Nehmen wir mal an Herr X hatte einen Arbeitsunfall und war deshalb lange krank. Der Arbeitgeber von Herr X mach den Verursacher des Unfalls Ersatzpflichtig. Nun sind aber schon einige Monate vergange und Herr X hatte durch seine Krankheit einen erheblichen Verdienstausfall und möchte ebenfalls Schmerzensgeld haben. Gibt es eine Frist die eingehalten werden muß? Innerhalb welcher Frist muß Herr X gegenüber dem Verursacher Regressansprüche gestellt haben?
Nehmen wir mal an Herr X hatte einen Arbeitsunfall und war
deshalb lange krank. Der Arbeitgeber von Herr X mach den
Verursacher des Unfalls Ersatzpflichtig. Nun sind aber schon
einige Monate vergange und Herr X hatte durch seine Krankheit
einen erheblichen Verdienstausfall und möchte ebenfalls
Schmerzensgeld haben. Gibt es eine Frist die eingehalten
werden muß? Innerhalb welcher Frist muß Herr X gegenüber dem
Verursacher Regressansprüche gestellt haben?
Grds. erstmal die ganz normale Verjährung, d.h. drei Jahre, beginnend mit dem Schluß des Jahres, in dem das Ereignis stattgefunden hat.