Hallo ihr Wissenden!
Man nehme folgendes Zenario an:
Ein Arbeitnehmer muss im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit rückwärts auf den Hof seines Arbeitgebers mit einem LKW fahren, der auch gleichzeitig Betriebsgelände ist. Der Arbeitgeber hat dort auch ein Büro vermietet. Dieser Untermieter stellt dort auch seinen Privat bzw. Dienst-PKW ab.
Der Arbeitnehmer beschädigt diesen abgestellten PKW weil er die Rückfahrkamera nicht nutzte, sondern nach „spiegel“ fuhr.
Jetzt weigert sich der Arbeitgeber diesen Schaden über die Haftpflichtversicherung der Firma abzuwickeln, um nicht hochgestuft zu eine werden. Er fordert im gegenzug Schadenersatz durch Lohnabzug wegen fahlässigen Handelns. Wer kann da eine Hilfestellung geben.
danke im Voraus