eine Frage:
ich habe in Russland als Grundschullehrerin gearbeitet. Hier in Deutschland wurde das Beruf nicht anerkannt, letztes Jahr habe ich es reglementier, für die Anerkennung sind verschiedene Kosten entstanden, kann ich es als Werbungskosten absetzen
Hallo,
ich kann es ohne Studium von stl. Literatur leider nicht abschließend beurteilen. Vielleicht gibt es zu diesem Fall schon ein Gerichtsurteil.
Grundsätzlich sind Werbungskosten alle Kosten die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängen. Ich würde an Ihrer Stelle um die Anerkennung als Werbungskosten kämpfen.
Ja, wenn ohne diese Reglementierung keine Einkünfte aus diesem Beruf erzielbar wären.
Bitte Antworten der Kollegen erfragen/abwarten; nicht mein Gebiet. MfG