hebel! Und somit extrem riskant.

Die Reservierungsgebühr kenne ich so auch nicht. Was genau sollte denn reserviert werden? Das Objekt oder das Darlehen? Im Prinzip egal. In beiden Fällen habe ich das so wie beschrieben noch nicht gehört und wie meine Vorredner würde ich empfehlen dringend einen Anwalt aufzusuchen (falls noch nicht geschehen). Ich könnte mir vorstellen, dass ein kurzer Brief desselben genügt, um das Thema zu Ihren Gunsten zu erledigen.

Kleiner Tip fürs Nächstemal: Egal um was für eine Anlage es geht: Wenn Sie sich auch nur ein bißchen unsicher oder überrumpelt fühlen: Nichts unterschreiben, bevor nicht wenigstens eine Nacht darüber verstrichen ist. Besser noch: Möglichst immer eine zweite Meinung einholen. Kostet zwar etwas Zeit, spart mitunter aber viel Ärger (und Geld). Und: Je besser sich eine Sachen anhört, je blumiger die Überredungskünste des Beraters sind, desto wachsamer sollten Sie sein. Es gibt unter uns leider immer noch zu viele schwarze Schafe…

Viele Grüße,
Kami19

Tut mir leid. Die Anfrage habe ich wohl übersehen. Haben Sie bereits befriedigende Antworten erhalten?

Mit freundlichem Gruss

Lothar Hauschulz

Das weiss ich leider nicht, da ich kein Finanzierungsexperte bin.