Hallo,
ein Scheinvater hat ein 12jähriges „Kuckuckskind“. Die Vaterschaft ist bereits erfolgreich angefochten. Der biologische Vater soll nun vom in Regress genommen für den Unterhalt, den das Kind 11 Jahre vom Scheinvater erhalten hat.
Gibt es dazu Erfahrungswerte (z. B. Euro/Monat)?
Und wie man den Regress am einfachsten an? Mit einem Mahnbescheid? oder wird ein Anwalt benötigt?
P.S. Der vermutlichen biol. Vater wurde angeschrieben-keine Rückmeldung.
Hallo,
solange der Biologische Vater die Vaterschaft nicht anerkennt oder aber von amtswegen durch ein Gutachten bestätigt wurde kann man diesen unrechtmäßig gezahlten Unterhalt auch nicht einklagen oder aber zurück fordern.
Wer in der Geburtsurkunde steht und die Vaterschaft anerkannt hatte ist in der Pflicht. Der einzige Weg diese Geld auch nur ansatzweise zurück zu erhalten geht im ersten Schritt über einen Anwalt und im 2 Schritt über das zuständige Amtsgericht was aber seine Zeit in Anspruch nehmen wird.
Gruß Sunny
hat der biologische Vater die Vaterschaft anerkannt oder wurde sie per Gericht festgestellt?
Wenn nein, dann muss das zuerst gemacht werden.
Der Unterhalt den der biologische Vater zahlen muss, richtet sich dann nach seinem Einkommen und der in den betreffenden Jahren gültigen Düsseldorfer Tabelle.
Sicherheitshalber sollte das mit Anwalt gemacht werden.