Regress bei Unfall

Hallo ihr Wissenden!
Man nehme folgendes Zenario an:
Ein Arbeitnehmer muss im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit rückwärts auf den Hof seines Arbeitgebers mit einem LKW fahren, der auch gleichzeitig Betriebsgelände ist. Der Arbeitgeber hat dort auch ein Büro vermietet. Dieser Untermieter stellt dort auch seinen Privat bzw. Dienst-PKW ab.
Der Arbeitnehmer beschädigt diesen abgestellten PKW weil er die Rückfahrkamera nicht nutzte, sondern nach „spiegel“ fuhr.
Jetzt weigert sich der Arbeitgeber diesen Schaden über die Haftpflichtversicherung der Firma abzuwickeln, um nicht hochgestuft zu eine werden. Er fordert im gegenzug Schadenersatz durch Lohnabzug wegen fahlässigen Handelns. Wer kann da eine Hilfestellung geben.

danke im Voraus

Moin coffeetrinker,
man schaue sich mal in der Stvo §9 Absatz 5 an.
http://dejure.org/gesetze/StVO/9.html
Da der Fahrer grob Fahrlässig gehandelt, und keinen Einweiser in Anspruch genommen hat, obliegt ihm die Verantwortung für den Schaden.

mfg

Moin coffeetrinker,
man schaue sich mal in der Stvo §9 Absatz 5 an.
http://dejure.org/gesetze/StVO/9.html
Da der Fahrer grob Fahrlässig gehandelt, und keinen Einweiser
in Anspruch genommen hat, obliegt ihm die Verantwortung für
den Schaden.

was hat § 9 StVO damit zu tun ? wieso soll die StVO (unproblematisch) auf einem nicht-öffentlichen hof anwendbar sein ? aus welchen umständen ergibt sich hier ein grob fahrlässiges verhalten ? warum führt ein grob fahrlässiges verhalten per se zu einer 100%igen haftung des AN ?

so viele fragen, die du alle unbeantwortet lässt…

was hat § 9 StVO damit zu tun ? wieso soll die StVO
(unproblematisch) auf einem nicht-öffentlichen hof anwendbar sein ?

Wo steht beim UP irgendwas von „nicht-öffentlichen hof“?

Der Arbeitgeber hat dort auch ein Büro vermietet.

Daraus lässt sich halt ein „öffentliches Privatgelände“ ableiten, wo wiederum die STVO greift, genau wie bei einem REWE - oder Aldi-
Parkplatz.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Priv…

was hat § 9 StVO damit zu tun ? wieso soll die StVO
(unproblematisch) auf einem nicht-öffentlichen hof anwendbar sein ?

Wo steht beim UP irgendwas von „nicht-öffentlichen hof“?

Der Arbeitgeber hat dort auch ein Büro vermietet.

Daraus lässt sich halt ein „öffentliches Privatgelände“
ableiten, wo wiederum die STVO greift, genau wie bei einem
REWE - oder Aldi-
Parkplatz.

du hast ja eine menge phantasie (aber vllt. stimmt`s ?). wenn „auf dem Hof seines Arbeitgebers“ auch ein büro vermietet wird, dann heißt das, dass der hof für den publikumsverkehr offensteht „wie bei Aldi“ ? das freut den AG sicherlich, wenn beim aufladen des LKW fremde fahrzeuge im weg stehen… (bitte erst nachdenken, bevor du so etwas schreibst)

was ist mit den anderen fragen ? bleiben die unbeantwortet ?

hallo und danke erstmal für die Antworten.
Sagen wir mal so, die rechtliche Seite ist geklärt.
Wie sieht es jetzt mit der Schadensregulierung aus?
Kann der bArbeitgeber eine „Fantasierechnung“ ausstellen oder muss er die tatsächlich entstandenen Kosten nachweisen?? Schließlich handelt es sich ja um einen Schaden an einem Dritten und nicht direkt am Arbeitgeber.

hallo und danke erstmal für die Antworten.
Sagen wir mal so, die rechtliche Seite ist geklärt.

und wie sieht die aus ? haftet der AN etwa voll bzw. wie ist es dem AG gelungen, das verschulden des AN nachzuweisen ?

Wie sieht es jetzt mit der Schadensregulierung aus?
Kann der bArbeitgeber eine „Fantasierechnung“ ausstellen oder
muss er die tatsächlich entstandenen Kosten nachweisen??

dadurch, dass du das wort fantasierechnung verwendest und in anführungszeichen setzt, kennst du die antwort…

Schließlich handelt es sich ja um einen Schaden an einem
Dritten und nicht direkt am Arbeitgeber.

ich nehme einmal an, der „unternmieter“ nimmt den AG in anspruch und dieser möchte nun den AN in Anspruch nehmen. der AG hat darzulegen und zu beweisen, dass der AN zumindest grob fahrlässig handelte, damit dieser voll haftet (aber die rechtliche seite ist ja bereits geklärt…). kann der AG dies nicht, kann er auch nicht den (konkreten) Schaden vollständig vom AN ersetzt verlangen.