Regress nach Unfall

Hallo liebe wer weiß was Gemeinde.
Ich würde gerne wissen, ob es der Gesetzesnorm entspricht, dass, wenn man mit einem fremden Fahrzeug einen Unfall verursacht:

a) der Fahrzeugführer (nicht Halter) die Reparaturkosten übernehmen muss?
b) sind diese Kosten einklagbar?
c) Die Differenz der Hochstufung seitens der Versicherung durch den Fahrzeugführer übernommen werden muss?
d) sind auch diese Kosten einklagbar?
e) wenn diese Kosten einklagbar sind, aus welcher Rechtsnorm ergeben sich diese?

Mein Bauchgefühl sagt zu den Fragen a-d ein rechtliches „nein“. Dir moralische Frage ist natürlich eine andere.

Wer kann mir in Sachen Versicherungsrecht etwas Nachhilfe geben und die o.a. Fragen beantworten?

Danke!

a-e: Ja!

http://www.kfzversicherungsvergleich-24.net/news/gel…

Google hilft da gut.

Und wegen der Grundlage: Sollte es kein spezielleres Gesetz geben, gilt spätestens 823 (1) BGB.

Du musst zahlen.

Gruß

Sorry, ist nicht mein Gebiet. Hier besser Rechtsanwalt fragen. Vielö Erfolg und beste Grüße,
R. Köke

hallo,
deine fragen musst du einen anwalt oder einen versicherungsvertreter fragen,
gruß