Hallo zusammen,
ich habe am 12.4.2010 einen BMW als Privatperson bei einem Händler in Zahlung gegeben. Der BMW wurde gecheckt, ob er in Ordnung ist und damit die Inzahlungsbetrag festgelegt werden konnte.
Nun nach 3 Monaten hat der Händler einen Interessenten gefunden und der hat auch eine Probefahrt gemacht. Bei dieser Probefahrt blieb der Interessent mit einem Lagerschaden im Motor liegen.
Heute kommt der Händler, der den BMW in Zahlung genommen hat, und möchte mich in Regress nehmen.
Wir haben das Fahrzeug in gutem Gewissen verkauft.
Frage:
Kann der Händler uns nach 3 Monaten noch in Regress nehmen?
Hallo,
es ist zwar nicht mein Fachgebiet aber meiner Meinung nach ist das nicht rechtens. Der Händler hat das Auto ja vorher gründlich geprüft. Da hätte schon was auffallen müssen,gerade beim wichtigstem Teil,dem Motor " Autos können jeder Zeit kaputt gehen.Eine Garantie gibt es nie !
Würde nocheinmal Die Sachlage mit dem Händler besprechen . Notfalls den Anwalt fragen.
Viel Glück
Hallo,
der Händler hat sich festgelegt und will uns in Regress nehmen.
Hallo,
soweit wie ich weis kann der Händler nur Regress anmelden, wenn der Mangel bei Übergabe schon war und arglistig verschwiegen wurde. Dies muss aber der Händler beweisen. Ist der Händler ein Meisterbetrieb hat er noch schlechterer Karten, da Ihm dies bei der Probefahrt bzw. beim Durchckecken hätte auffallen müssen. Ich denke du mußt dir hier keine Gedanken machen.
Hallo, ich bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, jedoch ist es eigentlich ganz einfach:
Ein gebrauchter PKW von Privat wird immer „wie gesehen“ gekauft.
Das wird normalerweise auch im Kaufvertrag festgehalten, bzw. angekreuzt.
Wenn der PKW noch dazu professionell gecheckt wurde ( wurde bestimmt auch schriftlich festgehalten, hoffe ich ) sollte es keinerlei Ansprüche geben.
Gibt es einen von den beiden Punkten, hat der Händler keinerlei Chance. Dennoch, um Form-Fehler zu vermeiden würde ich diesen Fall an einen Anwalt geben ( mit Rechtschutz gibt es da auch keinerlei Probleme ).
Wenn etwas kommen sollte grundsätzlich erstmal ohne Begründung Einspruch erheben, bzw. Forderungen zurückweisen.
Es ist hier ähnlich wie bei ebay… Kauf von privat = keinerlei Gewährleistung oder Rücknahme…
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Beste Grüße
Ich passe!Meiner Meinung nach, ist es ein versteckter Mangel…
Aber da ich bei der Frage nicht wirklich was sinnvolles von mir geben kann, möchte ich mich dazu nicht weiter äußern …
Tipp: Vielleicht findest du im www so eine Art Musterfälle??
Hallo!
Wurde Deine Frage schon beantwortet?
Falls nicht, gib bitte bescheid!
Mfg
Gibt es einen Ankaufvertrag vom Händler zwecks der Inzahlungsnahme?
Wenn ja, wurde dort vermerkt: gekauft wie gesehen oder etwas ähnliches?