Hallo liebe wer weiß was Gemeinde.
Ich würde gerne wissen, ob es der Gesetzesnorm entspricht, dass, wenn man mit einem fremden Fahrzeug einen Unfall verursacht:
a) der Fahrzeugführer (nicht Halter) die Reparaturkosten übernehmen muss?
b) sind diese Kosten einklagbar?
c) Die Differenz der Hochstufung seitens der Versicherung durch den Fahrzeugführer übernommen werden muss?
d) sind auch diese Kosten einklagbar?
e) wenn diese Kosten einklagbar sind, aus welcher Rechtsnorm ergeben sich diese?
Mein Bauchgefühl sagt zu den Fragen a-d ein rechtliches „nein“. Dir moralische Frage ist natürlich eine andere.
Wer kann mir in Sachen Versicherungsrecht etwas Nachhilfe geben und die o.a. Fragen beantworten?
Danke!